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Stundung des Unterhaltsvorschußes
#4
Du könntest tatsächlich dem JA ein Angebot unterbreiten. Z.B. wird im Vorfeld einer jeden Privatinsolvenz versucht, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Lösung zu finden. Gelegentlich läuft das genau mit dem von dir geschilderten Beispiel ab: Man bietet einen gewissen Prozentsatz der Summe als Sofortzahlung. Intelligenterweise bietet man etwas mehr an, als man im Rahmen der fünfjährigen PI nach Pfändungsregeln leisten müsste/könnte.
Beispiel:
Es bestehen Schulden von 100.000 €.
Angenommen beim Schuldner sind monatlich 50 € pfändbar.
Damit könnte er in fünf Jahren 30.000 € abzahlen.
Anbieten könnte man insofern den Gläubigern vielleicht 35.000 oder 45.000 €.
Das Problem ist hier, dass den meisten Schuldnern so eine Summe nicht zur Verfügung steht.
Für den Gläubiger ist es eine Abwägenssache: Ist es wahrscheinlich, dass der Schuldner während der PI wirtschaftlich Fortschritte macht und am Ende evtl. mehr pfändbar sein könnte als die Einmalzahlung? Oder ist es gar wahrscheinlich, dass der Schuldner in noch schlechtere Verhältnisse abrutscht und man gar nichts mehr pfänden wird können?
Statistisch entscheiden sich wohl eine ganze Menge Gläubiger für die Einmalzahlung.

Dennoch kann ich in deinem Fall nur von solchen Vergleichsangeboten abraten. Du hast offensichtlich das Geld nicht und müsstest es dir von Verwandten leihen. Die erwarten doch auch mal eine Rückzahlung, oder? Willst du dann lieber ggf. familiären Ärger riskieren?

Abgesehen davon - deine Kids sind ja schon recht groß. Insofern wird das JA ganz sicher darauf warten, dass deine UH-Pflicht endet und du dann im Anschluss eben genau das, was du nicht mehr an laufendem UH zahlen musst, an Rückstandstilgung aufbringst.
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