14-10-2013, 15:07
Internetportale haften für Rechtmäßigkeit anonymer Kommentare
Wer anonyme Beleidigungen, Aufrufe zu Straftaten und andere gesetzeswidrige Inhalte nicht in angemessener Zeit beseitigt, haftet dafür. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden
http://www.itespresso.de/2013/10/14/inte...ommentare/
Wer anonyme Beleidigungen, Aufrufe zu Straftaten und andere gesetzeswidrige Inhalte nicht in angemessener Zeit beseitigt, haftet dafür. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden
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