21-11-2013, 11:46
Doch, die kenne ich nur zu gut. Du hattest bereits einen OLG-Beschluss über Umgangsanbahnung. Das war sicher ein weiter Weg. Trotzdem sei die Umgangsanbahnung gescheitert. Nach dem weiten Weg übers OLG inklusive Beschwerdeverfahren wäre es angezeigt gewesen, mittels Ordnungsmittelantrag den Erstkontakt tatsächlich herzustellen. Du hast dich dafür entschieden abzuwarten. Und wartest noch immer, weil die KM weiter die Umgangsanbahnung verzögert/verhindert. Und wirst weiter warten.
Aber gut, deine Tochter wird dich ja nun "kennenlernen", immerhin.
Aber gut, deine Tochter wird dich ja nun "kennenlernen", immerhin.