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Tochter in Jugendhilfemaßnahme
#1
Meine Tochter kommt demnächst in eine Jugendhilfemaßnahme.

Die Abwicklung läuft über die wirtschaftliche Jugendhile, d.h.beide Eltern werden vom JA zu einem Kostenbeitrag herangezogen.

Meine Frage: Was ist mit dem Unterhalt? Laut dem JA hat sich das Thema dann erledigt. Keiner kann mehr vom anderen Unterhalt fordern.
Hat jemand von euch dazu Erkenntnisse?

Frage auch deshalb, weil meine Tochter erklärt hat, dass sie danach nicht mehr zur KM zurückmöchte.
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#2
Wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern wohnt (weil es z.B. in einer Einrichtung ist), haben beide Eltern für seinen laufenden Bedarf zu zahlen. Das Jugendamt hat im Ergebnis das Richtige gesagt. Es kann natürlich sein, dass du trotzdem allein fürs Kind zahlen musst - wenn die Ex nicht leistungsfähig ist. Auch für sie gilt bei einem minderjährigen Kind aber eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
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