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Abtretungserklärung bzw. Teilabtretungserklärung Jugendamt
#13
Also ich habe ja schon viel gehört aber noch nie hat mir ein Richter, Anwalt, Jugendamt gesagt ich soll Aufstocken gehenBig Grin

Die werden wohl Ihre gründe haben.

Na ja die Aufstockung kommt jetzt für mich zu Spät!

Habe auch noch nie soviel über Elternunterhalt vernommen wie in den letzten 2 Jahren.

De Facto kann man ja gleich den Laden zumachen weil irgendetwas kommt immer wenn Du noch den normalen Unterhalt zahlen kannst und Du tatsächlich noch die Frechheit besitzt mehr Geld zu haben kassiert das die Elternunterhaltsvorschusskasse.

(Ausser deine Eltern waren Richter !)Big Grin

Also kann man gleich zusehen bloss nicht zuviel Geld zu verdienen !
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RE: Abtretungserklärung bzw. Teilabtretungserklärung Jugendamt - von Arminius - 06-10-2013, 20:50

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