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Deutsches Kind in Österreich mit österreichischem Vater in Deutschland
#1
Hallo, hier mein Problem:
meine Freundin, deutsche Staatsbürgerin mit deutscher Tochter (17) lebt seit kurzem alleinerziehend in Österreich, der Vater, Erziehungsberechtigt, Österreicher lebt und arbeitet in Deutschland.

Sie ist in Österreich erwerbstätig und sorgt für sich und die Tochter, aber ohne meine Hilfe schafft sie es nicht. Die Tochter besucht ihren Vater regelmäßig, die Fahrten nach Deutschland und zurück bezahlt auch meine Freundin. Die Tochter besucht hier ein Gymnasium und wird nächstes Jahr die Matura ablegen. Auch hierfür kommt alleine die Freundin auf. Sie will auch keinen Rechtsstreit, deshalb hat sie schon auf alle Ansprüche für sich verzichtet.

Nach welchem Recht werden die Unterhaltszahlungen festgesetzt und wie soll sie sich verhalten wenn die Unterhaltszahlungen nicht geleistet werden? Wie kann ich ihr helfen?
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#2
Wenn sie keinen Rechtsstreit will und Tochter ihren Papi regelmäßig besucht, kommt es vielleicht weniger darauf an, das anwendbare Recht herauszufinden. Vielleicht sollte sie sich mit dem Vater mal zusammen setzen, um einvernehmlich die Kosten zu besprechen und aufzuteilen.
https://t.me/GenderFukc
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#3
danke für die rasche Meldung, der Vater erzählt ihr immer wie schlecht es ihm doch geht und sie hat Mitleid mit ihrem Vater, der nur für sich selbst sorgen muss, ein kleines Haus hat und 350€ im Monat für Zigaretten ausgibt.
Meine Freundin will eigentlich keinen Rechtsstreit, aber ich will ihr dabei helfen dass es ihr etwas besser geht. Es reicht gerade für das Nötigste. Sie muss zumindest die Rahmenbedingungen kennen und diese auch mit dem Ex zur Sprache bringen, vielleicht hilft das ja dann.
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#4
Die Tochter ist bald 18. Dann wäre sie gezwungen selbst zu klagen.Das ist der denkbar schlechteste Weg. Auch wenn Du am Vater kritisierst, dass er Kette raucht und vielleicht wenig bzw. tatsächlich wenig Geld hat - warum auch immer - sieh es mal so : Ein Gericht würde an dieser Tatsache nichts ändern ! Die Ärgernisse bleiben bestehen. Persönliche Abneigungen werden dadurch nicht weg gehen. Sie werden nur verstärkt.
Gerichte suchen keine vernünftige Lösung, sie sprechen eine Urteil. Lose-Lose Situation ist hier vorprogrammiert. Das Verhältnis abschließend vergiftet.
Verstehst Du was ich damit sagen will?
Wenn wir die paar Monate des noch 17-jährigen Daseins außer Acht lassen und sehen, dass die Tochter bald 18 ist, so sind dann BEIDE Elternteile in Sachen Einkünfte als auch Vermögen auskunftspflichtig.

Verdienen würde hier nur der Anwalt!

Sieh es mal so: Ab einem gewissen Alter lernen Männer Frauen kennen, die eben eine Vorgeschichte haben. Dazu gehören auch Kinder. Man bekommt dann diese Frau eben nicht alleine.

Der Neue meiner Ex hat tüchtig geholfen mir die Kinder zu entziehen und lässt sich Papa nennen. Nur mit dem Zahlen, da tut er sich schwer. Nur mal als Beispiel. Das ist Dir gegenüber wahrhaft nun keine Unterstellung.
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#5
Naja bis zum 18. Geburtstag sinds noch 10 Monate, ist schwer für meine Freundin solange durchzuhalten ohne Unterstützung.
Aber eigentlich wollte ich die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen Sie Deutsche mit deutschem Kind in Österreich und er Österreicher in Deutschland, darum geht es hier. Ob dann daraus eine Sache für Gerichte werden soll, wird meine Freundin entscheiden, nachdem sie auch den Ex damit konfrontiert hat.
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#6
Es gelten die Gesetze des Staates wo das Kind seinen gewoehnlichen Aufenthaltsort hat. Nach Deiner Beschreibung waere das Oesterreich. ABER selbst wenn sie jetzt sofort zum Anwalt rennt und der Klage einreicht, wenn das vor Gericht geht, ist die Tochter eh 18. Ich kann mich den anderen nur anschliessen, klaert das unter Euch, alles andere KOSTET Geld und es freuen sich nur irgendwelche Anwaelte. Bringen wird es nichts.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#7
ist uns schon klar, allerdings verhandelt man mit dem Kindsvater bestimmt besser, wenn man auch die eigene Position genau kennt, genau das will ich für meine Freundin erreichen.

Wenn das Österreichische Gesetz zuständig ist gelten dann auch die österreichischen Unterhaltssätze?
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#8
Manchmal ist es ein wenig befremdlich, dass hier im Forum nicht mal denjenigen Frauen geholfen wird, die es wirklich versuchen, das Beste für alle aus der Trennung zu machen. Auch wenn das vielen hier nicht passt - nicht jeder KV ist redlich und ehrlich, etliche "drücken" sich wirklich. Die Frau zahlt immerhin ihrer Tochter die Besuche beim Vater - meines Erachtens hat das schon etwas Anerkennung verdient, lässt jedenfalls auf mehr Verantwortungsbewusstsein für das Kind schließen als der Vater zeigt.

@ luponero - Es gilt Ö-Recht, und damit die Ö-Unterhaltssätze. Denkbar und sinnvoll wäre, die Mutter spricht mit dem Vater über das finanzielle erst persönlich. Nur wenn er sich partout weigert, irgendwie mitzuhelfen wäre ein Verfahren sinnvoll. Es gibt übrigens auch in Ö das Jugendamt.
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#9
@Jessy: Da gebe ich Dir im Grunde Recht! Schlußendlich hast Du aber selbiges geraten wie die Vorredner. Es gibt viele Väter die mich mit ihrem Verhalten sogar wütend machen, weil sie sich und anderen Vätern damit Schaden zufügen.

Zwischen den Zeilen ist bei luponero raus zu hören, dass beim Vater nichts oder nur wenig zu holen ist. Inwiefern soll ein Gericht da helfen? Er bekommt höchstens Grund paar Kippen mehr zu rauchen....
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#10
Was macht denn der Vater? Ist er voll erwerbstätig, was verdient er? Es ist schon ein Unterschied, ob er jahrelang arbeitslos, behindert oder Gutverdiener ist. Wenn er kann, ist nicht einzusehen dass die Umgangskosten von der Mutter getragen werden.
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#11
Eins verstehe ich nicht

Du schreibst:
"deshalb hat sie schon auf alle Ansprüche für sich verzichtet"

Was mischt du dich da ein?

Sie will keinen Rechtsstreit, also lass die Sache so wie sie ist.

Wenn kein Geld da ist, dann fährt die Tochter eben nicht zum Vater.
Lebt ihr zusammen? Dann kannst du ihr finanziell helfen.

Lass den Mann in Ruhe.
Bedenke dass du dich in Zukunft in einer ähnlichen Situation befinden könntest.
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#12
Der Vater, trockener Alkoholiker, arbeitet und verdient ca. 1500€/Monat, viel ist da fürwahr nicht zu holen, will sie ja auch nicht, nur was halt für die Tochter zusteht. Die Tochter hilft übrigens mit um die Fahrten zum Vater zu bezahlen, durch kleine Jobs, wie Gassigehen mit Hunden und Werbung verteilen, aber eine Hin und Rückfahrt kostet immerhin meist 100€, das war jetzt im Sommer schon 3 Mal und die Hälfte ist immer zum Zuzahlen.
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#13
(13-09-2013, 12:20)luponero schrieb: ...... will sie ja auch nicht, nur was halt für die Tochter zusteht.

wie ich diese Worte hasse......

Wenn Du dir die Tusse samt Tochter nicht leisten kannst, dann zieh die Konsequenzen draus.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#14
(13-09-2013, 12:20)luponero schrieb: Der Vater, trockener Alkoholiker,
Was hat diese diskriminierende Aussage mit dem eigentlichen Problem zu tun ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#15
an Austriake: eine gängige Marke für ein Produkt mit dem ich dich jetzt bezeichne ist "Samsonite", ich leiste mir keine "Tusse mit Tochter", das wäre vielleicht dein Niveau, was, speziell für dich, wiederum keine Handcreme ist!!
Um seriöse Kommentare wird gebeten, andere können ihren Trash anderswo abladen.
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#16
an
Pistachio 00: wo steck in meiner Aussage etwas Diskriminierendes? Hat sehr wohl mit dem Problem zu tun, denn als er nicht trocken war konnte er nicht für die Familie sorgen und meine Freundin musste alleine dafür aufkommen uns auch noch seine verursachten Kosten tragen, Trennung und Scheidung erfolgten erst "im trockenen Zustand"
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#17
Höflichkeit und angemessene Wortwahl bitte.

Trockener Alkoholiker kann man positiv sehen, wenn man die Gegenwart betrachtet. Da ist jemand, der seine Sucht in den Griff bekommen hat. Gut so! Bei 1500 EUR Einkommen ist aber nicht einzusehen, dass die Mutter noch allein die Fahrten für das Kind bezahlt. Die Mutter sollte diesen Punkt mit dem Vater besprechen. Hat sie das schon probiert? Es geht nicht darum, dass der Vater Geld an die Mutter bezahlt. Das soll direkt zwischen Vater und der 17jährigen ablaufen. Das sehen Eltern in der Regel auch eher ein, anstatt dem Expartner Geld für Kinderbelange zu geben.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sind im Moment nicht mehr auf der Agenda, bald ist das Kind volljährig und da ändert sich sowieso viel. Mit anderen Worten, wenn man jetzt vor Gericht streitet wäre das Ergebnis innerhalb einiger Monate eh Makulatur.
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#18
an p: genauso sehe ich das nach einigen seriösen Kommentaren auch,

danke für die brauchbaren Antworten
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