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Hilferuf von einem "Neuen"
#26
(17-10-2013, 14:52)Theo schrieb: Also bezüglich des Sorgerechts würde ich es auf eine Klage ankommen lassen. Was den KU betrifft, musst Du selbst entscheiden, was für Dich unangenehmer wäre: den geforderten Unterhalt zahlen oder die "Überwachung" und eine Anzeige riskieren.

Ja, das meinte ich in meinem einleitenden Text. Aus ebendiesem Grunde habe ich ja ihrer "Erpressung" stattgegeben und mich bereit erklärt, die 300,00 zu bezahlen. Selbst wenn sie mich nur kurze Zeit überwacht, ist die Gefahr riesig, dass ich meine Kunden verliere (wie gesagt, dass hatten wir im Frühjahr bereits) und ohne nichts dastehe.
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#27
(17-10-2013, 14:21)Papa_1970 schrieb: Keine Diskussion, ausser vor Gericht.
Dann lass doch die Gerichtsverhandlung ganz entspannt auf Dich zukommen.
Sammle in der Zwischenzeit Beweise gegen sie und hole sie - falls notwendig - im richtigen Moment aus der Tasche.
Ob Du parallel dazu (wegen des derzeitigen Umgangsboykotts) ein eigenes Umgangsverfahren eröffnen solltest, müsstest Du nach einer anwaltlichen Beratung vor Ort selbst einzuschätzen wissen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#28
Ach Theo, bist du es nicht langsam leid, dich immer wieder lächerlich zu machen?
Erpressung = Der Versuch, sich rechtswidrig durch Gewalt oder Drohung zu Lasten eines Anderen zu bereichern.
Aussage der Ex = Stimmst du meiner Forderung nicht zu, lasse ich dich auf Lebzeit überwachen (was im übrigen sehr wohl rechtswidrig ist).

Solche Leute verstehen in der Regel nur die offizielle Sprache, und der TO hat sich bereits selbst genug ins Abseits geschossen um jetzt noch großmütig mit seiner Ex Verhandlungen zu führen. Das Schema Geld gegen Kinder ist ja hinlänglich unter bestimmten Kreisen von Müttern bekannt. Sehr große Abweichungen kann ich in diesem Fall nicht erkennen, hier heißt es eben nur: Geld oder ich lass dich "auffliegen".

By the way: Herzlichen Glückwunsch, du bist der allererste auf meiner Ignore-Liste. Für sowas wie dich hab ich wirklich keine Zeit.
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#29
(17-10-2013, 17:00)Jessy schrieb: Aussage der Ex = Stimmst du meiner Forderung nicht zu, lasse ich dich auf Lebzeit überwachen (was im übrigen sehr wohl rechtswidrig ist).

Nun, jetzt musst Du nur noch die entsprechende gesetzliche Bestimmung bringen, wonach Überwachenlassen rechtswidrig ist, dann hast Du uns aber mal wieder belehrt Big Grin
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#30
@ Papa_1970

Ich würde meinen, du hast schon verloren.

Deine Exe hat alle Trümpfe in der Hand, und die Kinder hat sie jetzt auch noch dazu.

Meiner Meinung nach kannst Du auf legalem Weg nichts mehr gewinnen - bleibt noch die Überlegung, der Exe die Lust am Streit zu nehmen. Gibt`s keinen Umgang, dann gibt´s kein Geld. Einfach bettelarm sein oder bleiben und aussitzen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#31
(17-10-2013, 19:35)Austriake schrieb: @ Papa_1970
Ich würde meinen, du hast schon verloren.

Also, ich muss sagen, euer Wissen und eure Ehrlichkeit sowie ein gesunder Realismus ist genau das, was ich von diesem Forum erwartet habe - danke. Jedoch ist eine solche Aussage irgendwie kontraproduktiv, findest du nicht.

Klar, ich sitze in der Scheisse und habe es mir selbst zuzuschreiben - doch es gibt doch immer Grund zu kämpfen und Wege und Möglichkeiten. Wenigstens wache ich auf, wenn auch ziemlich spät.
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#32
(18-10-2013, 11:13)Papa_1970 schrieb: [quote='Austriake' pid='117946' dateline='1382031337']
Jedoch ist eine solche Aussage irgendwie kontraproduktiv, findest du nicht.

Nein, finde ich nicht.

Es könnte dich davor bewahren, die aktuelle Frau zu verlieren. Und einen aussichtslosen Kampf zu führen.

Es könnte dir dabei helfen, körperlich und geistig gesund zu bleiben und die eigene Lebensenergie nicht zur Bespaßung einer Bekloppten zu verschwenden. Es könnte Dir dabei helfen, Dein Leben zu führen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#33
(17-10-2013, 19:35)Austriake schrieb: (...) bleibt noch die Überlegung, der Exe die Lust am Streit zu nehmen. Gibt`s keinen Umgang, dann gibt´s kein Geld. Einfach bettelarm sein oder bleiben und aussitzen.

@Austriake
Ja, tja... Ebenfalls bereits versucht, doch sie hat die letzten 6 Monate (seitdem ich Blödmann auf 50/50 verzichtet habe, "zum Wohl der Kinder") anscheinend alles so wasserdicht geplant, dass sie sie unglaublich sicher fühlt.

Meine jetzige Frau ist noch da, doch ich spüre, wie sie sich immer mehr entfernt... Wenn sie geht, weiss ich nicht, wie ich die von dir, in deinem nächsten Posting, erwähnte "geistige Gesundheit" beibehalten soll.

Montag ist die 1. Anhörung vor Gericht. Den berühmten 300,00eur muss ich wohl oder über zustimmen, doch ich werde um das Umgangsrecht kämpfen, ich lasse nicht zu, meine Kinder (ganz) zu verlieren.
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#34
Zitat:Nun, jetzt musst Du nur noch die entsprechende gesetzliche Bestimmung bringen, wonach Überwachenlassen rechtswidrig ist, dann hast Du uns aber mal wieder belehrt

Die Überwachung eines Menschen ist sehr wohl rechtswidrig, weil das seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Insofern wäre zumindest nach deutschem Recht der Straftatbestand der Nötigung oder des Versuchs dazu gegeben.
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#35
Kurze News:

Habe den Termin beim FG hinter mir.

Sowohl IHRE Anwältin (ich hatte keinen) als auch die Richter waren darauf bedacht eine Lösung zu finden...

Fazit: ich zahle 250,00 eur und behalte das gemeinsame Sorgerecht. Ausserdem 2 fixe Besuchswochenenden!!!

Sie hat sich quasi ins eigene Fleisch geschnitten, denn unter anderem trägt sie (oder ihr Papa) die Gerichtskosten von über 400,00 eur und ausserdem die Anwaltskosten. Was sie erreichen wollte, ist abgeschmettert worden.

Klar, so wie ich sie kenne, kommt da noch mehr, doch jetzt ist erst einmal RUHE.
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#36
Wenn es darueber einen offiziellen Gerichtsbeschluss gibt, muss sich Deine Ex daran auch halten (eigentlich) und es duerfte schwierig werden den zu Deinen Ungunsten wieder abzuaendern. Versuch das halbwegs wieder Friede einkehrt zwischen Euch, auch wenn das mit einer Borderlinerin SEHR schwierig ist. Ignorieren und sich nicht provozieren lassen klappt meistens am besten.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#37
(22-10-2013, 20:53)kay schrieb: Wenn es darueber einen offiziellen Gerichtsbeschluss gibt, ...
Ignorieren und sich nicht provozieren lassen klappt meistens am besten.


Gerichtsbeschluss gibt es, ja...

Und den Rat nehme ich mir auch weiterhin zu Herzen.
Ich denke und befürchte, das nächste ist das Manipulieren der Kinder. Seit Neuestem will der Grosse zum Beispiel nicht mehr mit mir telefonieren, obwohl er mir immer sehr nahe stand...

Wie meine Liebste sagt: Geduld, Geduld, Geduld und nicht aufgeben...
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#38
Such mal hier im Forum, mit der Manipulation der Kinder durch die (H)exe haben hier einige zu kaempfen. Ich habe das "Glueck" dass sich mein autistischer Sohn durch seinen Autismus einfach nicht hat manipulieren lassen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#39
(22-10-2013, 20:17)Papa_1970 schrieb: Fazit: ich zahle 250,00 eur und behalte das gemeinsame Sorgerecht.
Na bitte.
Das freut mich für Dich - und das Kind.
Das allein die strittige Höhe des Kindesunterhalts zum Entzug des Sorgerechts geführt hätte, wäre schon fragwürdig gewesen.
Grundsätzlich ist Dein Fall zumindest juristisch schwer einschätzbar, da wir alle hier keine Kenntnisse über praktiziertes portugiesisches Famamilienrecht haben.

(22-10-2013, 20:17)Papa_1970 schrieb: Ausserdem 2 fixe Besuchswochenenden!!!
Was heisst das genau ?
Ist denn der (gesamte) Umgang gerichtlich festgelegt worden ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#40
(22-10-2013, 22:24)Pistachio 00 schrieb:
(22-10-2013, 20:17)Papa_1970 schrieb: Ausserdem 2 fixe Besuchswochenenden!!!
Was heisst das genau ?
Ist denn der (gesamte) Umgang gerichtlich festgelegt worden ?

Dadurch, dass wir nicht auf einen grünen Zweig kamen (die KM wollte KEINE fixen Tage mehr, sondern: "die Kinder dürfen kommen, wenn SIE es wollen..." Hat ihre Anwältin darauf gepocht, dass wenigstens der Umgang unter dem Jahr (ohne Ferien, Feiertage etc.) geregelt wird, ja.

Über die Ferien etc. müssen wir noch einen Konsens finden ... Bedeutet also, wir müssen reden. Leider ist das erste Problem schon aufgetaucht, der Richter hat nicht geschrieben, ob die Wochenenden Freitag - Montag (wie sie immer schon waren, bevor die KM so ausgetickt ist) sind. Auf Nachfrage antwortete die KM: da muss ich die Kinder fragen, was sie wollen...

Was bringt es mir, meiner Liebsten und vor allem den Kindern, wenn ich sie jeweils am Samstag sehe und am Sonntag wieder abgeben muss??
Confused
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#41
(23-10-2013, 09:35)Papa_1970 schrieb: Leider ist das erste Problem schon aufgetaucht, der Richter hat nicht geschrieben, ob die Wochenenden Freitag - Montag (wie sie immer schon waren, bevor die KM so ausgetickt ist) sind. Auf Nachfrage antwortete die KM: da muss ich die Kinder fragen, was sie wollen...
Auch portugiesische Richter scheinen da also ziemlich entscheidungsfaul zu sein - das kennt mann auch hier in Deutschland.
Daher empfehle ich Dir dringend - vor Inkrafttreten der Rechtskraft des Beschlusses (hier in DE 4 Wochen)- nochmals schriftlich beim Richter nachzufragen:
Es gäbe aufgrund des unkonkreten Beschlusses bezüglich den Wochendtagen Freitag - Montag bei beiden Parteien Unsicherheiten, deshalb bittest Du um eine nachträgliche Konkretisierung.
Dabei verweist Du auf die bishereige Regelung und die damit verbundene Kontinuität/Stabilität im Interesse des Kindeswohls.
Ebenso würde ich nochmals um die Regelung der Feiertags/Ferienumgänge bitten.
Begründung: es sei schon jetzt zu erwarten, dass es mangels konkreter Wochenend- und Ferienregelung einer erneuten Gerichtsverhandlung bedarf, da die KM bereits jetzt allein auf den Willen der Kinder verweise.
Es bestehe aufgrund dieser Ankündigung der KM die begründete Befürchtung, dass der Kindeswille durch die KM beeinflusst werden wird.
Einschränkungen der Umgangskontakte eines Elternteils kommen grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn bei der Umgangswahrnehmung eine Gefährdung des Kindeswohls objektiv zu befürchten ist.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#42
Ev. gibt es aber auch in der portug. Rechtssprechung eine klare Definition was mit "Wochenende" gemeint ist. Da muesste der TS im Zweifellsfall einen Anwalt fragen oder ganz dreist bei der gegnerischen Anwaeltin anfragen. In der Regel heisst Wochenende von Freitag Nachmittag nach der Schule bis Sonntag Abend.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#43
Also,

Scheidungs- und Umgangssrecht ist für alle EU-Länder die Unterschrieben haben klar geregelt (s.a. "Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000").
Hier ist eindeutig geregelt, dass die Zuständigkeit des Gerichtes für eine Scheidung Portugal ist, da die letzte gemeinsame Wohnadresse in Portugal ist und sich beide Elternteile in Portugal befinden, unabhängig der Staatsbürgerschaft der Eltern. Will ein Elternteil das Verfahren nach Deutschland holen, muss mindestens ein 12monatiger Aufenthalt vor Antragstellung in Deutschland nachgewiesen werden oder der betreffende Elternteil hat die deutsche Staatsbürgerschaft, dann reichen 6 Monate Aufenthalt in Deutschland von Beantragung der Scheidung.
Bezgl. des Umgangsrechtes zitiere ich "Entscheidungen, die die elterliche Verantwortung betreffen, sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat".
Also hier Fall eindeutig Portugal.
Haut die KM mit den Kindern aus Portugal ab (Kindesentführung), dann dann heisst es "Zuständigkeit in Fällen von Kindesentführung";

"bei widerrechtlichem Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes bleiben die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem das Kind unmittelbar vor dem widerrechtlichen Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, so lange zuständig, bis das Kind einen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat erlangt hat und

a) jede sorgeberechtigte Person, Behörde oder sonstige Stelle dem Verbringen oder Zurückhalten zugestimmt hat"

Cave! Haut die KM ab und verbleibt in Deutschland 3 Monate ohne das vom anderem Umgangsberechtigten Anzeige erstattet worden ist, fällt die Zuständigkeit an die deutschen Gerichte ("Beim rechtmäßigen Umzug eines Kindes von einem Mitgliedstaat in einen anderen, durch den es dort einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt erlangt, verbleibt abweichend von Artikel 8 die Zuständigkeit für eine Änderung einer vor dem Umzug des Kindes in diesem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung über das Umgangsrecht während einer Dauer von drei Monaten nach dem Umzug bei den Gerichten des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes, wenn sich der laut der Entscheidung über das Umgangsrecht umgangsberechtigte Elternteil weiterhin gewöhnlich in dem Mitgliedstaat des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes aufhält").

In diesen Fall haben wie wir alle lesen konnten die portugiesischen Gerichte nach EU-Recht und Gesetz entschieden. Unterhaltshöhe ist länderspezifisch und nicht EU-weit geregelt. Vielmehr habe ich das alles jetzt noch mal aufgeführt, damit in zukünftigen Fällen ein Leitfaden für Scheidungs- und Umgangsrechte vorhanden ist (eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32003R2201:de:HTML)

Ich kann nur jeden empfehlen, bei Scheidungen/Umgang sofort die Gerichte am nichtdeutschen /-österreichischen Standort anzurufen und bei Kindesentführung (die immer dann vorliegt wenn ein Elternteil seine Zustimmung zur Ausreise nicht gegeben hat) sofort anzuzeigen.
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#44
Die Verordnung ist auch unter "Bruessel IIa" bekannt. ABER ist hier z. Zt. noch nicht relevant weil sich ja alle in Portugal aufhalten und wohl z. Zt. niemand die Absicht hat daran was zu aendern.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#45
(19-10-2013, 18:25)iglu schrieb:
Zitat:Nun, jetzt musst Du nur noch die entsprechende gesetzliche Bestimmung bringen, wonach Überwachenlassen rechtswidrig ist, dann hast Du uns aber mal wieder belehrt

Die Überwachung eines Menschen ist sehr wohl rechtswidrig, weil das seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Insofern wäre zumindest nach deutschem Recht der Straftatbestand der Nötigung oder des Versuchs dazu gegeben.

Big Grin Wieder so einer, der sein "Recht für Hobbyjuristen ohne akademischen Hintergrund" noch nicht einmal richtig gelesen hat:
§240StGb

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Auch hier die Frage: Wo ist hier Gewalt oder die Drohung eines empfindlichen Übels? Big Grin

@Papa_1970: Ein gutes Zwischenergebnis für Dich! Ich würde ebenfalls zusehen, dass Du das mit der Dauer des Wochenendes noch eindeutig geklärt bekommst. Ansonsten lässt sich mit dem Ergebnis wohl gut leben.
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#46
1 Tag nach Verhandlung kommt eine Email:

"es wäre fair, wenn du in Zukunft zusätzlich die Zahnarztkosten übernimmst, denn das was mir zugesprochen wurde, ist ungerecht."

Ich schreibe ihr also relativ höflich nix da zurück, dass sie ja vor Gericht gehen wollte und der Richter nun entschieden hat. Nunja, ich schrieb ihr noch, sie soll doch davon absehen, die Kinder weiter zu manipulieren und mich doch bitte mal in Ruhe lassen.

Antwort (...):
----
du bist leider GRUNDSÄTZLICH auf deinem niveau stehen
geblieben, und deswegen habe ich dich auch verlassen. nein, eigentlich
bist du sogar immer noch weiter abgesackt.
ich hätte dich
verlassen sollen und bereue es zutiefst, dass du der vater meiner
kinder bist.
du bist ein böser und kranker mensch.
die kinder manipulieren und belügen tust einzig du.
na, konntest nicht widerstehen zu antworten, nicht wahr.
ist nicht dein einziger zwang.
und mit dem in ruhe lassen:
`mal sehen ob DU oder deine gestörte freundin es schaffen, MICH in
ruhe zu lassen.
und gut, dass es mails gibt, so wird alles für die nachwelt bei
interesse erhalten bleiben.
bin gespannt, ob du dem krankhaften zwang, darauf zu antworten
widerstehen kannst.
bzw. sie.
LASS` DU MICH DOCH BITTE ENDLICH IN RUHE, UND AUCH DIE KINDER MIT
DEINEM AGRO UND DEINEN LÜGEN. DU BIST EIN WIRKLICH WIDERLICH KRANKER
UND BÖSARTIGER MENSCH.
einer meiner sehnlichsten wünsche ist, dass ich dich endlich für immer
los sein könnte.
du bist verloren und ich möchte am liebsten NIE WIEDER etwas mit dir
zu tun haben wollen.
dein geiz ist abstossend.
und nicht nur der.
so, ich bin gespannt.
----

Ich weiss, sie wird nie Ruhe geben, langsam bin ich wirklich am verzweifeln. Obwohl sie schreibt (und unfairer weise meine Freundin auch reinzieht, die anscheinend einen unglaublichen Hass auslöst, dadurch, dass ich durch sie anders lebe und nicht mehr ganz so manipulierbar bin), sie will dass ich sie in Ruhe lasse (gerne, wer hat den mit dem ganzen Mist angefangen???), wird sie es niemals tun. Niemals.
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#47
(28-10-2013, 14:25)Papa_1970 schrieb: Ich schreibe ihr also relativ höflich nix da zurück

Es gab keinen Grund, überhaupt was zu schreiben. Keine Antwort ist auch eine Antwort, nämlich nichts und kein Geld.

Du gibst ihr damit nur immer wieder Gelegenheit, Schwachsinn wie oben zitiert abzusondern. Es lohnt sich wirklich nicht, sich damit zu beschäftigen.
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#48
(28-10-2013, 14:34)p schrieb:
(28-10-2013, 14:25)Papa_1970 schrieb: Ich schreibe ihr also relativ höflich nix da zurück

Es gab keinen Grund, überhaupt was zu schreiben. Keine Antwort ist auch eine Antwort, nämlich nichts und kein Geld.

Du gibst ihr damit nur immer wieder Gelegenheit, Schwachsinn wie oben zitiert abzusondern. Es lohnt sich wirklich nicht, sich damit zu beschäftigen.

Ja. Wieder in die Falle getappt.
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#49
Sehe es auch so wie p.

Am besten keinerlei Kommunikation mit der Ex selbst. Unterhalt überweisen und was den Umgang betrifft, mit den Kindern kommunizieren. Alt genug sind sie ja.

Ich würde die Emails der Ex in einen extra Ordner verschieben, dann hast Du die alten mails nicht immer vor Augen, wenn Du Deinen Emailaccount öffnest.

Im Übrigen sind Umgang und Unterhalt ja jetzt fest geregelt, so dass Du mit Deiner Ex jetzt gedanklich abschließen und Dich auf die gegenwärtige Beziehung konzentrieren solltest.
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#50
@ Papa_1970

Ich würde an deiner Stelle die Kommunikation mit der Dame nur auf das notwendigste beschränken.

Dass sie der Meinung ist, dass du "ein böser und kranker Mensch" bist, weil du nicht genug Geld gibst und einer erwachsenen arbeitsfähigen Frau keine Zahnarztbehandlungskosten sponserst, ist echt krank von ihr.
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