20-08-2013, 15:10
(20-08-2013, 13:17)Nappo schrieb: Kann der Vater noch irgendwelche Leistungen (ich spreche explizit nicht auffüllendes Hartz IV an) beantragen? Ich rate diesen Vätern hier nämlich meist, sich vom JA fern zu halten. Das ist bei unserem JA hier außerordentlich ratsam. Aber trotzdem: Was habe ich vergessen, dass man ihm raten könnte?nichteinbringliche Unterhaltsforderungen stehen möglichen Ansprüchen sowieso nicht entgegen.
Ob die bestehen, hängt vom konkreten Bedarf im Einzelfall ab (Schule, Krankheit, Mobilitätsförderungen etc.).
Ich würde mich an seiner Stelle mal von der SGB II oder Arge beraten lassen.