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Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB
#54
(18-03-2014, 08:37)wackelpudding schrieb:
(18-03-2014, 01:59)Gerald Emmermann schrieb: Ich bin der festen Überzeugung, dass es wenig Sinn macht, hinten zu Verhandeln, wenn vorne wegen Sorgerecht, Umgang, Gesundheitsauskünfte und wegen Auskünfte in schulischen Angelegenheiten gestritten werden muss.

Aber tät´s denn schaden?
Ich laufe vorher ca. 2 km am Kanalufer entlang - das schadet auch nicht.... Wink

wackelpudding schrieb:.... da macht es zumindest auf den ersten Blick einen besseren Eindruck, wenn man sich Verhandlungslösungen gegenüber nicht grundsätzlich verschlossen zeigt.
ich bin nicht und gebe mich nicht "verschlossen" - auch nicht grundsätzlich.
Aber ich verhandele lieber dort, wo ich mich gegen zu erwartende "Dolchstöße" besser wehren kann.

Ich habe mit den von Jugendämtern eingeschalteten Helfern meine Erfahrungen. Nicht nur in eigenen Angelegenheiten. Dort aber insbesondere mit einer Diakonie, die entweder nicht Willens oder aber nicht in der Lage ist, den für sie geltenden Datenschutz zu gewähren oder einzuhalten.

Wer zudem von mir bspw. fordert -und das auch noch ziemlich offen unter Hinweis auf strafrechtliche Folgen- , ich solle während der krankheitsbedingten Abwesenheit der Kindsmutter, meine Tochter gegen ihren Willen dorthin zurückbringen, wo sie von ihrer Mutter "in Ausübung ihrer Alleinsorgeberechtigung" vor Krankenhausantritt verbracht wurde, der setzt "nur" gegen das "Kindeswohl" mütterliche Interessen um.
Und wer mir als Verfahrensbeistand dadurch zu erkennen gibt, dass er es für wichtig hält, mein Kind im Umfeld seiner Mutter zu besuchen, mich als Vater aber in das 30 Km entfernte Münster einbestellt, zeigt, wie wichtig ihm Kinder im väterlichen Umfeld zu erleben sind - nämlich überhaupt nicht.

Die Positionierung der Beteiligten außerhalb des Termins denke ich nach Allem hinreichend zu kennen. Ich bin mehr interessiert daran, deren Positionierung im Termin zu erfahren.
Und dort (im Termin) möchte ich mich nicht gegen eine schriftsätzlich eingereichte Positionierung verteidigen müssen, insbesondere dann nicht, wenn -wie nach allen ERfahrungen zu vermuten ist-, dass sie mir erst im Termin selbst erst zur Kenntnis gegeben wird.

Uns allen sind doch diese "Spielregeln" bekannt!
Warum sich darauf einlassen?
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Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB - von Ibykus - 12-11-2013, 17:22
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