24-11-2013, 11:46
Ich hab' beide Urteile auf Unterhaltspflichtverletzung eingestellt.
Schön wäre es, wenn @Blumentopferde wenigstens das Gericht namentlich erwähnen könnte, damit andere dort betroffene Väter nach hiesiger Veröffentlichung wissen, dass ihnen dort der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger nicht vorenthalten wird ...
Aus dem Gericht ein Geheimnis zu machen, besteht doch kein Erfordernis
Schön wäre es, wenn @Blumentopferde wenigstens das Gericht namentlich erwähnen könnte, damit andere dort betroffene Väter nach hiesiger Veröffentlichung wissen, dass ihnen dort der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger nicht vorenthalten wird ...
Aus dem Gericht ein Geheimnis zu machen, besteht doch kein Erfordernis