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Botschaft verweigert vorl. Pass im Notfall
#8
(17-10-2013, 12:05)Leutnant Dino schrieb: Die Botschaft arbeitet im Ausland im rechtsleeren Raum und sie können wirklich machen wie sie wollen.

Nicht ganz - die Botschaft unterliegt dem Konsulargesetz. Und das Konsulargesetz wurde so abgefasst, dass es zum Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen passt. Ausserdem unterliegen die Mitarbeiter direkt Deutscher Gesetzgebung, wie zB. dem Strafgesetzbuch.

Zu dem Konulargesetz kann man allerdings sagen, dass es derart schwammig formuliert wurde, dass man da alles und nichts hineininterpretieren kann.
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RE: Botschaft verweigert vorl. Pass im Notfall - von Petrus - 17-10-2013, 15:31
RE: Botschaft verweigert vorl. Pass im Notfall - von Hasserfuellter - 17-10-2013, 19:06
RE: Botschaft verweigert vorl. Pass im Notfall - von Bügeleisen - 22-10-2013, 21:18

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