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Stundung des Unterhaltsvorschußes
#2
Solange du Jahr für Jahr vom Jugendamt an die Schulden erinnert wirst du eine Stundung vereinbarst, können die Schulden nicht verwirken. Der einzige Weg da raus ist eine Privatinsolvenz. Ich frage mich aber, was dir das bringen soll, ausser einem psychologischen Effekt. Schliesslich zahlst du die Schulden auch jetzt nicht und das wird noch lange so sein, da der laufende Unterhalt Vorrang hat. Die Insolvenz zerstört nur zusätzlich deinen SCHUFA-Score.

Ich würde jetzt gar nichts machen. Wenn es dich später mal stört, kannst du immer noch in Insolvenz.
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RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von p__ - 27-10-2013, 15:23
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Bügeleisen - 27-10-2013, 15:33
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Bernie - 30-10-2013, 12:45

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