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Chancen auf Ferienumgang ?
#1
Moin zusammen .
Meine unendliche Odyssee in Sachen Umgang geht weiter und da wollte ich mal wieder vorab Eure Meinung hören.

Vorgeschichte ganz knapp:
Tochter ist 10 Jahre alt und lebt bei KM; lebe seit 2,5 Jahren getrennt und bin seit 3 Monaten geschieden.

Habe zweiwöchentlichem Umgang , aber : Tochter übernachtet nicht bei mir während des Umgangswochenendes ( muß sie also jeden Abend zurückbringen zur Exe ) ... Bin deshalb bis zum OLG gegangen und musste einen Vergleich schliessen .. Ergebnis : Kind braucht gegen seinen Willen nicht bei mir zu übernachten - ( Diskussion hierzu muss nicht sein, die Sache ist eh gelaufen...)

Im ersten Beschluß des FamGer hat sich der Richter einen schlanken Fuß gemacht, indem er eine Ferienregelung nicht getroffen hat weil Ferien ja auch mit Übernachtungen zu tun haben; gleichwohl aber darauf hingewiesen dass in absehbarer Zeit Übernachtungen beim Vater stattfinden sollen; nur hat es das eben nicht in einen Beschluß gefasst.

Weil zwischenzeitlich Umgangsverweigerungen der KM vorgefallen sind, habe ich jetzt erneut ergänzend einen Antrag beim FamGericht eingereicht.

1. Titulierung der bisherigen Beschlüsse nach § 89(2) FamFG; beide ( FamGer und OLG ) haben dieses zwischenzeitlich bestätigt und Exe auch zugesandt . Also - bei der nächsten Nichteinhaltung des Umgangsbeschlusses wird Ordnungsgeld beantragt.

2. Aufnahme einer verbindlichen Nachholregelung in den Umgangsbeschluß; bislang musste ich immer betteln, um einen Nachholtermin bei ausgefallenem Umgang zu erhalten.

3. ( und das ist der Knackpunkt : ) Aufnahme einer Ferienregelung in den Umgangsbeschluß. Tochter weigert sich bislang beharrlich mit mir in Urlaub zu fahren... Objektive Gründe ausser " Ich will nicht ohne Mama sein " können dafür nicht vorgebracht werden.

Wenn ich den normalen Standardumgang betrachte bedeutet das, das ich das Kind üblicherweise 3 Wochen in den Sommerferien und jeweils eine Woche in den Oster-, Herbst und Winterferien bei mir hätte - dann wären meine 6 Wochen Jahresurlaub weg ....

Wenn ich diesen Wahnsinn weiterbetreiben würde und das Kind auch in den Ferien jeden Abend zur Mutter zurückbringen würde, würde das bedeuten das ich definitiv nie in Urlaub fahren kann ... in meinem
nervenaufreibenden Job brauche auch ich mal Regeneration und meine Freundin würde mir was husten, wenn ich nicht mit ihr in Urlaub fahren würde ...

Das einzige ( gut eingeimpfte ) Argument meiner Tochter gegen Übernachtungsumgänge bei mir war übrigens, dass sie Vorbehalte gegen mein Haus hätte, weil Mama und Papa sich dort immer gestritten hätte ( das war natürlich gefakt ohne Ende von der Gegenseite ) . Wenn Tochter nun mit mir in Urlaub fahren würde, würde dieses lächerliche Argument ja nicht mehr greifen, weil wir uns dann logischerweise woanders aufhalten würden.

Vom Jugendamt erwarte ich keinerlei Hilfe, die JA Tusse war von Anfang an wie zu erwarten pro Exe eingestellt.. gleichwohl wird von dort eine Stellungnahme abgegeben.

Wie seht ihr die Chancen für mich, das ich mit meinem Kind in Urlaub fahren kann ?

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#2
(11-10-2013, 08:48)ArJa schrieb: Wie sehr ihr die Chancen für mich, das ich mit meinem Kind in Urlaub fahren kann ?

Das ist schwer abschätzbar, weil es ja ausschließlich am Willen Eurer Tochter liegt, ob sie mitfährt oder nicht.

Es gibt einen gerichtlichen Vergleich, wonach sie nicht gezwungen werden darf.

Ich würde Dir empfehlen, jetzt nicht ihre Argumentation zu zerpflücken, weil das Ganze weniger mit Ratio als vielmehr mit Empfindungen zu tun hat. Deshalb hat es keinen Sinn, Eure Tochter jetzt argumentativ in die Enge treiben zu wollen.

Plan Deinen Urlaub, biete ihr an mitzufahren, und wenn sie nicht will, dann lass es gut sein. Beim nächsten Umgang kannst Du ihr dann die schönen Urlaubsbilder zeigen, die Ihr gemacht habt. Ich denke, das Problem löst sich dann ganz schnell von allein und sie wird sich das nächste Mal gut überlegen, ob sie eine Einladung zu einer Urlaubsreise ausschlägt.

Meiner Meinung hilft Druck hier gar nicht. Zeig ihr, dass Du sie ernst nimmst in ihrem Willen, dass sie aber auch selbst die Konsequenzen tragen muss (daheim statt am Strand).
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#3
Ich sehe es ähnlich. M. E. wird auch vor Gericht der Wille Deiner Tochter eine Rolle spielen. Kaum anzunehmen, dass das Gericht sich darüber hinweg setzt, denn in dem Alter können Kinder sehr wohl einen derartigen Eingriff als sie beschädigende Aggresssion erleben.

Wenn Du -wie Du schreibst- Deinen Urlaub brauchst, wäre wohl auch eine Überlegung, was ein Urlaub mit einer quengelnden 10jährigen bringt. Du kommst nicht umhin, das mit Deiner Tochter zu klären. So spontan hätte ich da die Frage, ob das Dasbeisein Deiner Freundin für Deine Tochter ein Problem sein könnte?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#4
Danke für Eure Einschätzungen.

Alles das ( Urlaubsfotos , und und und .. ) habe ich schon durch ( Das Kind kontert dann: Ich habe Flugangst ... ) . Fakt ist, dass das Kind konsequent durch die Mutter gegen mich durchmanipuliert worden ist. Die Exe ist völlig durchtrieben und skrupellos und setzt ihre eigenen Interessen über das Kindeswohl - getreu dem Motto : " Das ist meine Barbie und mit der spielt niemand anders .. " .

Auf dem freiwilligen Weg habe ich alles versucht, was mir möglich war, um das Kind für Urlaub und Übernachtungen bei mir zu interessieren - vergeblich. Nebenbei : Sie übernachtet bei Freundinnen, bei Oma und Opa mütterlicherseits, mit der Schule in der Jugendherberge - nur beim eigenen Vater nicht ...

Sie versteht sich mit meiner Freundin eigentlich gut. Ob das Verhältnis zwischen den beiden für einen Urlaub zu dritt ausreicht, vermag ich mangels Erfahrung nicht zu beurteilen; ich hab ja nicht mal Erfahrungswerte, wie es im Urlaub mit mir alleine laufen würde.

Ich habe sie auch in den diesjährigen Sommerferien nicht zu mir geholt - schweren Herzens ...

Die Frage , die ich dem Richter stellen werde ist, ob der Kindeswille auch so erheblich ist, wenn sie mal nicht zur Schule oder zum Zahnarzt will oder mal nach dem Wochenende nicht zur Mutter zurück will, wenn sie sich in der Pubertät mal mit Mama gezofft hat.

Hier geht es also eigentlich im Kern um die Berücksichtigung des Kindeswillens und um die Schlüssigkeit der Begründung.... oder ob überhaupt eine schlüssige Begründung des Kindes ausreichend oder überhaupt notwendig ist .

Wenn man diese Situation zu Ende denkt, bräuchten umgangsverweigernde Exen dann nur noch den Kindern einbläuen: " Ihr müsst nur immer wieder sagen :Ich will nicht zu Papa, dann braucht ihr auch nicht" - und damit wäre alles das, wofür wir hier im Umgang kämpfen ad absurdum geführt .

Ein absolutes Totschlagsargument für Kreidekreismütter - das darf es nicht sein . Glaub mir , mir wäre die friedliche und einvernehmliche Variante auch lieber; Klagen kostet Geld und Nerven, ich sehe aber keine Alternative hier auf einen Beschluß zu setzen und mich erneut durch die Instanzen zu klagen.

Ich bin doch mit Sicherheit nicht der erste Fall, bei dem eine solche Problematik auftaucht ... es muss doch richterliche oder höchstrichterliche Entscheidungen geben, die sich damit befassen.
Ist Euch da etwas bekannt ?

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#5
(11-10-2013, 09:50)ArJa schrieb: Ich habe sie auch in den diesjährigen Sommerferien nicht zu mir geholt - schweren Herzens ...

Die Frage , die ich dem Richter stellen werde ist, ob der Kindeswille auch so erheblich ist, wenn sie mal nicht zur Schule oder zum Zahnarzt will oder mal nach dem Wochenende nicht zur Mutter zurück will, wenn sie sich in der Pubertät mal mit Mama gezofft hat.

Hier geht es also eigentlich im Kern um die Berücksichtigung des Kindeswillens und um die Schlüssigkeit der Begründung....

Der Punkt ist, dass Du -unabhängig von Deinen durchaus guten und nachvollziehbaren Argumenten- in einer ganz bescheuerten Situation bist: Selbst wenn Du es schaffst, einen Beschluss zu bekommen, der es Dir erlaubt, Eure Tochter zum Urlaub mit Euch zu zwingen, schadest Du der Beziehung zu Eurer Tochter mehr als Dir das Ganze bringt.

Du gibst damit ja geradezu eine Steilvorlage, um Mutter und Tochter noch fester gegen Dich zusammenzuschweißen: "siehst Du, der Papa macht erst Versprechungen und anschließend kümmert er sich nicht mehr um sein Geschwätz von gestern".

Für Eure Tochter begehst Du Wortbruch, wenn Du nach der Vereinbarung doch noch versuchst, sie zu zwingen. Das kann ziemlich böse nach hinten auf Dich losgehen.
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#6
(11-10-2013, 10:04)Theo schrieb: Der Punkt ist, dass Du -unabhängig von Deinen durchaus guten und nachvollziehbaren Argumenten- in einer ganz bescheuerten Situation bist: Selbst wenn Du es schaffst, einen Beschluss zu bekommen, der es Dir erlaubt, Eure Tochter zum Urlaub mit Euch zu zwingen, schadest Du der Beziehung zu Eurer Tochter mehr als Dir das Ganze bringt.

Du gibst damit ja geradezu eine Steilvorlage, um Mutter und Tochter noch fester gegen Dich zusammenzuschweißen: "siehst Du, der Papa macht erst Versprechungen und anschließend kümmert er sich nicht mehr um sein Geschwätz von gestern".

Für Eure Tochter begehst Du Wortbruch, wenn Du nach der Vereinbarung doch noch versuchst, sie zu zwingen. Das kann ziemlich böse nach hinten auf Dich losgehen.

Du hast völlig Recht, die Befürchtung habe ich auch ...
Es geht aber nicht darum, Übernachtungsumgänge bei mir zu Hause zu erstreiten; das Thema ist aufgrund des eingegangenen OLG Vergleiches durch ...

Es geht ausschliesslich darum, mal gemeinsam in Urlaub zu fahren und ich würde ganz bestimmt nicht das Kind der Mutter von heute auf morgen für 3 Wochen entziehen.. aber so unter den bisherigen Bedingungen des stundenweisen Umgangs erfolgt die zunehmende Entfremdung schon jetzt immer mehr ... angeblich will das Kind sowieso kaum noch zu mir.. da hat die Exe ganze Arbeit beim Kind geleistet. Fakt ist auch, das gemeinsame Urlaube mit dem Papa definitiv nicht weh tun ... also das Normalste von der Welt sein müßten.

Ich sehe keine andere Chance als den Rechtsweg bis zum Schluss zu gehen, um Exe endlich zu zwingen mit mir zusammenzuarbeiten.
Es tut mir um meine Tochter unendlich leid, aber wenn ich nicht aktiv werde, werde ich sie in Kürze sowieso nicht mehr sehen ...

Gruß
ArJa
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#7
Man wird halt das einzelne Kind in seiner Entwicklung zu sehen haben. Es gab ´mal die Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil eines OLG (Karlsruhe meine ich - es ging um Inobhutnahme) wonach der Wille eines Kindes dann nicht überwunden werden darf, wenn das Kind dadurch beschädigt würde... Das Kind war zum Zeitpunkt der Ursprungsentscheidung 10 Jahre.

Aber wie @Theo frage ich mich, was Du gewinnen kannst...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
(11-10-2013, 10:29)wackelpudding schrieb: Aber wie @Theo frage ich mich, was Du gewinnen kannst...

Zumindest hätte ich dann das Druckmittel gegen die KM nicht gegen den Ferienumgang mit mir zu opponieren und zustimmen zu müssen irgendwo mal mit Tochter ein kleines Wochenende in den Ferien zum Anfang wegzufahren .. meine Ansprüche sind da mittlerweile sehr bescheiden geworden; irgendwo muss ich aber einen Anfang machen und kleine Schritte versuchen - sonst kann ich gleich resignieren und aufgeben .. und ich denke schon dass es hinsichtlich der Auswirkungen doch einen erheblichen Unterschied macht, ob es um eine Inobhutnahme oder lediglich einen gemeinsamen Ferienaufenthalt geht ..

P.S. Nächstes Schuljahr muss Tochter für 2 Wochen mit auf Klassenfahrt auf eine Nordseeinsel - da wird schwer für sie werden, sie hat es ja nie gelernt sich aus dem Dunstkreis ihrer Mutter zu entfernen ..

Gruß
ArJa
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#9
Deine Tochter hat sich für eine bestimmte Haltung entschieden - unter dem Druck der Mutter, den in erster Linie sie aushalten muß, weil sie mit dieser lebt. Wenn Du jetzt Gegendruck aufbaust - wen trifft das letztendlich? Wer muß dann vor Gericht seine Haltung begründen, ohne auch nur im Geringsten die Folgen absehen zu können?

Vielleicht hilft es Dir, es so zu sehen, dass Deine Tochter sich nicht gegen Dich entschieden hat, sondern dafür, dass ihr ein erträgliches Leben möglich ist. M. E. kannst Du darauf nur mit bedingungsloser Liebe reagieren und ihr immer wieder die Teilnahme an Deinem Leben anbieten...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#10
(11-10-2013, 10:45)wackelpudding schrieb: Vielleicht hilft es Dir, es so zu sehen, dass Deine Tochter sich nicht gegen Dich entschieden hat, sondern dafür, dass ihr ein erträgliches Leben möglich ist. M. E. kannst Du darauf nur mit bedingungsloser Liebe reagieren und ihr immer wieder die Teilnahme an Deinem Leben anbieten...

Nein , das hilft mir definitiv nicht ... weil ich sehenden Auges zu ertragen habe, das sich mein Kind immer mehr von mir entfremdet obwohl es genauso tue, wie Du es vorschlägst. Vielen Dank.

Ich habe in zwei Wochen den Gerichtstermin und der steht jetzt eh. Man wird sehen was dabei herauskommt und wie knallhart ich vor Gericht in meinem und unserem Sinne argumentiere und was ich letztendlich davon zu meiner Tochter durchsickern lasse, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Wenn ich nicht vors OLG gezogen wäre, hätte ich seinerzeit keinen Teilerfolg errungen und hätte heute immer noch den eigenmächtig von der Kindesmutter und FamGer festgelegten Minimalstumgang.

Ich gehe realistischerweise auch nicht davon aus vollen Erfolg in meinem Sinne zu haben, aber auch hier sind es kleine Schritte, die mich vielleicht weiterbringen... Danke für Eure Beiträge .
Ich werde ihr immer und immer wieder die Teilnahme an meinem Leben anbieten, aber die Chance habe ich nur, wenn sie zu mir kommt - und das geht bei dieser KM nur, wenn ich auf dergerichtlichen Umgangsregelung bestehe und die auch konsequent mit Ordnungsgeldanträgen gegen die KM anwende.

Gruß
ArJa
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#11
Ist ja klar, dass ich Dir allen Erfolg wünsche.

Insbesondere wünsche ich Dir aber, dass das Verhältnis zu Deiner Tochter nicht weiter beschädigt wird.

Du schreibst, es wird für Deine Tochter schwer werden, eine 2wöchige Klassenfahrt ohne ihre Mutter durchzustehen. Es wird wohl auch im Alltagsgeschehen zunehmend Erlebnisse geben, wo Deine Tochter Diskrepanzen zwischem ihrem Dasein und dem ihrer Klassenkameraden erleben wird. Wenn dann vieles für sie unsicher wird, hoffe ich, bist Du ein sicherer Hafen geblieben, den sie anlaufen kann...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#12
(11-10-2013, 11:10)wackelpudding schrieb: Wenn dann vieles für sie unsicher wird, hoffe ich, bist Du ein sicherer Hafen geblieben, den sie anlaufen kann...

Danke für die guten Wünsche.
Natürlich wird meine Tür immer offen für sie sein und ein bisschen hoffe ich auch auf ihre Pubertät, wenn das Aufbegehren gegen die so dominante Mutter beginnt. Ich muß das jetzt aber aus - wie ich nach wie vor glaube -guten Gründen tun und vielleicht wird sie eines Tages verstehen, warum ich so gehandelt habe.

Gruß
ArJa
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#13
Rein argumentativ kann ich dieses Urteil empfehlen:
http://familienrecht-anwalt-saarland.de/...-6-uf-2013
Da geht es auf den ersten Blick zwar nicht ganz um Vergleichbares, aber doch insbesondere um die Frage, ob der Ausschluss von Übernachtungen nicht im Sinne einer "Überbehütung" dem Kind eher schadet.

Falls du es aber nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen willst, bleibt dir außer der manipulativen Schiene wirklich nicht viel.
Sofern deine Tochter mit "Flugangst" und dergleichen kontert, würde ich es eventuell mit einem direkt auf sie zugeschnittenen Lockangebot versuchen, so du dir das leisten kann: Reiterferien? Wochenendtrip nach Disneyland? Ans Meer?
Eben ohne Flug und vielleicht erstmal nur ein Wochenende statt gleich ein ganzer Urlaub?
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#14
(11-10-2013, 12:57)Jessy schrieb: Falls du es aber nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen willst, bleibt dir außer der manipulativen Schiene wirklich nicht viel.
Sofern deine Tochter mit "Flugangst" und dergleichen kontert, würde ich es eventuell mit einem direkt auf sie zugeschnittenen Lockangebot versuchen, so du dir das leisten kann: Reiterferien? Wochenendtrip nach Disneyland? Ans Meer?
Eben ohne Flug und vielleicht erstmal nur ein Wochenende statt gleich ein ganzer Urlaub?

@ Jessy.
Genauso habe ich das vorgeschlagen - ein paar Tage Reiterhofferien an der Nordsee; das wurde durch meine Tochter ohne stichhaltigen Grund abgelehnt, obwohl das ja ein Traum für alle pferdeverrückten Mädchen ist. Auch Disneyland - nee, da müßte man ja übernachten ...

Wir unternehmen wirklich viel - unter der Voraussetzung, das es abends heim gen Mama geht....

Ich sehe wirklich keinen anderen Weg als bei der KM anzusetzen, damit sie endlich nicht mehr alle Beteiligten verarschen kann.
( " Ich tu ja alles, damit sie beim Vater übernachtet, aber sie will partout nicht, warum weiß ich nicht und zwingen werde ich sie nicht ...") Alles hohle Lippenbekenntnisse . Nichts hat sie gemacht, sich in 2 Jahren nicht einen Millimeter bewegt - und alle , wirklich alle sind ihr auf den Leim gegangen - selbst das OLG ... Ich kenne diese hinterhältige Person zur Genüge - war ja schließlich 20 Jahre lang mit ihr verheiratet ....

Gruß
ArJa
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#15
(11-10-2013, 13:25)ArJa schrieb: Ich sehe wirklich keinen anderen Weg als bei der KM anzusetzen, damit sie endlich nicht mehr alle Beteiligten verarschen kann.
( " Ich tu ja alles, damit sie beim Vater übernachtet, aber sie will partout nicht, warum weiß ich nicht und zwingen werde ich sie nicht ...")
Kenne ich alles ...
Ich denke auch, es gibt keinen anderen Weg als den der erneuten Klage.
Deine Tochter ist "erst" 10 Jahre alt, aber je älter sie wird, desto eher wird ihr ein eigenständiger Wille vom Gericht zugestanden.
Und selbstverständlich ist es die Pflicht der KM, das Kind auch zu Übernachtungen im Deinem Haushalt zu überzeugen, das heißt dann eben "zwingen".
Eine gerichtliche Entscheidung, bei der das Kind im Urlaub (der Euch beiden zusteht) jeden Abend wieder bei Mama abgeliefert werden soll, ist weder vorstellbar, noch haltbar.

Hat denn Deine Tochter seit der Trennung vor 2,5 Jahren noch niemals bei Dir übernachtet ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#16
@arja: scheiß einfach auf alle argumente deiner tochter, fahre sie einfach nicht zur mutter, fahre einfach mit ihr überraschend in den urlaub.

man nennt das flooding - und irgendwann erkennt der patient, daß sein verhalten mist ist...auch bei kindern geht das!

die reflektiert einfach nur die mutter...fertig!

bb
netlover
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#17
(11-10-2013, 10:45)wackelpudding schrieb: Vielleicht hilft es Dir, es so zu sehen, dass Deine Tochter sich nicht gegen Dich entschieden hat, sondern dafür, dass ihr ein erträgliches Leben möglich ist. M. E. kannst Du darauf nur mit bedingungsloser Liebe reagieren und ihr immer wieder die Teilnahme an Deinem Leben anbieten...

Unglaublich, was diese "liebenden" Mütter sich mit den Kindern erlauben.
Ich habe ein ähnliches Problem - mein Sohn telefoniert nur mit mir unter Aufsicht des Drachens, ansonsten ist er zu "beschäftigt". Kein Interesse..

Mir wird sein Desinteresse auch langsam zu viel - aber auch ich versuche so zu handeln wie wackelpudding hier empfiehlt - auch wenn es mit der Zeit immer schwerer fällt - ansonsten kann das Kind seine Interessen ja auch lautstark kundtun und durchsetzen.
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#18
(11-10-2013, 15:32)netlover schrieb: @arja: scheiß einfach auf alle argumente deiner tochter, fahre sie einfach nicht zur mutter, fahre einfach mit ihr überraschend in den urlaub.

man nennt das flooding - und irgendwann erkennt der patient, daß sein verhalten mist ist...auch bei kindern geht das!

die reflektiert einfach nur die mutter...fertig!

wäre auch einen Versuch wert - sich dauernd vorführen zu lassen ist auf Dauer auch keine Lösung..
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#19
Den Vorschlag von raid, eine Übernachtungsparty für deine Tochter und ihre Freundinnen bei dir zu organisieren, finde ich gut.
Alternativ, auch wenn das natürlich in grenzwertige Richtungen geht: Du schriebst, ihr unternehmt sehr viel. Ggf. könnte man mal einige Unternehmungen ausfallen lassen mit der Begründung, das ginge zeitlich nicht, weil ihr da zu spät nach Hause kommen würdet und sie ja nicht übernachten will... vielleicht bringt sie das ins Grübeln?
Meines Erachtens benimmt sich deine zehnjährige Tochter wie eine Vierjährige, die zum ersten Mal außer Haus übernachten soll... ob du mit Zwang allerdings weiter kommst, wage ich zu bezweifeln. Sofern auch die KM sich nicht weiterbewegt, reib dich nicht an den Übernachtungen und Ferien auf, das lohnt langfristig nicht.
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#20
So , da bin ich wieder ... musste arbeiten ( Nebenverdienst ), damit ich Unterhalt zahlen kann ...Rolleyes

1. auf die Frage von Pistacchio 00 : Nein , meine Tochter hat in den über zwei Jahren seit der räumlichen Trennung noch nicht einmal bei mir übernachtet ...

2. Zum Vorschlag sie einfach nicht zurückzubringen : Glaubt mir, das habe ich so oft in Gedanken durchgespielt, aber immer wieder verworfen. Erstens
wird meine Ex das auskosten und einen Riesenaufstand davon machen, weil es mir ja per Vergleich untersagt ist, so zu handeln . Ich glaube auch, das ich dann das Vertrauen, das meine Tochter noch in mich hat mit einer solchen Aktion gänzlich verspielen würde.

Der Schlüssel zur Lösung ist aus meiner Sicht die Mutter, nicht das Kind. Das tut, was die Mutter will oder nicht will ...

3. Der OLG Vergleich sagt, dass das Kind morgens durch meine Exe zu mir gebracht werden muss und ich sie abends zur Mutter in den Nachbarort zurückzubringen habe ( sorry, hatte ich vergessen zu erwähnen... )

@ jessy : Nee, aufgeben werde ich auf keinen Fall, sondern ich werde mit meinem einzigen Kind gemeinsame Urlaube verbringen .... notfalls über OLG und BGH . Dem OLG Vergleich hatte ich vor 24 Monaten schweren Herzens zugestimmt , um mein damals noch 7 jähriges Kind vor Gutachten von Psychofuzzis zu schützen. Jetzt ist sie 10 und da habe ich diese Bedenken nicht mehr so stark. Sie zeigt ihren Willen und dann muss sie ihren Willen auch schlüssig begründen ..

Gruß
ArJa
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#21
(11-10-2013, 19:29)ArJa schrieb: Sie zeigt ihren Willen und dann muss sie ihren Willen auch schlüssig begründen ...

Ich meine, es reicht aus, wenn Ernsthaftigkeit gegeben ist. Da würde man dafür halten können, dass der Wille über lange Zeit konstant geblieben ist, ja sich noch insoweit verfestigt hat, als er nunmehr sich auf alle Übernachtungen beim Vater erstreckt. Wenn dann eine OLG-Beschwerde wahrscheinlich ist -wenn nicht Du, dann die Mutter?- wird es wohl auf ein Gutachten hinauslaufen. Dann käme es auch noch darauf an, wie schnell das erstellt wird...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#22
Was wäre eigentlich, wenn Du auf einmal mit einem kleinen Kätzchen kommen würdest?
Kinder benötigen einen "Partner". Sie würde sich sicherlich sehr gerne um das liebe Vieh kümmern! Aus ihrer Zuneigung heraus, fiele es ihr vielleicht leichter bei Dir zu übernachten?!
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#23
Sie hat doch auch das Alter, wo "Übernachtungsgeburtstage" in sind. Gäbe es die Möglichkeit, dass Du ihr einen solchen mit 3 oder 4 ihrer Freunde ausrichtest?

Ist alles klein-klein, ich weiss. Aber dass sind so Bereiche, wo die Mutter ihre Deutungshoheit sukzessive verlieren wird. Wenn Du den Wunsch Deines Kindes nach altersgerechtem Verhalten unterstützen könntest, hätte es effektive Hilfe bei seiner Entwicklung.

Vielleicht mußt Du auch aufpassen -bei mir war´s jedenfalls so- dass Deine Angst um Dein Kind nicht dazu führt, dass Du es überforderst. Es hat verdammt viel damit zu tun, bei einer dominanten Mutter Eigenständigkeit zu entwickeln. Laß ihm seine "Fluchten" bei Dir - und wenn es nur die ist, bei Dir ohne negative Konsequenzen "nein" sagen zu können.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#24
Hallo.
Ich möchte es nur einmal verdeutlichen: Das Thema Übernachtungen bei mir ( also in meinem Haus ) habe ich längst abgehakt . Das muss sie lt. OLG Vergleich nicht und da hoffe ich irgendwann auf die Pubertät, wenn sie sich mit ihrer Mutter in die Haare bekommen hat und dann vor meiner Tür steht.

Was ich nicht abgehakt habe und was ich zum Klagegegenstand gemacht
habe, sind Übernachtungen mit mir ( also z.B. in Hotels oder Ferienanlagen im Urlaub ) . Da hat sie bislang ausser dem " Ich will nicht "
nicht Schlüssiges sagen können, warum das so ist. Und das ist der eigentliche Knackpunkt.

Danke für Eure Ideen, aber das hat nichts mit Einladungen mit Freunden, Anschaffung von Haustieren o.ä. zu tun und daher war meine Frage, wie Ihr die Chance auf Ferienumgang seht. Nur zur Klarstellung, damit wir uns in der Diskussion nicht verrennen oder irgendwas hineininterpretiert wird..

Gruß
ArJa
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#25
Hallo Arja,

ich sehe da bei einer Übernachtung keinen großen Unterschied zwischen "bei mir" und "mit mir". Es unterscheidet sich doch lediglich der Ort der Übernachtung?

Was genau war jetzt noch einmal dein Ansatz für eine entsprechende
Argumentation?
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