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Ferienregelung
#1
Hallo zusammen,

nach einem Jahr Umgangspflegschaft war nun der Termin beim FG wegen dem von mir gestellten Antrag auf Ferienregelung.
Ich war sehr zuversichtlich, dass nun nach über 2 Jahren eine vollständige Umgangsregelung gesprochen wird.

Meine Hoffnung stützte sich auf die Stellungnahme der UP. In diesem Bericht spricht sich die UP ganz klar für eine Ausweitung
der Umgangskontakte aus. Gemeinsame Urlaube wären für das Kind eine Bereicherung. Das Kind hat eine vertrauensvolle
Beziehung zu seinem Vater und ist sich des Vaters sicher. Der Vater übt seine Rolle verantwortungsvoll mit Blick auf das
Wohl seines Sohnes aus.

Die KM konnte in der Stellungnahme nicht berücksichtigt werden, da während der ganzen Zeit kein Kontakt hergestellt werden konnte.

Zu Beginn der Verhandlung erklärte die Richterin aber plötzlich, dass es sich hier nun um ein neues Verfahren handelt und das alte
somit als abgeschlossen gilt. Wir hätten es jetzt mit einem Jahr Umgangspflegschaft versucht, dies würde aber nichts bringen.
Damit war das Thema vom Tisch. Kein Wort zur Stellungnahme der UP, nichts.

Es wurde dann mit KM gesprochen, die wie üblich anfing mit Dreck zu schmeißen und Unwahrheiten zu behaupten. Das Kind wäre nach den
Umgängen unruhig und auffällig in der Schule. Es würde so ein Druck auf dem Kind lasten. Bis hin, dass das Kind ja gar keine Ferien beim Vater machen möchte.

Die Richterin hat sie zwar ein paar mal ermahnt, wegen ihrer Art und Weise, aber passiert ist wie immer nichts. Zwischenzeitlich sah es so aus, als ob die Richterin die Regelung beschließt. Es blieb aber bei den Andeutungen der Richterin.

Letztendlich nahmen KM und Anwalt eine Auszeit und beantragten dann eine Anhörung des Kindes. Das JA und auch die Richterin stellten fest, dass dies eine weitere Belastung für das Kind bedeutet. Angeordnet wurde es aber trotzdem.

Die Richterin protokolierte, dass es zu einer Anhörung des Kindes (7,5 Jahre) kommt und das über die Ausgestaltung der Umgänge an anderer Stelle gesprochen werden kann.

Mir ist es völlig unverständlich warum der UP Bericht überhaupt nicht berücksichtigt wurde. KM verweigert jede Mitarbeit, tischt Unwahrheiten auf nur um die Ferienregelung zu verhindern und Ihr wird geglaubt.


Es fühlt sich wie ein Schlag ins Gesicht an und bezügl. der Kindesbefragung kann ich nur erahnen was KM dem Kleinen so alles erzählen wird.

Ich kehre momentan immer noch die Scherben auf und empfinde Angst wie das nun alles weiter geht.

Gruß NurPa
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#2
(17-11-2013, 16:00)NurPa schrieb: - Termin beim FG wegen dem von mir gestellten Antrag auf Ferienregelung
- erklärte die Richterin aber plötzlich, dass es sich hier nun um ein neues Verfahren handelt und das alte somit als abgeschlossen gilt.
Das verstehe ich nicht.
Das (wegen dem von Dir gestelltem Antrag auf Ferienregelung eröffnete) Verfahren muss von der Richterin normalerweise mittels richterlichem Beschluss abgeschlossen werden.
Gegen diesen Beschluss ist dann in der Regel ein Widerspruch möglich.
Liegt Dir denn der Beschluss vor ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#3
Moin zusammen,

das Warten hat ein Ende genommen. Nach 8 Gerichtsterminen u. 2 Umgangspflegschaften ist es nun soweit:

Wir haben einen Beschluss zur Regelung des Umgangs während der Schulferien erreicht und zwar exakt so wie beantragt.

Ich kann es immer noch kaum glauben nach dieser langen Zeit, obwohl ich den Text nun schon mehrmals durch gelesen habe.

Mir fehlen echt die Worte....

Gruß NurPa
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#4
Glückwunsch!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
Dann hoffe ich, dass sich die Mutter auch dran hält, ansonsten eine Runde Ordnungsgeld.
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#6
Wenn man über alle Stöckchen springt die einem von KM so in den Weg geworfen werden, muss man sich nicht wundern wenn das Gericht nicht wie gewünscht mitspielt.

Mit Strafanzeigen gegen KM erweckt man nicht den Eindruck, dass es einem ums Kind geht, sondern man disqualifiziert selbst. Kind abholen und zurückbringen. Das wär's gewesen.
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#7
Hallo NurPa:

Glückwunsch zu dem Beschluss!

Wo lag eigentlich die besondere Schwierigkeit in Deinem Verfahren? 8 Termine kommen mir bei einer so einfachen Sache wie Ferienumgang schon ein bisschen viel vor.

(09-04-2014, 14:10)raid schrieb: Ich halte fest:
Wir Väter müssen 100 Prozent geben bzw. leisten und werden durch faule Richter knallhart an unserer Wirtschaftlichkeit gemessen, hingegen eine Kindesmutter muss nur Umgang zulassen bzw. gewähren, was ja im Endeffekt 0 Arbeitsleistung darstellt.

Raid, bei Dir frage ich mich manchmal, ob Du bei Deinem stereotypen Schwarz-Weiß-Denken nicht manchmal selber zum Lachen kommst.

Jeder, der einmal ein Kind betreut hat, weiß, dass von "0 Arbeitsleistung" ncith die Rede sein kann. Seitdem ich mich in Bezug auf Internatskosten schlau gemacht habe, weiß ich auch, was man für eine qualifizierte Betreuung tatsächlich hinblättern muss. Ich kann Dir verraten: der durchschnittliche KU ist peanuts dagegen.
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#8
[Bitte bei dem jeweiligen Thema bleiben und persönliche Angriffe unterlassen.]
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