01-03-2014, 21:48
hier endlich der Beschwerde-Beschluss des OLG Hamm.
Es bezieht sich auf einen -zwischenzeitlich aber mehrfach geänderten- Umgangsbeschluss.
Die aktuelle(!) Version zu ändern hatte ich auch schon beantragt. Der Antrag war seinerzeit abgewiesen worden, den Beschluss zu ändern bestünde keine Notwendigkeit!
Aber ich hatte seinerzeit auch beantragt, den Beschluss für vollstreckbar zu erklären, was das Familiengericht auch beschlossen hatte.
Der Hinweis des OLG, die Vollstreckungsklausel des § 89 II FamFG fehle, ist eine Schludrigkeit, die darauf zurückzuführen sein könnte, dass das Familiengericht die Akte nicht vollständig vorgelegt hatte. Im Übrigen bin ich natürlich meinerseits verpflichtet gewesen, auf den Umstand der Vollstreckbarkeit des Beschlusses hinzuweisen....
Mich wundert, dass das OLG die KM unter Fristsetzung zur Stellungnahme aufgefordert hatte. Diese Stellungnahme ist mir aber nicht zugesandt worden.
Mein Ziel habe ich jedenfalls erst mal erreicht: der Umgang wird neu verhandelt.
Und über die dümmlich-peinliche Kostenentscheidung des FamGerichts, die das OLG auf meinen Antrag hin aufgehoben hat, wollen wir besser nicht weiter reden....
Auf die Richterin bin ich jedenfalls gespannt!
Es bezieht sich auf einen -zwischenzeitlich aber mehrfach geänderten- Umgangsbeschluss.
Die aktuelle(!) Version zu ändern hatte ich auch schon beantragt. Der Antrag war seinerzeit abgewiesen worden, den Beschluss zu ändern bestünde keine Notwendigkeit!
Aber ich hatte seinerzeit auch beantragt, den Beschluss für vollstreckbar zu erklären, was das Familiengericht auch beschlossen hatte.
Der Hinweis des OLG, die Vollstreckungsklausel des § 89 II FamFG fehle, ist eine Schludrigkeit, die darauf zurückzuführen sein könnte, dass das Familiengericht die Akte nicht vollständig vorgelegt hatte. Im Übrigen bin ich natürlich meinerseits verpflichtet gewesen, auf den Umstand der Vollstreckbarkeit des Beschlusses hinzuweisen....
Mich wundert, dass das OLG die KM unter Fristsetzung zur Stellungnahme aufgefordert hatte. Diese Stellungnahme ist mir aber nicht zugesandt worden.
Mein Ziel habe ich jedenfalls erst mal erreicht: der Umgang wird neu verhandelt.
Und über die dümmlich-peinliche Kostenentscheidung des FamGerichts, die das OLG auf meinen Antrag hin aufgehoben hat, wollen wir besser nicht weiter reden....
Auf die Richterin bin ich jedenfalls gespannt!