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Steht eine Kind "mit polnischer Staatsbürgerschaft" hier lebend Unterhaltsvorschusszu
#3
Wenn er hier sich gewöhnlich aufhält und steuerpflichtig ist hat er auch Anspruch auf Kindergeld. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht auch.
Bei 800EUR Netto sollte er sich spätestens jetzt einmal auf die Socken zur Arbeitsagentur machen.
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RE: Steht eine Kind "mit polnischer Stattsbürgerschaft" hier lebend Unterhaltsvorschusszu - von iglu - 29-09-2013, 17:22

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