Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Abtretungserklärung bzw. Teilabtretungserklärung Jugendamt
#1
Hallo Gemeinde,

kann mir vielleicht jemand eine Antwort auf folgendes Problem geben. Vielleicht hatte ja auch schon jemnand damit zu tun.

Ich werde seid 21 Monaten mit der Original Vollsteckungsurkunde durch die RAin der KM gepfändet per GV.

Ironischersweise fordert jetzt die UHV den GV auf die die Urkunde zur Umschreibung des Titels an das Jugendamt zu senden.

Der GV hat das verneint mit der Begründung das eine laufende Pfändung im gange ist und die Kindesmutter im Besitz des Originaltitels ist.

Es wird aber UHV seid 24 Monaten bezahlt nach altem Titel wo drinnen steht: Kann nicht mehr mit befreinder Wirkung an das Kind unterhalt zahlen...

Wie kann es sein das ich gepfändet werde und gleichzeitig UHV bezahlt wird.

Leider reagiert das Jugendamt nicht auf meine Fragen...Angry

Vielleich habt ihr eine Ideee !

Vielen Dank

Schönen Sonntag

Arminius
Zitieren
#2
Wenn ich das richtig oder falsch verstanden habe, müsste ich jetzt mit multiplen Infarkten von der Couch fallen.

Zur Sicherheit: zahlst du den Unterhaltsvorschuss? Welche Unterhaltshöhe ist tituliert und welche genauen Beträge werden gepfändet? Wurde seitens der Unterhaltsvorschusskasse die Überleitung des Anspruches erklärt?
Zitieren
#3
(06-10-2013, 14:22)iglu schrieb: Wenn ich das richtig oder falsch verstanden habe, müsste ich jetzt mit multiplen Infarkten von der Couch fallen.

Zur Sicherheit: zahlst du den Unterhaltsvorschuss? Welche Unterhaltshöhe ist tituliert und welche genauen Beträge werden gepfändet? Wurde seitens der Unterhaltsvorschusskasse die Überleitung des Anspruches erklärt?

Hallo Iglu,

schön von Dir zu Hören. Hoffe es geht Dir gut !

Ich lebe sei 21 Monaten mit multiplen Infarkten.
Unterhaltsvorschuss wird bezahlt. Unterhlatshöhe ist mit 272,00 Euro tituliert. Gepfändet wird die differenz zum Unterhaltsvorschuss mit der Originalurkunde.

Habe vor ca.20 Monaten den Fehler gemacht eine neue Urkunde mit dem Mindestunterhalt zu unterzeichnen.

Anscheinend hat die UHV diese Urkunde nie gesehen !
Zitieren
#4
Zitat:Gepfändet wird die differenz zum Unterhaltsvorschuss mit der Originalurkunde.

Achso, na dann ist alles, nicht in Ordnung, aber wenigstens rechtens.

Was die Unterhaltsvorschusskasse so treibt, kann dir egal sein. In der Regel wollen sie auch etwas vollstreckbares in der Hand halten. Um mehr geht es dabei nicht.

Ja, mir geht es gut, danke.Wink
Zitieren
#5
Na ja habe bis jetzt auch immer bezahlt. Sie wollte mich jetzt wieder Pfänden und war mit der Rate die der GVZ mit mir vereinbart hat nicht einverstanden...Sie bekommt halt genug vom Staat!

Damit wird der UHV auch eine Teilabtretungserklärung nichts mehr nutzen.
Zitieren
#6
Zitat:war mit der Rate die der GVZ mit mir vereinbart hat nicht einverstanden

Wenn ich die Zivilprozessordnung richtig im Kopf habe, hat sie damit einverstanden zu sein!

Zitat:Damit wird der UHV auch eine Teilabtretungserklärung nichts mehr nutzen.

Das ist, wie ich sagte, für dich auch nicht relevant. Das betrifft das schuldrechtliche Verhältnis zwischen Ex und UVK und hat mit dir nichts weiter zu tun.
Zitieren
#7
Zitat:Wenn ich die Zivilprozessordnung richtig im Kopf habe, hat sie damit einverstanden zu sein!

Hast Du rein zufällig die Zpo im Kopf wo das steht?

Dem GVZ kam das auch alles Spanisch vor ! War sehr Hilfsbereit!

War wohl selber UnterhaltspflichtigWink...

Vor allen wenn man bedenkt was die Staatsanwaltschaft im Falle einer Ermittlung wegen §176 dazu sagt.

Die erste Überweisung ist ja an die RAin erfolgt...die hat dann Widerspruch im Namen ihrer Mandantin gemacht.

Jetzt hab ich das "Game Over" eingeleitet f. das JA und die KM...das Jugendamt verlangt das ganze gepfändete Geld von der KM zurückTongue
Zitieren
#8
Zitat:§ 802b Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung




(1) Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein.

(2) Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Tilgung durch Teilleistungen (Ratenzahlung) gestatten, sofern der Schuldner glaubhaft darlegt, die nach Höhe und Zeitpunkt festzusetzenden Zahlungen erbringen zu können. Soweit ein Zahlungsplan nach Satz 1 festgesetzt wird, ist die Vollstreckung aufgeschoben. Die Tilgung soll binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein.

(3) Der Gerichtsvollzieher unterrichtet den Gläubiger unverzüglich über den gemäß Absatz 2 festgesetzten Zahlungsplan und den Vollstreckungsaufschub. Widerspricht der Gläubiger unverzüglich, so wird der Zahlungsplan mit der Unterrichtung des Schuldners hinfällig; zugleich endet der Vollstreckungsaufschub.
Dieselben Wirkungen treten ein, wenn der Schuldner mit einer festgesetzten Zahlung ganz oder teilweise länger als zwei Wochen in Rückstand gerät.
Zitieren
#9
Danke dafür Iglu !

Genau das haben wir gemacht und die KM hat der Zahlung widersprochen!...hab ich auch Schriftlich!

Das ist ja der Witz !!

Bekommt aber UHV und hatte mich Angezeigt wegen §176.

Hab mir einen Beratungsschein geholt und der RA meinte nur: "Sie haben den seltenen Fall das sich KM und JA gegenseitig ausgeschaltet haben"

Sollte mal die STA ermitteln wird das alles sehr Klärungsbedürftig!

Na ja nach meiner Erfahrung mitlerweile erzählen alle ziemlich viel....
Zitieren
#10
Da wäre dann ja die Frage zu klären, ob sie unverzüglich widersprochen hat.Big Grin

Naja, ehrlich gesagt hatte ich die ZPO diesbezüglich rigoroser im Kopf und die Recherche hat mich jetzt ein wenig Lügen gestraft.

Zitat:und hatte mich Angezeigt wegen §176.

Das hat mit dem Kindesunterhalt nichts zu tun. Du kannst sie ja im Gegenzug wegen falscher Verdächtigung anzeigen.
Zitieren
#11
Die Frage die sich für mich stellt ist eigentlich darf die KM überhaupt irgendwelche Zahlungen verweigern die der GVZ anbietet wenn Sie im UHV ist.

Die Vermögensauskunft mit den 12 Monaten gibt es ja erst seid Januar 2013.
Dadurch das Sie die Zahlungen ja nicht annimmt und den Vater in die Vermögensauskunft schickt obwohl er zahlungswillig ist (war) bleibt mir hier doch ein fader Beigeschmack...

Aber was solls mit der EV kann das JA oder die KM nur noch per Anzeige was Unternehmnen...alles andere hat die RAin der KM ja schon weggebombt

oder gibt es noch die FolterHuh
Zitieren
#12
Zitat:Die Frage die sich für mich stellt ist eigentlich darf die KM überhaupt irgendwelche Zahlungen verweigern

Sie ist die gesetzliche Vertreterin des Gläubigers und kann eine sofortige Begleichung der gesamten Schuld fordern.

Du solltest dich weniger mit der KM und mit dem was sie macht aufhalten und dich lieber um eine für dich vorteilhafte oder erträgliche Situation kümmern. Z.b. SGB II Aufstockung etc.
Zitieren
#13
Also ich habe ja schon viel gehört aber noch nie hat mir ein Richter, Anwalt, Jugendamt gesagt ich soll Aufstocken gehenBig Grin

Die werden wohl Ihre gründe haben.

Na ja die Aufstockung kommt jetzt für mich zu Spät!

Habe auch noch nie soviel über Elternunterhalt vernommen wie in den letzten 2 Jahren.

De Facto kann man ja gleich den Laden zumachen weil irgendetwas kommt immer wenn Du noch den normalen Unterhalt zahlen kannst und Du tatsächlich noch die Frechheit besitzt mehr Geld zu haben kassiert das die Elternunterhaltsvorschusskasse.

(Ausser deine Eltern waren Richter !)Big Grin

Also kann man gleich zusehen bloss nicht zuviel Geld zu verdienen !
Zitieren
#14
Kann mich mal jemand zur Situation aufklären?

Es gibt also ein Unterhaltsvorschusstitel beim JA und einen KU-Titel bei der KM? Und aus dem KU-Titel der KM wird gepfändet?

Und Dir wird der volle KU aus dem KU-Titel gepfändet an die KM und das JA will jetzt ZUSÄTZLICH den Unterhaltsvorschuss bei dir pfänden, weil dieser an die KM gezahlt wird?

Sehe ich das richtig?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#15
(09-10-2013, 00:07)DerArsch schrieb: Kann mich mal jemand zur Situation aufklären?

Es gibt also ein Unterhaltsvorschusstitel beim JA und einen KU-Titel bei der KM? Und aus dem KU-Titel der KM wird gepfändet?

Und Dir wird der volle KU aus dem KU-Titel gepfändet an die KM und das JA will jetzt ZUSÄTZLICH den Unterhaltsvorschuss bei dir pfänden, weil dieser an die KM gezahlt wird?

Sehe ich das richtig?

Nein, nur die Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und dem neuen titulierten Titel.

Das Ja hat nur nicht den neuen Titel (ca.seid 1,5 Jahren nicht). Die bezahlen immernoch nach dem alten Titel.

Der GV pfändet mit dem neuen Titel (ohne eine Teilabtretung f. das Ja) allerdings nur die Differenz.

Es muss ja auch was für das JA im Titel stehen (Teilabtretung).

Deshalb auch die bitte des JA an den GV die Urkunde zur Umschreibung zu Überlassen.

Hat der GV aber abgelehnt

Mit der Erstellung des neuen Titels wurde der alte Titel ja ausser Kraft gesetzt.

Aber wie Iglu schon geschrieben hat wird das schon i.O. gehen.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste