03-11-2013, 13:43
(03-11-2013, 12:54)Antragsgegner schrieb: ..., sie hatte zwischendurch Arbeit was nachweisbar ist weil ich Mails dazu abgefangen habe ...
Vorsicht - die Rechtsprechung zu diesem Thema ist nicht ganz eindeutig. Wenn die Emails aus einem geschützten Account kommen, könnte das ein Verstoss gegen das Postgeheimnis sein.
(03-11-2013, 12:54)Antragsgegner schrieb: Außerdem habe ich es textlich von ihr, dass sie nur nicht mit ihrem Macker zusammen gezogen ist, weil das ihren Unterhalt gefährdert, was laut einer OLG-Entscheidung nicht rechtens ist und zur Minderung/Verwirkung führt. Genauso wie sie ohne Einkommensnachweise mit Lügen zur Sache verhandelt, was laut BGH zur Minderung/Verwirkung führt.
Das solltest Du mit Beweisen in der Hauptsacheverhandlung vorbringen und hier gut dokumentieren.
(03-11-2013, 12:54)Antragsgegner schrieb: Also ich will auf jeden Fall in ein Hauptsacheverfahren, nur auf welche Art?
Die sollte das Gericht von sich aus einberufen. Wenn nicht, kannst Du das einfach beantragen. Die einstweilige Anordnung bleibt aber bis zur Hauptsache wirksam.
(03-11-2013, 12:54)Antragsgegner schrieb: Ich denke hier am AG werde ich da nichts reissen aber bei soviel Geld kann man nur kämpfen, weil es eh verloren ist.
Ich muss quasi bis Juni durchhalten, dann bin ich mit meiner beruflichen Fortbildung (Techniker) fertig, wo ich jetzt drei Jahre und viel Geld reingesteckt habe.
Ein bischen widersprüchlich - willst Du nun kämpfen oder ist eh alles verloren ? Die breufliche Fortbildung würde ich nicht fallen lassen. Aber es muss einen Weg für danach geben. die Fortbildung selbst ist ein Beleg für das Gericht, dass Deine Leistungsfähigkeit noch höher ist, als bisher angenommen.
Du solltest Dir eine Konstellation für die Zeit nach der Fortbildung überlegen. Wenn Du die abgeschlossen hast, gibts mehrere Alternativen:
1. Geld bezahlen und 20 Jahre (wie alt sind Eure Kinder) leiden
2. 20 Jahre streiten und den zwecklosen Versuch unternehmen, in DE weniger zu bezahlen
3. selbständig machen und den gezahlten Unterhalt an das tatsächliche Einkommen anpassen. Hier empfielt sich, nicht selbst Eigentümer der Unternehmung zu sein.
3. das Land wechseln, weniger bezahlen und Kind aufgeben (das ist hart, wenn man ein Beziehung zu seinem Kind hat); dafür hat man dann seine Ruhe
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