Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB
#51
(17-03-2014, 21:15)kay schrieb: nur aus Interesse, warum beantragst Du nicht bei den Wochenenden Freitag von nach der Schule bis Sonntag Nachmittag (was eigentlich standard ist) oder sogar bis Montag frueh zur Schule. So wuerde man auch Uebergaben vermeiden.....

Das bleibt wohl sein Geheimnis.Wink Auf der anderen Seite kann er ja beantragen, was er will.
Ich finde den Ansatz, die Gerichte mit ihrer eigenen Unfähigkeit zu konfrontieren jedenfalls sehr gut und vorbildhaft.
Zitieren
#52
nicht alles, was rechtlich möglich ist, läßt sich praktisch umsetzen.
Kein Geheimnis also, sondern ein Umstand, den ich nicht ändern kann.

Meine Tochter teilte mir letzte Woche mit, dass sich Frau Verfahrensbeistand schon zu einem Gespräch angemeldet und einen Termin im Hause der Kindsmutter vereinbart hatte.

Ich wurde nach Münster eingeladen, sicher der schönen Autobahnfahrt wegen .... Rolleyes
(was ich aber dankend abgelehnt habe)

Übrigens habe ich heute auch mit der Beratungsstelle der Diakonie, die als Erfüllungsgehilfin des verfahrensbeteiligten Jugendamtes geladen ist, telefoniert und mich wegen der höflichen Einladung zu einem Elterngespräch bedankt, die ich mit dem Hinweis auf den Verlauf der Ereignisse seit der Trennung (die der nette Dipl.-Sozialpädagoge zu kennen vorgab), leider auch ablehnen musste.

Ich bin der festen Überzeugung, dass es wenig Sinn macht, hinten zu Verhandeln, wenn vorne wegen Sorgerecht, Umgang, Gesundheitsauskünfte und wegen Auskünfte in schulischen Angelegenheiten gestritten werden muss.
Zitieren
#53
(18-03-2014, 01:59)Gerald Emmermann schrieb: Ich bin der festen Überzeugung, dass es wenig Sinn macht, hinten zu Verhandeln, wenn vorne wegen Sorgerecht, Umgang, Gesundheitsauskünfte und wegen Auskünfte in schulischen Angelegenheiten gestritten werden muss.

Aber tät´s denn schaden? So, wie das bisher bei Dir gelaufen ist, kann man schon der Meinung sein, dass da möglicherweise wenig bei ´rauskommen würde. Aber die Beteiligten wechseln ja - und da macht es zumindest auf den ersten Blick einen besseren Eindruck, wenn man sich Verhandlungslösungen gegenüber nicht grundsätzlich verschlossen zeigt. Für mich war es zudem immer interessant in Erfahrung zu bringen, wie sich die verschiedenen Beteiligten positionierten, um mich darauf argumentativ vorzubereiten.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#54
(18-03-2014, 08:37)wackelpudding schrieb:
(18-03-2014, 01:59)Gerald Emmermann schrieb: Ich bin der festen Überzeugung, dass es wenig Sinn macht, hinten zu Verhandeln, wenn vorne wegen Sorgerecht, Umgang, Gesundheitsauskünfte und wegen Auskünfte in schulischen Angelegenheiten gestritten werden muss.

Aber tät´s denn schaden?
Ich laufe vorher ca. 2 km am Kanalufer entlang - das schadet auch nicht.... Wink

wackelpudding schrieb:.... da macht es zumindest auf den ersten Blick einen besseren Eindruck, wenn man sich Verhandlungslösungen gegenüber nicht grundsätzlich verschlossen zeigt.
ich bin nicht und gebe mich nicht "verschlossen" - auch nicht grundsätzlich.
Aber ich verhandele lieber dort, wo ich mich gegen zu erwartende "Dolchstöße" besser wehren kann.

Ich habe mit den von Jugendämtern eingeschalteten Helfern meine Erfahrungen. Nicht nur in eigenen Angelegenheiten. Dort aber insbesondere mit einer Diakonie, die entweder nicht Willens oder aber nicht in der Lage ist, den für sie geltenden Datenschutz zu gewähren oder einzuhalten.

Wer zudem von mir bspw. fordert -und das auch noch ziemlich offen unter Hinweis auf strafrechtliche Folgen- , ich solle während der krankheitsbedingten Abwesenheit der Kindsmutter, meine Tochter gegen ihren Willen dorthin zurückbringen, wo sie von ihrer Mutter "in Ausübung ihrer Alleinsorgeberechtigung" vor Krankenhausantritt verbracht wurde, der setzt "nur" gegen das "Kindeswohl" mütterliche Interessen um.
Und wer mir als Verfahrensbeistand dadurch zu erkennen gibt, dass er es für wichtig hält, mein Kind im Umfeld seiner Mutter zu besuchen, mich als Vater aber in das 30 Km entfernte Münster einbestellt, zeigt, wie wichtig ihm Kinder im väterlichen Umfeld zu erleben sind - nämlich überhaupt nicht.

Die Positionierung der Beteiligten außerhalb des Termins denke ich nach Allem hinreichend zu kennen. Ich bin mehr interessiert daran, deren Positionierung im Termin zu erfahren.
Und dort (im Termin) möchte ich mich nicht gegen eine schriftsätzlich eingereichte Positionierung verteidigen müssen, insbesondere dann nicht, wenn -wie nach allen ERfahrungen zu vermuten ist-, dass sie mir erst im Termin selbst erst zur Kenntnis gegeben wird.

Uns allen sind doch diese "Spielregeln" bekannt!
Warum sich darauf einlassen?
Zitieren
#55
(18-03-2014, 14:52)Gerald Emmermann schrieb: Aber ich verhandele lieber dort, wo ich mich gegen zu erwartende "Dolchstöße" besser wehren kann.

Nun kann sich aber nicht jeder im Termin so gut wehren wie Du - da hat die alte Hausfrauenweisheit "vorne gerührt brennt hinten nicht an" dann ggf. doch etwas für sich.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#56
(18-03-2014, 15:28)wackelpudding schrieb:
(18-03-2014, 14:52)Gerald Emmermann schrieb: Aber ich verhandele lieber dort, wo ich mich gegen zu erwartende "Dolchstöße" besser wehren kann.

Nun kann sich aber nicht jeder im Termin so gut wehren wie Du - da hat die alte Hausfrauenweisheit "vorne gerührt brennt hinten nicht an" dann ggf. doch etwas für sich.
auch ich bin in familiengerichtlichen Verfahren auf Glück angewiesen!

Aber Dein Vergleich hinkt!
Richtig müsste es heißen: was vorne brennt, läßt sich hinten nicht löschen! Und dann gilt's wieder allgemein!

Allerdings muss ich fairerweise an dieser Stelle mitteilen, dass ich soeben vom Büro des Verfahrensbeistandes angerufen wurde: Termin zum Kennenlernen ist noch diese Woche!
Und hier bei mir!

Liest man hier mit? Big Grin
Zitieren
#57
Das ist doch schonmal ein Schritt in Deine Richtung. Ich an Deiner Stelle wuerde da eine Charme Offensive starten. Neue "Mitspielerin", neues Glueck und so unschnuckelig sieht sie ja auch nicht aus....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#58
Ich werde nicht müde, es zu betonen. Man sollte seine Optionen nicht ungenutzt lassen.

Darüber hinaus ist es selbstverständlich, dass dich der Verfahrensbeistand besucht, um dich und deine Tochter in deinem Haushalt zusammen erleben zu können. Sollte man jedenfalls meinen.Wink Aber jetzt ist es ja auch so. Die Fahrtkosten bekommen sie zu ihren 550EUR zusätzlich erstattet. Von daher sollte es kein Problem darstellen.Smile Ich hoffe, dass du sie mit Kaffee und Kuchen fürstlich bewirten wirst.Big Grin
Zitieren
#59
(18-03-2014, 19:48)kay schrieb: Das ist doch schonmal ein Schritt in Deine Richtung.
das ist eine Folge meines Schreibens, mit dem ich das 'Angebot' des Verfahrensbeistandes abgelehnt hatte!
Wir müssen und dürfen auch nicht alles annehmen und allen "Optionen" hinterher laufen. Denn das eröffnet keine Chancen, sondern wir unterwerfen uns so nur deren Regeln.

1. es wurde VKH abgewiesen, weil keine Aussicht auf Erfolg gesehen wird
2. die Zurückweisung wurde in offensichtlicher Verkennung der Sach- und Rechtslage begründet.
3. mir wurden die Kosten eines Verfahrens auferlegt, dass gar nicht kostenpflichtig ist.
3. Es bestand unbestreitbar KEIN Interesse des Verfahrensbeistandes daran, mich UND mein Kind in meinem Haushalt kennen zu lernen, sonst hätte man von Anfang an auch so terminiert.

Ich will an dieser Stelle die Aufzählung beenden, weil es für die entscheidenden Schlussfolgerungen ausreichend sein dürfte.

Erst nachdem der Unfug auf meine Veranlassung hin korrigiert wurde, kam es zu einer Bestellung eines Beistandes (der keineswegs zwingend und auch aus meiner Sicht nicht erforderlich ist).

Wer nach Vorstehendem noch immer glaubt, es sei nun beabsichtigt, in einem auf das Kindeswohl abgestellten Rechtsfindungsprozess nach einer Lösung zu suchen, dem kann ich auch nicht mehr helfen .....

Ich tue für meine Tochter was ich kann.
Aber ich mach mich nicht zum Affen, sondern bin und bleibe ihr Vater, der auch in der Zukunft -ggf auch ohne oder gegen eine familiengerichtliche Entscheidung- Umgang und Kontakt mit seiner Tochter haben wird !
Und ich vergesse nicht.
Und ich vergebe nicht.
Basta.
Zitieren
#60
(19-03-2014, 02:06)Gerald Emmermann schrieb: ...ich das 'Angebot' des Verfahrensbeistandes abgelehnt hatte!
So ganz kann ich nicht folgen. Weshalb hast Du abgelehnt?

Ich bin schon ziemlich gefasst auf einiges. Meine dreht sich auch alles wie sie es braucht. Gottseidank gibt es einen aktuellen Jugendambericht, in dem die Kinder das gegenteil erzählten und indem ich garnicht die Person bin, die meine Frau mich darstellt.

In Deutschland ist es wohl so, als Mann darf man Arbeiten und die Frau darf davon Leben. Ziemlich ungerechte Politik und Rechtsstaat.
Wir erhalten vom Verfahrensbeistand Morgen Besuch. Das ist ein neues Thema.
Zitieren
#61
Ich weiß nun nach dem sehr freundlichen Gespräch mit Frau Verfahrensbeistand ohne meine Glaskugel bemühen zu müssen, wie es weiter geht. Und das "wie" ein bischen mit zu bestimmen, habe ich mich auch bemüht.
Es gab meinerseits ein paar "Steilvorlagen", die man bei Gericht auch gegen mich verwenden könnte, so man das will. Dann outet man sich aber in einer Weise, die Rückschlüsse auf mentale Gemeinsamkeiten zum VAMV zulassen.
Vielleicht kocht man aber doch lieber auf "kleiner Flamme", dann bestehen gute Aussichten das zu erreichen, weswegen das Verfahren rechtshängig gemacht wurde.

Und ich habe die Möglichkeit, zum Ganzen auch noch etwas Kritisches anmerken zu können.

Gut dem Dinge!
Zitieren
#62
In diesem Sinne mag's weiter gehen:
Zitat:Der Grund, weshalb ich meine Verfahren veröffentliche liegt darin, dass sich ein Jeder ein eigenes Urteil darüber bildet und danach selbst entscheiden kann, was ihm hilft oder schaden könnte.

Heute erreicht mich der Schriftsatz des Rechtsanwaltes der KM.
Weise weist er darauf hin, dass die Antrgasgegnerin grundsätzlich (oder meint er großzügig?) bereit sei, an einer Neuregelung des lfdn Umgangsrechtes mitzuwirken.
(Bislang gab's ja auch gerichtlicherseits keine Veranlassung dazu!Wink)

Allerdings stellt er Bedingungen. Vollkommen überflüssige allerdings.
Denn auf Kindergeburtstage oder Mannschaftsspiele habe ich immer Rücksicht genommen. Solche Vorfälle sind noch nie wegen Umgang ausgefallen. Allerdings gibt's meistens Probleme damit, einen angemessenen Ausgleich zu erhalten. Der muss sein. Denn sonst findet Umgang nur noch gelegentlich statt, weil eine allein sorgeberechtigte Mutter mit unabgesprochenen Freizeitaktivitäten den Umgang des Kindes mit seinem Vater unmöglich zu machen in der Lage wäre.

Hier beißt sich die Katze in den Schwanz:
Mit angeblicher Rücksicht auf das Kindeswohl sichern Kommunikationsprobleme einer Mutter das alleinige Sorgerecht. Das führt aber andererseits zu Umgangsproblemen, die das Kindeswohl belasten.

Ein gemeinsames Sorgerecht wirkt dem entgegen:
Der Elternteil von dem das Kind betreut wird, müsste sich ins Einvernehmen mit dem umgangsberechtigten Elternteil setzen, bevor er vollendete Tatsachen schafft.

HIER der Schriftsatz des RAes
Zitieren
#63
Klar die Mutter meldet das Kind in zehn Vereinen an und der Vater kutschiert es in seiner Umgangszeit umher.

Das verstehen deutsche Mütter und deutsche Familiengerichte unter Kindeswohl.
Zitieren
#64
Ja nun, wenn nun Deine Tochter sagt, was sie will, ist das Ding doch durch... Letzten Endes sollst Du Dich doch nach wichtigen Bedürfnissen Deiner Tochter richten; als guter Vater hast Du das ja ohnehin immer getan. Dazu gehört bestimmt auch ihr Bedürfnis, bei vorzeitigem Schulschluß von ihrem Vater betreut zu werden...

Darüberhinaus ist ja schon immer mein Reden: Die gemeinsame Sorge schützt das Kind! Nicht unfehlbare Eltern können sich gegenseitig korrigieren... oder auch ggf. einseitig eine im Kindeswohl liegende gerichtliche Korrektur erzwingen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#65
Na,ja, die Tochter hat noch Angst vor dem Zorn der Kindesmutter - die lässt sie dann zu den zahlreichen Vereinen laufen.
Zitieren
#66
(21-03-2014, 17:59)wackelpudding schrieb: Ja nun, wenn nun Deine Tochter sagt, was sie will, ist das Ding doch durch...
so einfach ist das leider nur für vernünftig und logisch denkende Menschen, denen das Kindeswohl zu beachten eine Selbstverständlichkeit ist.

Kindeswohlhandel schrieb:... die Tochter hat noch Angst vor dem Zorn der Kindesmutter - die lässt sie dann zu den zahlreichen Vereinen laufen.
das trifft die Wirklichkeit schon ziemlich genau.
Und weil die Wege zu weit und zu Fuß nicht erreicht werden können, ist sie auf ihre Mutter -übrigens nicht nur in Bezug darauf- auch ein bischen angewiesen.
Skrupel, das auszunutzen kennt diese aber nicht.
Zitieren
#67
Ist eigentlich vorgesehen, dass Deine Tochter von der Beiständin alleine befragt wird? Da müßte doch dieser offensichtliche Mißbrauch einer asymetrischen Beziehung (sprich: Erziehung mittels Abhängigkeiten) auffallen. Bei meinem ABR-Verfahren wurde mein Sohn alleine befragt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#68
Ja und Mutti kauft ihr den Hamster und die Katze. Sehr subtile Druckmittel um ein Kind entsprechend gefügig zu machen.

Gut so das jetzt der Wind sich dreht - im wahrsten Sinne hast du nach all den Jahren die mütterliche Bastion sturmreif geschossen.
Zitieren
#69
(21-03-2014, 23:44)wackelpudding schrieb: Ist eigentlich vorgesehen, dass Deine Tochter von der Beiständin alleine befragt wird?
davon gehe ich aus.
Aber was hilft das wirklich?

Meine Tochter wird sich hüten, ihre Mutter 'zu sehr' zu verärgern.
Ich kann hier nicht alles offenbaren. Und ich glaube auch nicht, die Bastion "sturmreif" geschossen zu haben.
Aber die Möglichkeit jedenfalls ist nicht ganz ausgeschlossen, dass künftig in Umgangsangelegenheiten die Interessen meiner Tochter gestärkt werden.

Das geht in diesem Alter Schritt für Schritt.
Was Mütter nicht freiwillig zu lernen bereit sind, können ihnen auch unsere Kinder beibringen, wenn Familiengerichte und sonstige Helfer dazu nicht Willens oder nicht in der Lage sind.

Sonst bleibt am Ende wirklich nichts anderes übrig, als die Bastion sturmreif zu schiessen!
Zitieren
#70
Na, aus meiner Sicht wird es darauf ankommen, dass Du Deiner Tochter vermitteln kannst, das ihr Wille eine erhebliche Bedeutung hat. Und ich glaube auch nicht so ganz, dass die Mutter übersieht, dass ihre Position bei einer pubertierenden Tochter nicht haltbar ist und sie auf dem besten Wege, diese zu verlieren... Ich denke, die Mutter weiß, dass sie Druck herausnehmen muß, wenn es da ein weiteres Miteinander in einem Haushalt geben soll... Wäre für mich jedenfalls eine mögliche Erklärung für das Anwaltsschreiben.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#71
Bekommst du von der Verfahrensbeiständin eine Kopie bzw. Abschrift oder musst du dir die wieder erkämpfen?

Das einzig gute ist das du schon immer Kontakt zum Kind hattest und diesen dir auch nicht hast nehmen lassen. Dazu ist aus meiner Sicht jedes Mittel legitim.
Zitieren
#72
(21-03-2014, 23:56)Gerald Emmermann schrieb: Was Mütter nicht freiwillig zu lernen bereit sind, können ihnen auch unsere Kinder beibringen, wenn Familiengerichte und sonstige Helfer dazu nicht Willens oder nicht in der Lage sind.
Das kann ich genau so bestätigen.
Auch ohne gSR (aufgrund eines unfähiges OLG's) hat meine Tochter selbst inzwischen dafür gesorgt, dass sie einen stabilen und gesunden Kontakt zu ihrem Vater pflegen darf. Sie ist inzwischen einfach stärker als ihre Mutter. Big Grin
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#73
Hier die Antwort auf das Anwaltsschreiben (Nr. 68)
Zitieren
#74
Bin ja sonst ein großer Fan deiner stichhaltigen Schriftsätze, ab der hier klingt ein wenig zu sehr nach Lamento.

Hätte es nicht gereicht einfach festzuhalten, dass wegen Umgang weder Sport und Geburtstagsparties entfallen mussten / auch zukünftig nicht müssen, die KM aber angehalten werden sollte, nicht grundsätzlich ohne Absprache alle deine Umgänge zu verplanen?!

Der Rest wirkt wie ein beleidigtes "Jedem der Beteiligten reibe ich nochmal seine Fehler unter die Nase" und driftet ab vom Kernpunkt - der Neugestaltung des Umganges zugunsten deiner Tochter.
Zitieren
#75
(24-03-2014, 21:22)Jessy schrieb: Hätte es nicht gereicht einfach festzuhalten, dass ...
sollte man denken!
Jedenfalls unter vernünftigen, auf das Kindeswohl abstellende Menschen!

Hier geht es aber nicht um 'irgendwas'.
Es geht um Rechtsbrüche! Jeder einzelne mit dem Ziel, väterlichen Umgang so gering wie nur irgend möglich zu halten. "Um des Kindeswohles Willen"!

Unter solchen Umständen halte ich es für sehr wichtig, schon zu Beginn des Verfahrens klar zu stellen, wer die Rechtsverletzer und damit Kindeswohlmißachter sind.
Aller Erfahrung nach ist es nämlich am Ende sogar noch der antragstellende Vater selbst, "der nicht Willens oder nicht in der Lage ist, zu erkennen ...."

Die solchen Verfahren ursächlichen Verfehlungen gehen dann entweder unter oder sogar noch frech zu Lasten dessen, der nicht aus Langeweile sondern aufgrund willkürlichen Ausschlusses als Vater vor Gericht zieht.
Da muss man schon deutlich drauf hinweisen dürfen!
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Hat ein Ordnungsgeldantrag wegen Umgangsboykottierung Aussicht auf Erfolg? Harry 9 1.700 29-12-2022, 12:19
Letzter Beitrag: p__
  Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB Bluter 15 22.353 12-08-2009, 03:14
Letzter Beitrag: Master Chief

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste