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Einkommensangabe gegenüber dem Jugendamt
#2
Moin Daddy.

Das JA hat überhaupt keine Rechte gegen dich, außer dich zu verklagen.

Angaben musst du nur über dein Einkommen in den letzten 12 Monaten machen.
Nicht über deine Frau und nicht über dein Vermögen.
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RE: Einkommensangabe gegenüber dem Jugendamt - von beppo - 21-09-2013, 10:32

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