24-08-2013, 14:31
Wenn Du weniger als 133 € bezahlst, dann muss das Jugendamt Unterhaltsvorschuss bezahlen und zur Deckung des Lebensbedarfs einspringen.
Für eine Unterhaltspflichtverletzung gibt es keine feste Grenze. Auf der sicheren Seite ist nur, wer den vollen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle bezahlt.
Bei einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung entscheidet der Staatsanwalt nach Belieben, ob er das Verfahren einstellt oder zur Anklage bringt. Wenn er anklagt, dann ist auch der Richter völlig frei und unabhängig in seiner Entscheidung.
Für eine Unterhaltspflichtverletzung gibt es keine feste Grenze. Auf der sicheren Seite ist nur, wer den vollen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle bezahlt.
Bei einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung entscheidet der Staatsanwalt nach Belieben, ob er das Verfahren einstellt oder zur Anklage bringt. Wenn er anklagt, dann ist auch der Richter völlig frei und unabhängig in seiner Entscheidung.