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Stundung des Unterhaltsvorschußes
#10
Scheint wieder so ein Fall zu sein, wo das JA den Vater über den Tisch gezogen hat:

Wenn U-Vorschuß gezahlt wird, ist der Vater nicht leistungsfähig und braucht deswegen auch keinen Unterhalt zu zahlen.

Das JA behauptet aber rechtswidrigerweise gerne, daß der Unterhalt trotzdem fällig sei (haben sie bei mir auch gemacht - was ich leider erst viele Jahre später geschnallt habe).

Da das bei Dir noch kein abgeschlossener Posten ist und es außerdem eine ziemlich hohe Summe ist, solltest Du Dir überlegen, ob Du gegen das JA wegen klarem Betrugs klagst.

Allerdings brauchst Du dann einen wirklich fitten Anwalt!

Es gibt allerdings eine Einschränkung: Wenn Du VOR der Zeit, für die U-Vorschuß gezahlt wurde, schon einen Unterhaltstitel hattest und dann nicht auf Verringerung des Unterhalts geklagt hast, dürftest Du schlechte Karten haben, denn der Titel bleibt gültig, auch wenn Du nicht zahlen kannst.

Mein Vorschlag bezieht sich deshalb auf den Fall, daß Du von Anfang an nicht leistungsfähig warst, und Dir das JA trotzdem einen Titel untergejubelt hat.

Simon II
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RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Bügeleisen - 27-10-2013, 15:33
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Simon ii - 28-10-2013, 17:24
RE: Stundung des Unterhaltsvorschußes - von Bernie - 30-10-2013, 12:45

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