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Steht eine Kind "mit polnischer Staatsbürgerschaft" hier lebend Unterhaltsvorschusszu
#1
Hallo
Der Fall verhält sich so, der KIndsvater ist gebürtiger Pole, welcher aber hier in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Sein Kind wohnte bis vor einem halben JAhr in Polen bei seiner Mutter. Eines Tages meinte die Kindmutter wohl entweder der Vater nimmt das Kind mit nach Deutschland oder das Kind könne zusehen wie es allein in Polen klarkommt.Da die Kindmutter wohl schonmal den Jungen einfach sich selbst überlassen hat einfach ausm haus geworfen hat, hat der Vater seinen Sohn mit nach Deutschland genommen.
Die Mutter zahlt keinen Unterhalt der junge ist 7 jahre alt, vom Alter her würde ihm ja Unterhaltsvorschuss zustehen, nur weiß ich jetzt net ob allen Kindern in deutschland lebend Unterhaltsvorschuss zusteht oder eben nur Kindern mit der deutschen Staatsbürgerschaft? Selbige frage würde sich auch in punkto Kindergeld stellen?
Bisher hat der Vater noch niergens irgendwelche gelder beantragt, er unterhalt sich und sein Kind derzeit von seinem Arbeitseinkommen Netto 800 euro.
Es wäre Nett wenn Ihr mir bzw meinen Kollegen helfen könnt u die fragen beantworten könntet.
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#2
Guckst Du hier § 1

http://www.gesetze-im-internet.de/bundes...gesamt.pdf

und lädst Du hier

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-C...rgeld.html

das Merkblatt (rechts oben auf der Seite) runter und guckst dann da.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
Wenn er hier sich gewöhnlich aufhält und steuerpflichtig ist hat er auch Anspruch auf Kindergeld. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht auch.
Bei 800EUR Netto sollte er sich spätestens jetzt einmal auf die Socken zur Arbeitsagentur machen.
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#4
Hallo
Erstmal Danke für die Antworten.
@ Iglu
Bei der Argentur war er schon mal aber da wurde ihm gesagt, dass er ja froh sein kann Arbeit hier in Deutschland zu haben. Und unter anderem habe ihn ja keiner gesagt dass er sein Sohn hier rüberholen soll. Da er sich mit dem ganzen nicht so recht auskennt ist er dann da losgezogen mit der Vermutung das ihm da nix zusteht.
Ich selbst bin auch nur zufällig drauf gestoßen das bei ihn was in unklaren ist. Denn ich habe ihn nachdem ich beobachtet habe das er von sein Chef " quasi wien Sklave rumgescheucht wurde" angesprochen warum er sich dies gefallen lässt. Na und darauf kam er ganz langsam mit seiner Geschichte raus. Bevor er sein Sohn hier hatte, hat er täglich über 14 stunden für 500 netto gearbeitet. Wir haben ihn zwar jetzt nen neuen Arbeitgeber besorgt aber mit 800 Netto kommt er u sein Sohn ja auch net so weit.
Aber jetzt wissen wir ja bescheid das ihm da was zusteht u die vom Amt können ihn dann net mehr so einfach wieder wegschicken.
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#5
Er muß da an sich nicht zum "Amt".

Den Kindergeldantrag gibt es hier:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-C...Antrag.pdf


und Anträge auf Unterhaltsbeistandschaften kann man in der Regel bei der Stadt oder beim Kreis runterladen, je nachdem, wer zustänig ist. Da gibt´s dann nach meiner Kenntnis ´ne Ankreuzmöglichkeit, dass die notwendigen Daten ggf. an die Unterhaltsvorschußkasse weitergeleitet werden sollen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#6
Was das Jobcenter betrifft: einfach einen formlosen Antrag auf ergänzendes ALG II abgeben und sich nicht auf Diskussionen einlassen. Dann geht die Sache ihren Gang.
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