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Tochter in Jugendhilfemaßnahme
#1
Meine Tochter kommt demnächst in eine Jugendhilfemaßnahme.

Die Abwicklung läuft über die wirtschaftliche Jugendhile, d.h.beide Eltern werden vom JA zu einem Kostenbeitrag herangezogen.

Meine Frage: Was ist mit dem Unterhalt? Laut dem JA hat sich das Thema dann erledigt. Keiner kann mehr vom anderen Unterhalt fordern.
Hat jemand von euch dazu Erkenntnisse?

Frage auch deshalb, weil meine Tochter erklärt hat, dass sie danach nicht mehr zur KM zurückmöchte.
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Nachrichten in diesem Thema
Tochter in Jugendhilfemaßnahme - von Ponyfriend - 04-09-2013, 13:42
RE: Tochter in Jugendhilfemaßnahme - von p__ - 04-09-2013, 14:53

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