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Umgangsboykott
#1
Hallo an alle hier im Forum,
ich habe diese Seite hier durch Zufall entdeckt und gleich mal eine Frage.
Ich bin Mutter einer 9 jährigen Tochter und habe zusammen mit meinem Partner eine 2 jährige Odyssee erlebt die seinesgleichen sucht und noch lange nicht beendet ist. Hier mal kurz ein paar Fakten,in Stichpunkten sonst sprengt es den Rahmen
- 2011 Trennung von Kindsvater und JA über die Erkrankungen desselben informiert( paranoide Schizophrenie, Alkoholabhängigkeit und narzisstische Persönlichkeitsstörung)
- Aufgrund dessen erstmal alleiniges Sorgerecht beantragt
-KV fing an das Kind und mich zu stalken,stahl Kleidung und Sachen des
Kindes vom Wäschetrockner auf dem Balkon
-Umzug mit Kind in den nächsten 7Km entfernten Ort
-Entzug des ABR
-KV verbreitet weiterhin Lügen über mich,z.B. ich wäre abgehauen ohne Kind mit nem andern Mann
-Familiengutachten,aus dem hervorging,er hätte die bessere Bindungstoleranz
-KV erhält deshalb alleiniges Sorgerecht,Jugenamt meinte damit ich endlich Ruhe gebe
- OLG hob dieses Urteil im Juni auf und gab mir mehr Umgang
-der Umgang,den mir der KV gab: zuerst 14-tägig Sa 10 Uhrbis So 17Uhr,danach nachdem ich zu Kreuze kroch 14-tägig Fr 17Uhr So 18Uhr
- Das OLG war der Ansicht,dass mein Mädchen mehr Mutterliebe braucht,die neue Regelung: 14-tägig Fr 15.30-So 18.30 Uhr so und wenn das ganze 4 mal stattgefunden hat gehts gleich die Woche drauf wieder zu Mama (Sonderwochenende) Im Anschluß geht der Turnus von vorne los. Ferien hälftig geteilt,Weihnachten dieses Jahr bei Mama und Lebensgefährte.
Soo...nun meine Frage...mein Ex hat jetzt mehrere Umgänge und die Ferien im Oktober ausfallen lassen mit der Begründung,das Kind wolle plötzlich nicht mehr zu uns.Es ist aber nichts vorgefallen was das bgründen würde...mein Anwalt droht mit Ordnungsgeld. Ich habe meine Maus gesehen und wollte vorsichtig fragen was denn los sei und sie ging bitterlich weinend weg...hmmm ratlos Das Jugendamt sagt nur" Alle Vermittlungsversuche sind gescheitert bitte nehmen Sie sich einen Anwalt"
Was heißt das für mich? Umgangsauschluß?? Aber ich will doch nur meine Maus regelmäßig sehen!! Zum Schluß will ich noch sagen...gegen mich kann das JA GARNICHTS vorbringen
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#2
hallo vfl - das olg hat die entscheidung der vorinstanz bestätigt.

das ist fakt.

aber dir auch mehr umgang eingeräumt.

das ist fakt.

es ist sicherlich irgendwo erfasst, warum er die bessere bindungstoleranz hat - da würde ich mal in mich gehen, was da vorverfahrlich war!

das ist fakt!

narzistische persönlichkeitsstörung, allohol und para. schizo - sind kein grund, NICHT ein guter vater zu sein! gehe mal in dich! du hast ihn geheiratet - ein kind gemacht - etc...

versuche dich mit der situation abzufinden, das beste draus zu machen.

die vorinstanzen mußten eine entscheidung fällen, eben zu ungunsten der mutter!

signalisiere deinem kind, daß du die entscheidung mitträgst, dadurch erleichterst du deinem mädl viel mehr als durch irgendwelches nachgehacke!

geh mal in dich!

bb
netlover
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#3
(31-10-2013, 22:07)VfLBochum schrieb: - Aufgrund dessen erstmal alleiniges Sorgerecht beantragt

Du oder der Vater? Wie ist das Verfahren ausgegangen? Auch der Umzug: Bist du weggezogen oder der Vater mit Kind? Das kommt nicht klar heraus.

(31-10-2013, 22:07)VfLBochum schrieb: -Familiengutachten,aus dem hervorging,er hätte die bessere Bindungstoleranz

War das ein neues Verfahren oder der Verlauf des alten Verfahrens? Was wollte eigentlich das Kind? Wurde es befragt?

Versuche, das mal chronologisch darstellen. Wer hat was mit welcher Begründung beantragt, wie lautete der Beschluss.


(31-10-2013, 22:07)VfLBochum schrieb: Was heißt das für mich? Umgangsauschluß??

Nein! Das heisst, dass du jetzt wieder gerichtlich weitermachen musst. Es gibt eine bestehende Umgangsregelung, der Vorschlag deines Anwalts mit dem Ordnungsgeld ist gut. Mach das!

Allerdings kommt mir die ganze Geschichte sehr seltsam vor. Dass nur wegen angeblich besserer Bindungstoleranz das Sorgercht verlorengeht, gibts in Deutschland eigentlich nicht. Die Bindungstoleranz des Vaters hat sich deiner Schilderung nach ja auch sofort als Luftnummer herausgestellt. Da schimmern viele Lücken durch, der Fall ist nicht vollständig beschrieben.
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#4
Wenn das hier wirklich so wäre

(31-10-2013, 22:07)VfLBochum schrieb: paranoide Schizophrenie, Alkoholabhängigkeit und narzisstische Persönlichkeitsstörung)

, würde ein Vater nie und nimmer von einem Gericht Deutschland das hier zugesprochen bekommen:

(31-10-2013, 22:07)VfLBochum schrieb: -Familiengutachten,aus dem hervorging,er hätte die bessere Bindungstoleranz
-KV erhält deshalb alleiniges Sorgerecht

Smile
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#5
Meiner Meinung und Erfahrung nach ist es EXTREM unwahrscheinlich dass die Geschichte so stimmt......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
Ja ich weiß, es ist ein sehr schwieriger Fall.
Mir wurde im Dez.2012 vom Fam Gericht das Sorgerecht entzogen,d.h alleiniges für den Kindsvater. Infolge dessen ging das ganze vor das OLG weil ich mein SG zurück wollte. Dabei wurde dann gleich der Umgang geregelt,was dem KV sehr mißfiel und deshalb wahrscheinlich auch der Boykott. Insgesmt lebt meine Maus ca. 1 1/2 Jahre beim KV und seitdem wird mir auch immer wieder der Umgang gekürzt oder nicht gegeben. Das Kind wurde im Juni 2012 gefragt,wo es denn lieber wohnen möchte...sie entschied sich für ein Leben bei mir und meinem Lebensgefährten und wurde zum Schluß in die Hölle gebracht die aus Lügen,Hass und immerwährender kranker Kontrolle des KV besteht. Der Verfahrensbeistand hat im Mai dieses Jahres festgestellt,dass mein Kind zu Saufkumpanen mitgehen muß,sehr Ich-bezogen geworden ist und von dem einst aufgeschlossenen Kind was es mal war nicht mehr viel übrig ist. Ich bin halt in eine Mühle aus Schikane,Gleichgültigkeit der Behörden und dem Bedürfnis derselben Fehler zu vertuschen geraten. Es stellt sich halt jetzt alles als Wahrheit heraus,was mein Ex 2 Jahre abgestritten hat. Na ja wer sogar seinen Anwalt und Gutachter belügt und keiner merkts...klar kämpfe ich weiter..zunächst möchte ich unbedingt meine Maus sehen...oh das tut weh....Im Übrigen wollte ich immer,daß meine kleine ein normales Verhältnis zum Vater hat,aber ich denke nu hat er sich das selber versaut mit seinen Schlägen,Lügen und Umgangsboykott
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#7
@ Kay

Yep. Wenn ein Gericht dem Vater das alleinige Sorgerrecht gibt, was sehr selten ist, muss schon wirklich was mit der Mutter nicht stimmen.
Meistens ist in solchen Fällen nicht der Vater krank (was die Mutter überall erzählt um ihn schlecht zu machen), sondern wirklich die Mutter.
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#8
Es ist aber leider so.....er hat alles zugesprochen bekommen. Ich wollte mich schon an die Öffentlichkeit wenden,damit es viele erfahren. Es ist ja alles in schriftlicher Form vorhanden,also muß es ja stimmen.
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#9
naja ich scanne dir mal die diagnosen ein..ok...hör bitte auf mit solchen behauptungen is eh alles schon schlimm genug,und wenn man es selber nicht erlebt hat kann man nichts anderes behaupten. ich wollte hier eigentlich mal ein wenig unterstützung und keine falschen behauptungen
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#10
(31-10-2013, 23:02)VfLBochum schrieb: Schlägen, Lügen

Ja, bitte um Beweise dafür dass er das Kind geschlagen hat.
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#11
Nehmen wir einmal an, Du würdest lügen. Dann wärst Du eine schlechte Lügnerin, denn selbst die dilletantischen Familienrichter hätten gemerkt was los ist, was sich in den oben beschriebenen Szenarien von Dir dargebracht wurde.

Also nehmen wir an die Geschichte stimmt und Du suchst Hilfe. Dann sollst Du sie auch bekommen und ich möchte an die Forengemeinde appelieren, dass sie selbst die sogenannte Unschuldsvermutung sehr oft für sich in Anspruch nimmt und doch nun auch dieser hier Geltung verschaffen möge.

Im Moment wäre dann die Situation so, dass Du erst einmal Deine Geschichte so vervollständigen solltest wie es "p" erbeten hat.

Dann solltest Du Dir darüber klar werden, dass Du nur in ganz ganz kleinen Schritten weiter kommen wirst, aber auch diese führen zum Ziel! Der Gang zum Gericht wurde oben ja schon erwähnt und auch empfohlen.

Halte den Kontakt zum Kind ohne dass man Dir negatives ans Zeug flicken kann! Sei lieb, einfühlsam und ausschließlich darauf bedacht, dass es Deinem Kind gut geht. Frage es nicht aus. Setze es nicht unter Druck. Das macht alle nur noch schlimmer.

Glaub mir. Wenn Du solch ein Exot sein solltest, dass Du als Mutter in diesem Land diese Niederlagen unschuldig hast einstecken müssen gegen einen psychisch kranken Vater, dann ist die Lage in D tatsächlich so, dass Du es schaffen wirst zu Deinem Recht zu kommen oder aber eben irgendwas hier komisch ist. Aber wir hatten uns ja geeinigt, erst einmal das Erstere an zu nehmen.

Also halte hier durch, auch wenn es für Dich das schwerste aller Foren sein dürfte, aber dafür könnte es sich lohnen und enttäusche mich nicht.
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#12
@ raid

Sie hätte hier mehr Unterstützung bekommen, wenn es ihr nur darum ginge das Kind zu sehen. Würde jeder verstehen. Ich plädiere auch dafür dass ein Kind sowohl den Vater als auch die Mutter sieht.

Da sie aber als erstes den KV schlecht macht und jedes Mal gezielt demontiert (Schläger, Säufer, psychisch kranker usw.), ist ihre wahre Motivation durchschaubar.

Es ist wie bei der Ex von Kay: Der neue Freund ist besser und der Ex ist scheiße. Irgendwann ist dann wahrscheinlich auch der Neue scheiße. Kommt dir das nicht bekannt vor?

Mal abgesehen davon, dass an der Geschichte was nicht stimmt. Oder glaubst du ernsthaft das ein Familiengericht in Deutschland einem Schläger das alleinige Sorgerecht zuspricht, wenn es sich dabei um einen Mann handelt (eine Frau darf ihr Kind schlagen, das wird als Erziehung eingestuft)?
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#13
(31-10-2013, 22:07)VfLBochum schrieb: -KV verbreitet weiterhin Lügen über mich,z.B. ich wäre abgehauen ohne Kind mit nem andern Mann

Wie es sich jetzt herausstellt, gibt's doch einen anderen Mann. Tongue Wer lügt hier eigentlich?
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#14
Sorry, aber das Geschreibsel erinnert mich an die Luegen die meine Hexe auch permanent ueber mich ablaesst. Fehlt nur noch die Behauptung, dass der Vater in diesem Fall auch das Jugendamt bestochen haette und/oder mit der Sozialarbeiterin "voegeln" wuerde....

Ich kann verstehen dass es hart ist, wenn man sein Kind nicht sehen darf. Habe ich ja alles auch hinter mir, die laengste Zeit waren glaube ich fast vier Monate. Und natuerlich ist so ein Umgangsboykott einfach nur widerlich. ABER nirgendwo in der westlichen Welt wird einem Vater ohne triftigen Grund das alleinige Sorgerecht uebertragen. Solange wir hier den wahren Grund nicht kennen, kann man wohl nicht viel zu dem Fall sagen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#15
(31-10-2013, 23:02)VfLBochum schrieb: Mir wurde im Dez.2012 vom Fam Gericht das Sorgerecht entzogen,d.h alleiniges für den Kindsvater.

Also noch einmal: Hat der Vater (er) oder die Mutter (du) alleinige Sorge beantragt? Mit welcher Begründung? Und welche Begründung hatte der Beschluss?

Das mag vordergründig nichts mit dem Umgang jetzt zu tun haben, aber diese vorhergehenden Beschlüsse sind wichtig, um den Umgangsboykott und die Reaktion des Kindes jetzt zu verstehen und eventuell nochmal woanders neu anzusetzen.

(31-10-2013, 23:02)VfLBochum schrieb: Das Kind wurde im Juni 2012 gefragt,wo es denn lieber wohnen möchte...sie entschied sich für ein Leben bei mir und meinem Lebensgefährten und wurde zum Schluß in die Hölle gebracht die aus Lügen,Hass und immerwährender kranker Kontrolle des KV besteht.

Was heisst das genau? Wie kam es trotz der Aussage des Kindes zu dem Beschluss, dir die gemeinsame SOrge zu entziehen? Kannst ud eventuell die Begründung des Gerichts anonymisiert bringen?

(31-10-2013, 23:02)VfLBochum schrieb: zunächst möchte ich unbedingt meine Maus sehen...oh das tut weh....

Nochmal: Sofort einen Ordnungsgeldantrag stellen. Die Umgangsregelung ist unbedingt einzuhalten. Gibt es einen Grund, wieso du damit zugewartet hast? Es waren doch schon eine ganze Reihe von Termine ausgefallen.


(31-10-2013, 23:02)VfLBochum schrieb: Im Übrigen wollte ich immer,daß meine kleine ein normales Verhältnis zum Vater hat,aber ich denke nu hat er sich das selber versaut mit seinen Schlägen,Lügen und Umgangsboykott

Du solltest du keine Tiraden zum Vater abschiessen, sondern handeln, alles andere bringt dir nämlich nichts, sondern hindert dich nur am wirklichen vorankommen. Der Umgang muss wieder hergestellt werden, das ist das Wichtigste jetzt!
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#16
Ich glaube nicht, dass sie VfL eine Trollin ist, aber die Geschichte ist schon etwas widersprüchlich. Wahrscheinlich erzählt sie eben alles aus ihrem Blickwinkel.
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#17
(31-10-2013, 23:02)VfLBochum schrieb: Im Übrigen wollte ich immer,daß meine kleine ein normales Verhältnis zum Vater hat,aber ich denke nu hat er sich das selber versaut mit seinen Schlägen,Lügen und Umgangsboykott

Ich denke, das ist z. Z. nicht Deine Baustelle. Für Dich kann es in erster Linie nur darum gehen über regelmäßige Kontakte zu Deiner Tochter ein Vertrauensverhältnis herzustellen, dass es Dir ermöglicht in Erfahrung zu bringen, wie es Deiner Tochter wirklich geht und was sie sich wünscht.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#18
Ich sag es ja nur ungern, aber hier ist wohl ganz simpel der Schuss der KM gegen den KV nach hinten losgegangen...

Wie beginnt denn ihre Geschichte laut eigener Aussage? Sie hat sich getrennt und ist sofort zum JA gelaufen um den KV dort wegen seiner (angeblichen) psychischen Probleme anzuschwärzen. Dann hat sie alleiniges Sorgerecht beantragt, ist trotz noch gemeinsamem Sorgerecht umgezogen.
Und ab da ging es eben bergab: ABR verloren, dann Sorgerecht verloren, Kind zog zum KV.
Wie oft haben wir in diesem Forum schon gehört/gesagt: "Wenn die KM bei gemeinsamem Sorgerecht einfach umzieht, stellt sie sich damit selbst ein Bein!"?
In diesem Fall scheint das wohl der Fall zu sein.

Überdies kämpft die TO meines Erachtens an der falschen Front.
Worum geht es? Den KV weiter schlecht zu machen, oder Kontakt zum Kind zu haben?

Persönlich bin ich der Ansicht, sie sollte einen Ordnungsgeldantrag stellen und/oder ein Vermittlungsverfahren einleiten. Und das mit dem Ziel, ein Einvernehmen mit dem KV zu finden, bzw. den regelmäßigen Umgang mit dem Kind sicherzustellen. Alles andere ist erstmal Geschichte und wird sich so schnell nicht wieder ändern lassen.
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#19
Bis jetzt ist ja noch nicht mal klar, wer geschossen hat, wie gezielt war, welche Flugbahn die Kugel hatte... die Falldarstellung ist noch eine Wirrnis.
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#20
i shot the sherif - but i did not shoot the deputy....

refrain: (mit marihuanaduft ausm speaker - lallend...)

i shot the sheriffff - but i did not shoot the deputy...

bb
netlover
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#21
Naja...um noch ein paar Fakten zu liefern:
-1.Das OLG hat das Urteil des FamGerichts gekippt,weil die Bedürfnisse des Kindes nicht berücksichtigt worden sind--> ich hab mein Sorgerecht seit Juni zurück und zusätzlich MEHR Umgang erhalten
-2. Ich bin nicht sofort zum Jugendamt gelaufen um den Ex schlecht zumachen---> hatte ja kein Grund denn Kind lebte ja bei mir,diese Anschwärzerei oder besser gesagt die WAHRHEIT kam erst viel später dazu
-3. Wieso darf ich keinen neuen Partner haben,den meine Tochter sogar vergöttert weil dieser für sie mehr tut als der leibliche Vater??
-4. Wieso muß ich hier alles beweisen?? Mir gehts so schon beschissen genug und seelisch fertig. Ich dachte das hier ist ein Forum,wo sich liebende Eltern denen ANDERE das LIEBSTE genommen haben einfach mal austauschen und gegenseitig helfen.Denkt mal darüber nach,dass nicht jeder Mensch lügt und in meiner Verfassung momentan das so zu fremden Menschen zu schreiben nicht leicht ist.Sorry wenns bei Euch gleich geklappt hat damit. Und für Eure Exen kann ich am wenigsten was,oder??
-5.Wie soll ich meine Kleine fragen,wie es ihr geht,wo sie doch mehr oder weniger unter VERSCHLUSS gehalten wird???
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#22
(01-11-2013, 23:40)VfLBochum schrieb: -5.Wie soll ich meine Kleine fragen,wie es ihr geht,wo sie doch mehr oder weniger unter VERSCHLUSS gehalten wird???

Erstmal finde ich es bemerkenswert, wie weit Du Dich rechtlich in den Ring zurückgekämpfst hast. Dazu paßt für mein Empfinden Dein Gejammere hier nicht. Oder Du hast ´nen Anwalt, der auch ohne Deine Mithilfe richtig gut ist. Dann solltest Du auch jetzt seinem Rat folgen...

Da -wie Du schreibst- das OLG sich an den Interessen Deiner Tochter orientiert hat, ist damit ja insgesamt für alle Beteiligten eine vernünftige Orientierung erfolgt: Ein Kind braucht beide Eltern! Wenn Dein Ex nicht jenseits von Gut und Böse ist, wird er das verstehen - ansonsten wird es ihm seine Rechtsvertretung verklickern, wenn Du hinsichtlich des Umganges die rechtliche Gangart verschärfst.

Eine 9jährige kann sehr wohl bereits (auch mit Hilfe der Reaktionen ihrer Schulfreunde) anfangen darüber nachzudenken, was da eigentlich bei ihr nicht in ihrem Interesse läuft - wenn Dein Ex sich so verhält, wie Du schreibst, wird er sie über kurz oder lang (auf jeden Fall innerlich) verlieren - also spricht alles dafür, dass Du dran bleibst an Deiner Tochter - an ihren Wünschen und Träumen... sie wird Dich dann noch brauchen...

Eine Vereinbarung, wonach Du Deine Toichter zum Umgang von der Schule abholst und nach dem Umgang dort wieder hinbringst, würde einerseits die Möglichkeiten Deines Ex reduzieren, den Umgang zu verhindern und andererseits Eurer Tochter unangenehme Situationen bei der Übergabe ersparen. Wenn die Kleine z.Z. nicht will, wäre zu überlegen, ob Du die Situation entspannen kannst, als Du Deinerseits zunächst begleiteten Umgang vorschlägst.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#23
@ raid

Genau das ist der Fehler, den sie macht. Frauen glauben generell IMMER dass alles neue besser ist.

Die Realität ist jedoch immer so: Die Neuen kommen und gehen, aber der Vater bleibt für das Kind das ganze Leben lang Vater, unabhängig davon ob der Neue besser oder schlechter ist.

Ich habe schon oft erlebt, dass wenn die Neuen ein Kind verwöhnen und die Mutter es gegen den Vater aufhetzt, geht der Schuß nach hinten los, sobald das Kind erwachsen wird. Kurfristige Begeisterungen für den Neuen spielen für die Zukunft keine Rolle. Wie gesagt, spätestens wenn ein Kind erwachsen wird, meistens aber schon als Teenager, fängt es an sich mit dem Thema Vater zu beschäftigen, und da ist nur der wirkliche Vater relevant, egal mit wievielen Geschenken der Neue versucht die Gunst des Kindes zu gewinnen. Ich habe schon oft erlebt, das der KV dem erwachsenden Kind immer symphatischer wird, mit allen seinen Ecken und Kanten, auch wenn der KV ärmer und weniger scharmanter als der Neue ist.

Da hier die KM den KV schlecht macht, sind heftige Auseinandersetzungen zwischen ihr und dem Kind (ab ca. 15. Lebensjahr) vorprogrammiert. Wenn das Kind erwachsen wird, wird es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem KV besser verstehen als mit so einer KM.
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#24
Zu den Punkten:

1. Es besteht also jetzt gemeinsame Sorge und es besteht weiterhin eine vom OLG festgelegte Umgangsregelung.
2. Indirekt und aus den anderen Beiträgen lese ich da heraus, dass das Kind auch nach der Trennung bei dir lebte und dann ist es aus unbekannten Gründen zum Vater gewechselt.
3. Jeder hat das volle Recht, neue Partnerschaften nach einer Trennung einzugehen. Günstig für Ex und Kind ist es allerdings immer, wenn man versucht, keine Eifersucht zu erzeugen und die neuen Partner nicht als Ersatzelterteil zu sehen. Sie sind nicht Elternteil, sondern Partner/Partnerin des jeweiligen Elternteils.
4. Muss du überhaupt nicht. Prinzipiell gehe ich bei zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass jemand seine subjektive Wahrheit sagt. Das Problem in deinem Fall ist nur, dass deine Geschichte sehr schwierig zusammenzumontieren ist. Du schreibst in einzelnen Aussagen, die kaum in einen Zusammenhang zu bringen sind und je nach (nichtvorhandenem Kontext) ganz unterschiedliche Dinge bedeuten. Das mühsame Nachfrage-Antwortspiel zerhackt die Geschichte noch weiter und bringt keinen richtigen Überblick. Das weckt natürlich Zweifel, das würde es bei dir auch wenn du solche Ausschnittsgeschichten von Anderen hörst.
Vielleicht machst du noch einmal einen Anlauf und schilderst die Ereignisse entlang einer strengen Zeitlinie: Datum, was ist passiert?
5. Umgang ist nicht einzige Kontaktform. Manchmal gibts auch Telefen, SMS, Brief...

Bis jetzt sehe ich keinen Grund, von den bisherigen Vorschlägen abzuweichen. Ordnungsgeld beantragen, Umgang über diesen Mechanismus wieder in Gang bringen. Verlass dich jetzt durchaus mal auf deinen Anwalt.
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#25
@raid

Yep. Oft denken Frauen irrtümlicherweise, dass wenn der Neue ihnen gefällt (bzw. manchmal in der Tat ein besserer Mann und eine bessere Person ist, was ja auch vorkommt), dann muss man ihn dem Kind als neuen Vater vorstellen, und vergessen oft dabei, dass das Kind mit DIESER Beziehung nichts zu tun hat, sondern aus einer Beziehung VORHER stammt. Dieses Mitnehmen des Kindes von einer Beziehung in die andere und dann in die nächste und noch in die nächste ist so eine Art Volkssport unter Frauen in Deutschland geworden. Nach einem solchen jahrelangen Beziehungstourismus ist das Kind dann beschädigt.
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