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Anwalt Wechsel trotz PKH
#1
Guten Morgen Ihr.

Vielleicht habt ihr ja ein paar Tipps/Ratschläge:
Faktenlage : Scheidungs- und Zugewinnverfahren sind am laufen (seid 2019 Scheidung/ Ende 2020 Zugewinn angehängt) bewilligte PKH ohne Zuzahlungen in beiden Fällen.
 
Ende 06.2021 wurde Gutachter vom Gericht beauftragt zur Hausbewertung ( Bisher noch kein Termin eingetrudelt )
Anfang 07.2021 meiner Anwältin Belege und Fakten zukommen lassen um Schreiben an Gegenseite zu beantworten bzw. auch für den Gutachter wichtige Daten zum Haus (Umbaumaßnahmen)
 
Seither Stille was die Tätigkeit meiner Anwältin anbelangt, Ich habe im August mehrfach per Mail nachgefragt wann ich mit dem Schreiben rechnen kann, aber keine Antworten bekommen.
Ende August dann eine konkretere Frage ob das Mandat noch so ausgeübt werden möchte und das ich eine Antwort haben möchte, daraufhin kam eine  ( Bearbeitungszeiten, Krankheit, Urlaub, im zweifel könne ich ja anrufen… ) Es wurde von ihr eine Frist zum 31.08.2021 gelegt um den Schriftsatz anzufertigen.
 
Mitte September habe ich telefonisch nachgefragt, man wolle ihr dies hinlegen. Mitte September erhielt ich auch eine Mail das die Anwältin längerfristig erkrankt war und schnellstmöglich in der Angelegenheit zurückkommt.
Seither ist komplette Stille eingekehrt, ich habe im Oktober sowie November mehrfach telefonisch nachgefragt wie der Stand ist, man konnte mir nichts mitteilen, Akte hätte die Anwältin auch mit nach Hause genommen, man lege ihr mein Anliegen aber immer wieder erneut vor.
 
Anfang Dezember habe ich erneut eine Email gesendet, mit Fristsetzung zum 15.12.2021 mir das vorbereitete Schriftstück zukommen zu lassen oder quasi konkrete Gründe des Verzuges mitzuteilen.
 
Der 15. naht und bisher keine Rückmeldungen etc.
 
Ich würde gerne den Anwalt wechseln falls nach Fristende nichts kam da so ein Verhalten nicht akzeptabel ist, und ich auch ohne PKH ich so den Anwalt definitiv gewechselt hätte.
Ich hatte gelesen, und auch bei einem anderen Ortsansässigen Anwalt nachgefragt bezüglich des Anwalt Wechsels bei PKH. Dies sei sehr schwierig dies genehmigt zu bekommen ist zu lesen und wurde mir so mitgeteilt.
 
Nebenbei angemerkt, bin ich mit der Arbeit der Anwältin auch so unzufrieden ( bei allen Gerichtsverhandlungen unvorbereitet ( so wirkte es, wälzte Akten hin und her um was zu suchen, hatte Dokumente garnicht die ich ihr zugesandt hatte ) )
 
Habt ihr Ideen/Vorschläge/Erfahrung wie hier vorzugehen wäre ?
 
Ich hätte jetzt unter Nennung der Aktenzeichen und der ausführlichen Faktenlage ( inkl. Kopien der Emails ) an das Gericht geschrieben und die Genehmigung des Anwalt Wechsels sowie Übernahme der PKH auch für den neuen Anwalt erfragt.
 
Bin ansonsten etwas ratlos wie sonst vorzugehen wäre.


Grüße
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#2
§ 11 Abs. 1 BORA
(1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten.

https://www.klugo.de/ratgeber/anwalt-wechseln

Aus dem Link: Wenn Sie vorhaben, den Anwalt zu wechseln, legen Sie sich gute Argumente dafür bereit. Insbesondere wenn Sie eine Verfahrenskostenhilfe erhalten, sollte ein objektiv überzeugender Grund für den Anwaltswechsel vorliegen.

Klären Sie vor der Kündigung des Mandats, ob Ihnen die Verfahrenskostenhilfe auf bei einem anderen Anwalt gewährt wird. Das muss nicht zwingend der Fall sein.

Soll die Hausangelegenheit wirklich im Rahmen der Scheidung abgewickelt werden? Das kann ein Scheidungsverfahren erheblich verlängern und weitere hohe Kosten aufwerfen. Die Regelungen bezüglich einer gemeinsamen Immobilie, sind nicht zwingend im Scheidungsverfahren zu klären.

Ein Gutachter ist sehr teuer! Die Bewertung durch einen Immobilienmakler, der auch realistischer Verkaufspreise benennen kann, ist durchaus günstiger und umsonst, wenn man ihn mit dem Verkauf des Hauses beauftragt.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#3
Danke für den Paragraphen und den Link, schau ich mir später genau an..

Bezüglich der Dauer ist es für mich irrelevant, ich habe es im Gegenzug meiner noch Frau nicht so eilig. Mediation beim Güterichter ist gescheitert, und wir konnten uns auch nicht einigen bezüglich Hauswerte. Deshalb Gutachter, stecken viele Details drinnen wie Umbauten, Wohnrechte, abgekaufte Wohnrechte. Das gilt es alles zu bewerten.
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#4
Wenn du einen neuen Anwalt willst, musst du auch Verfahrenskostenhilfe neu beantragen. Das ist schwierig bis unmöglich. Die Chancen erhöhen sich leicht, wenn der Anwalt von sich aus das Mandat niederlegt. Vielleicht kannst du da zu einer "Übereinkunft" kommen. Ein Begründung für eine Mandatsniederlegung wäre "zerstörtes Vertrauensverhältnis".
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#5
Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich dies ausreichend gut begründen und nachweisen, das ein Anwaltswechsel gerechtfertigt sei.
Und die Anfrage zur Genehmigung muss an das Gericht gehen.  

Ich habe ein Schreiben vorbereitet mit ausführlicher Erläuterung sowie Nachweisen, auch bezug auf §11  BORA   habe ich genommen der auf jeden Fall schon mal deutlich eine Rechtfertigung aufzeigt.

Einen Tag nach Frist verstreichen würde ich nochmal in der Kanzlei anrufen, wenn nichts weiter kommt, dann das Schreiben an das Gericht schicken, mit bitte um Bewilligung der PKH auch bei Anwaltswechsel.

Oder gibt es vielleicht andere Erfahrungen / Ideen ?
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#6
Seinerzeit hatte die Anwältin am letzten Tag der Frist Abends angerufen und versucht alles zu klären. Sie hat sich zwar verplappert mit ihren erklärungen sodass ich weiss sie lügt, aber ich bin dem nicht weiter nachgegangen, habe da keinen Erfolg drin gesehen.

Nun ähnliches Spiel wieder, Gutachten vom Haus liegt vor, besprochen war eine Stellungnahme dazu auch mit korrigierten Werten etc.
Das Gericht hatte zwei Wochen Zeit gegeben, diese Frist verlängerte sie wohl ( Krankheit etc. keine Ahnung ). Meine Anrufe in der Kanzlei sowie email Anfragen wurden nicht beantwortet.
In der Zwischenzeit hat die Gegenseite Stellung genommen, und seid dem Wochenende kam die Einladung zur weiteren Mündlichen Verhandlung. Ich gehe davon aus das die Frist verstrichen ist zur Stellungnahme.
Ich habe per Mail mehrfach Fristen ( Bitten gesetzt, zu Anworten ), alle verstrichen. Heute habe ich letztmalig "Frist" bis morgen gesetzt.
Ich würde dann übermorgen dem Gericht schreiben, Anwältin reagiert nicht, bitte um Übernahme der PKH auch für neuen Anwalt. Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben.

Die Anwaltsschwurbeleien sind ja echt zum k..... . Da denkt man es geht voran, und läuft, dann solche Knüppel zwischen die Beine. Irgednwie ist "Mann" da machtlos...
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#7
Sprich doch mal mit ihr, ob sie nicht dazu zubewegen ist, das Mandat selbst niederzulegen. Das ist die beste Chance, für einen neuen Anwalt Verfahrenskostenhilfe zu bekommen.
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#8
Joa würde ich wenn sie denn erreichbar wäre :/ 
Sollte sich da was ergeben zufälligerweise bis morgen Abend, frage ich sie.
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#9
Gestern Abend ne Mail von ihr bekommen, "nimmt bezug auf meine Mails und meldet sich Morgen"...
Confused Confused Confused Huh Huh Huh Confused Confused  Angry Angry
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#10
Hatte sich nicht gemeldet trotz das sie es extra schrieb  Dodgy , hab Antrag bei Gericht eingeworfen... mal schauen was passiert...
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#11
Richterin hatte mich Freitag angerufen, nachgefragt ob sich Anwältin in der Zwischenzeit gemeldet hätte. Hat mir letztendlich Zusage gegeben das Sie meinem Antrag statt gibt. Solle mich nur ranhalten zwecks Anwalts suche.

Somit, mal schauen ob der neue Anwalt besser ist Big Grin Habe schon einen und er legt quasi los sobald ich das Schreiben offiziell habe.

Werde mich auch bei der RAK offiziell beschweren über meine nun ex Anwältin.
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#12
Neuer Anwalt, endlich. Und wenn Richterin schon wohlgesinnt ist, sollte das Ganze durchlaufen.
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