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Steht eine Kind "mit polnischer Staatsbürgerschaft" hier lebend Unterhaltsvorschusszu
#1
Hallo
Der Fall verhält sich so, der KIndsvater ist gebürtiger Pole, welcher aber hier in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Sein Kind wohnte bis vor einem halben JAhr in Polen bei seiner Mutter. Eines Tages meinte die Kindmutter wohl entweder der Vater nimmt das Kind mit nach Deutschland oder das Kind könne zusehen wie es allein in Polen klarkommt.Da die Kindmutter wohl schonmal den Jungen einfach sich selbst überlassen hat einfach ausm haus geworfen hat, hat der Vater seinen Sohn mit nach Deutschland genommen.
Die Mutter zahlt keinen Unterhalt der junge ist 7 jahre alt, vom Alter her würde ihm ja Unterhaltsvorschuss zustehen, nur weiß ich jetzt net ob allen Kindern in deutschland lebend Unterhaltsvorschuss zusteht oder eben nur Kindern mit der deutschen Staatsbürgerschaft? Selbige frage würde sich auch in punkto Kindergeld stellen?
Bisher hat der Vater noch niergens irgendwelche gelder beantragt, er unterhalt sich und sein Kind derzeit von seinem Arbeitseinkommen Netto 800 euro.
Es wäre Nett wenn Ihr mir bzw meinen Kollegen helfen könnt u die fragen beantworten könntet.
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Steht eine Kind "mit polnischer Staatsbürgerschaft" hier lebend Unterhaltsvorschusszu - von ghostkiller99 - 28-09-2013, 23:15

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