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Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft
#19
Die Mehrkosten der Wohnung im bezug der Betreung oder Allgemein....

Mehrkosten im Unterhatlsrecht stehen dir 360,- Warm zu davon kannst dir mal ne gute brücke suchen....scherz..aber es ist so das wenn du entsprechende mehrkosten nachweisen kannst dies in deiner berechnung berücksichtig werden...Müssen....im ALGII bekommt man angemessene Nachzalungen erstatte aber als UH-Pflichtiger an der grenze ...schwer bzw. fehlanzeige

Bsp. Kalt nette 280,- + 70+kalt nebenkosten+ warm kosten schitt 100,- enspricht 450,- gesamt, dies muss berücksichtigt werden,
dies ist meisten aber erst mit dem gericht oder ab und zu unter androhung zum OLG zugehen durchsetztbar...


Du solltes bei mir Berücksichtigen das ich nicht Unwissend bin und hilflos und tatenlos schon garnicht....ich habe ein relatives rechtsbewustsein das ich umsetzen kann...was mir zwar seit meiner erkranke schwerer fällt aber ich werde mein wissen weiter forcieren um einfach eventualitäten abzuwegen und auch nur wenn es einem hilf aber bei mir zwecklos war hat es sich schon gelohnt.....
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RE: Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft - von iglu - 21-08-2013, 13:04
RE: Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft - von iglu - 21-08-2013, 18:07
RE: Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft - von iglu - 21-08-2013, 18:43
RE: Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft - von iglu - 21-08-2013, 19:04
RE: Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft - von iglu - 21-08-2013, 19:14
RE: Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft - von kidispapa - 21-08-2013, 20:02
RE: Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft - von iglu - 21-08-2013, 20:08
RE: Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft - von iglu - 21-08-2013, 20:47
RE: Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft - von Ibykus - 22-08-2013, 13:43

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