Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Stundung des Unterhaltsvorschußes
#8
Bei mir wurde der Unterhalt auch erlassen.
Für die Zeit in der ich in Asien war und als ich zurück kam, wollte das JA auch den Vorschuß zurück.
Als ich durch verlängerte Touristenvisas nachwies, daß ich im Ausland als Torurist gar nicht arbeiten durfte, (nach deutscher Rechtssklavenauffassung zumindest) wurde mir der Unterhalt für die Zeit des Auslandsaufenthaltes erlassen.
Also es gibt Wege nicht zurückzahlen zu müssen.
Man muß sich nur rechtzeitig darum kümmern.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Bügeleisen - 27-10-2013, 15:33
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von neuleben - 28-10-2013, 08:45
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Bernie - 30-10-2013, 12:45

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Stundung und Anerkennung der Schulden UV? Toraka 12 3.305 22-12-2020, 12:04
Letzter Beitrag: Toraka

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste