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Selbstbehalt Kindesunterhalt
#1
Hallo,

meine Geschichte ist irgendwie recht kompliziert und doch eigentlich ganz einfach. Im Grunde kann ichs in einigen Sätzen zusammenfassen:

Das Jobcenter trat bei meiner ALG II empfangenden Exfrau den Kindesunterhalt betreffend in Vorleistung, da ich eigentlich zu wenig verdiene, um Unterhalt zahlen zu können (960 € netto). Seit 3 Monaten zahle ich 100 € direkt an meine Exfrau - vorher sind laut Jobcenterberechnung 900 € Schulden angelaufen. Diese Schulden möchte das Jobcenter nun von mir wieder haben und hat nun sowohl eine Konto- wie auch eine Lohnpfändung beantragt, mit einem herabgesetzten Eigenbedarf von 850 €.
Geht das? Ich soll nun von diesen 850 € meine Miete (340 €), Strom (35 €), Telefon (20 €), Kindesunterhalt (100 €) sowie die Unterhaltung meines Autos, welches ich für den Weg zur Arbeit benötige (inkl. Sprit ca. 120 €) zahlen - von den 235 €, die dann noch bleiben, muss ich leben und soll die Papawochenenden finanzieren...
Was soll ich nun tun?

Danke,
Gruß
Caesar
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#2
Hallo und wilkommen!

Erstens bist du selbst ein Fall für ALG II. Zweitens müsste man wissen ob ein Titel oder Gerichtsbeschluss bzgl. des Unterhalts besteht.
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#3
Gegen den herabgesetzten Eigenbedarf kann man in deinem Fall vermutlich gut argumentieren. Du bist immerhin erwerbstätig.
Was arbeitest du, seit wann hast du die Stelle, warum verdienst du so wenig?
Wann ist euer Kind bei dir?
Wie sind die Schulden entstanden? Normalerweise kriegst du einen Schrieb vom Jobcenter, in dem sie Unterhalt fordern - da hättest du schon darlegen müssen, dass du nicht zahlen kannst. Hast du das versäumt?
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#4
Hallo caesar13

Willkommen bei uns.

Aus einem anderen Thread weiß ich, das du für 2 Kinder UH zu zahlen hast.
Sag uns bitte die Höhe der titulierten UH Plichten. Du kannst deinen UH aus den 960.- voll bezahlen und dann über ALG II aufstocken.

Zur Pfändung: Versuche eine kleine Ratenzahlung zu erreichen, aber nur wenn du zu dieser auch verpflichtet bist. Hier werden dir andere helfen.

Gekko
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#5
Question 
Hallo und danke Smile

Nö. Der Unterhalt wurde weder tituliert noch sonstwas.
Ich habe nach der Trennung (damals hatte ich noch ein etwas höheres Einkommen) mit meiner Exfrau einen Unterhalt von 100 € vereinbart.
Sie musste, da sie sich noch in einer Umschulung befand und kein eigenes Einkommen hatte, ALG II beziehen, was die Guten natürlich auch in Sachen Unterhalt auf den Plan rief.
Ich musste mein Einkommen offen legen und das Jobcenter entschied, dass ich fortan 120 € zu zahlen hätte - 100 € an Exfrau, 20 € an Jobcenter. Unbedarft wie ich war, tat ich das. Drei Monate später musste ich gesundheitsbedingt meinen Job wechseln und verdiente ab da nur noch besagte 960 € netto (war und ist mir im Grunde egal, mir geht es gesundheitlich besser und ich bin nicht arbeitslos).
Jobcenter entschied auf gesteigerte Erwerbsobliegenheit und war mit meiner Aussetzung der Zahlungen nicht einverstanden - so entstanden dann die 900 € Schulden beim Jobcenter.
Der einzige Titel, der besteht ist der Vollstreckungsbescheid über die 900 €.
Den Unterhalt an Exfrau direkt zahle ich seit 3 Monaten wieder, um der leidigen Diskussion mit dem Jobcenter aus dem Wege zu gehen - aber das beruht nach wie vor auf der Einigung die wir vor knapp einem Jahr trafen.

Gruß
Caesar
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#6
Zitat:Ich musste mein Einkommen offen legen und das Jobcenter entschied, dass ich fortan 120 € zu zahlen hätte

Herrlich!Big Grin

Das Jobcenter hat da gar nichts zu entscheiden. Such dir einen Anwalt und geh gegen die Vollstreckung vor.
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#7
Achso: und um dich erkenntlich zu zeigen beantragst du heute noch ALG II.
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#8
Oh, so viele Fragen... ich versuche, sie alle zu beantworten Smile

Meine jetzige Stelle habe ich seit 11/12 - die vorherige musste ich aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Mir macht die Arbeit Spaß und es geht mir wesentlich besser - allein der Verdienst ist natürlich sehr gering. Warum das so ist, müsste man meinen Chef fragen - ich war damals nur froh, nahtlos in Arbeit bleiben zu können und nicht arbeitslos zu werden.

Unser Kind ist alle 14 Tage am WE und unter der Woche sooft es will bei mir (wir wohnen in unmittelbarer Nähe). Neben unserem gemeinsamen Kind ist da dann auch die Tochter meiner Exfrau anwesend, als deren sozialer Vater ich mich sehe. Ich habe sie 8 Jahre lang groß gezogen - ich kann und will jetzt nicht sagen "nööö, du nicht, du bist nicht meins".

Ich bekam wie im Post vorher schon erwähnt, Post vom Jobcenter bzgl. Unterhalt. Legte dann dar, dass ich zwar will, aber nicht kann. Dies akzeptierte man dort nicht, wir schrieben ein wenig hin und her bis ich dann nun doch den laufenden UH zahlte.

Der UH für das Kind mit Exfrau ist, wie gesagt, nicht tituliert. Für das andere Kind liegt ein Titel über den Regelsatz vor - allerdings habe ich dem JA dort meine veränderten Einkommensverhältnisse mitgeteilt, von dort wird zur Zeit kein UH gefordert.
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#9
Achtung: Wenn für Kind 2 ein Titel besteht und dieser nicht bedient, aus welchen Gründen auch immer, laufen Unterhaltsschulden auf. Diese wirst du irgend wann auch noch bezahlen müssen. Zahle ab sofort den titulierten UH an Kind 2.

Eine Titulierung für Kind 1 kommt auch noch in Betracht. Auch diesen UH solltest du dann zahlen.

Von deinem Einkommen in Höhe von 960.- sind dann diese 2 Unterhaltszahlungen abzusetzen.

Beispiel:
960- 225- 272= 463

Du hast jetzt nur noch ein verfügbares EK von 463.- Euro

..... und jetzt wird aufgestockt. Wie sagen dir die PROFIS hier besser als ich.
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#10
Hmm... Ich habe Anfang des Jahres beim Jobcenter vorgesprochen und wollte ALG II beantragen - man wies mich ab mit der Begründung, dass ich mit meinem Verdienst über dem Satz läge. Unterhaltszahlungen würden nicht berücksichtigt werden, da ich ja, weil mein Verdienst unterm Selbstbehalt liegen würde, sowieso keinen UH zahlen müsse/könne.
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#11
Ok, also werde ich wohl am besten einen Urlaubstag opfern und mich zum Jobcenter begeben... Vielleicht noch Anwalt oder macht das keinen Sinn?
Wie sieht das mit dem für die Pfändung herabgesetzten Selbstbehalt von 850 € aus? Geht das, dürfen "die" das?
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#12
Zitat:Ok, also werde ich wohl am besten einen Urlaubstag opfern und mich zum Jobcenter begeben

Das musst du gar nicht. Schreib einen formlosen Antrag mit Name, Adresse und Datum und schick den ans Jobcenter. Dann geht das seinen Gang. Du kannst den Antrag auch im Rathaus, bei jeder Polizeidienststelle oder sonstigen Behörden abgeben. Wichtig ist dabei dass du dir auf einer Kopie den Eingang bestätigen lässt. Du solltest dann auch deinen Antrag auf das Datum rückdatieren, an dem du das erste mal beim Jobcenter warst mit dem Hinweis, dass man dir dort die Annahme des Antrags verweigert hat. Dann wird denen schonmal ein bisschen das Lachen vergehen.


Was die Pfändung betrifft s.o.
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#13
Ich würde erst aufstocken, wenn du UH-Zahlungen nachweisen kannst.
Dann kannst du diese von EK absetzten.

Aussage der ARGE ist bullshit. Die wollen natürlich sparen.
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#14
Zitat:Ich würde erst aufstocken, wenn du UH-Zahlungen nachweisen kannst.
Dann kannst du diese von EK absetzten.

Diese Aussage ist nicht weniger bullshittig.
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#15
(29-08-2013, 11:11)Gekko schrieb: Ich würde erst aufstocken, wenn du UH-Zahlungen nachweisen kannst.
Dann kannst du diese von EK absetzten.

Aussage der ARGE ist bullshit. Die wollen natürlich sparen.

Ähm, wie soll das gehen? Wenn ich an beide Kinder UH zahle, bleiben mir round about 450 € - vom Antrag bis zur Bewilligung beim Jobcenter dauert es (Erfahrungswerte von Freunden und Bekannten) in guten Fällen 2 Wochen bis im worst case 8 Wochen... Wie soll ich in dieser Zeit leben?
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#16
(29-08-2013, 10:04)Jessy schrieb: Gegen den herabgesetzten Eigenbedarf kann man in deinem Fall vermutlich gut argumentieren. Du bist immerhin erwerbstätig.
Gegenüber wem kann ich argumentieren? Jobcenter? Bank? Arbeitgeber? An wen muss ich mich wenden, wenn ich sagen möchte, dass ich erwerbstätig bin und neben Geld zum leben auch Geld zum Arbeiten benötige und somit den herabgesetzten Selbstbehalt nicht akzeptieren kann?
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#17
Jetzt stell den verdammten Antrag! Alles andere löst sich dann fast von alleine.
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