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Aufforderung zur Abgabe des Steuererklärung 2012
#1
Hallo und guten Abend,

ich wurde aufgefordert, meine Steuererklärung 2012 abzugeben.

Für das Jahr 2011 hat trotz des gemeinsamen Haushalts meine Frau im Herbst 2012 eine Einzelveranlagung abgegeben. Nach einer Gerichtsverhandlung musste sie das erhaltene Geld zurücküberweisen und ich musste nicht die horrende Summe wie gefordert an das Finanzamt überweisen. Nach der besagten Gerichtsverhandlung wurde ich erneut aufgefordert eine Steuererklärung für das Jahr 2011 abzugeben.
Der Witz war, dass KM trotz mehrmaliger Bitte meinerseits wieder nicht darauf reagierte und seitdem ist auch nichts mehr geschehen.
Beginnt jetzt wieder das kostspielige Procedere? Nachdem wir offiziell auch 2012 noch das erste Halbjahr zusammenlebten, sollte doch auch für diesen Zeitraum eine gemeinsame Veranlagung abgegeben werden?!
Für Ratschläge bin ich wie immer dankbar.
LG
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#2
Du solltest Deine Erklärung in Form einer Zusammenveranlagung abgeben, da Du dann erst einmal Deiner Erklärungspflicht nachgekommen bist und das Finanzamt Dich dann erst einmal in Ruhe lässt.

Nun ist aber die Sache dann nicht zuende: Das Finanzamt wird dann Dein Exilein anschreiben und um Unterschrift, somit Bestätigung, bitten.

Sie wird wohl nicht unterschreiben.... Wenn ja ist alles gut. Wenn nein:

Dann musst Du leider erneut klagen.

Da sie die Unterschrift leisten MUSS, wirst Du erneut gewinnen.

Den Streß und Werdegang vom letzten Mal kennst Du ja schon. Eine andere Möglichkeit besteht nicht.
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#3
Vielleicht weist du Exilein im Vorfeld ganz freundlich darauf hin,
das die Verweigerung der Unterschrift mutwillig ist und
es dann auch keine PKH gibt.
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#4
Das sollte ihr ihre Anwältin bereits sagen...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#5
Hallo zusammen
Ich hab wenig Ahnung von den deutschen Gesetzen und mein deutscher Freund auch. Ich schreibe hier, weil es bei uns auch um Steuern geht.
Mein Freund hat vor ein paar Wochen Post vom Steueramt bekommen, dass er für das Jahr 2011 ein paar tausend Euro nachzahlen und die Steuererklärung für das Jahr 2012 nachreichen muss. Nun ist es so, dass er im Jahr 2011 noch mit seiner Frau zusammengelebt hat, aber im August ins Ausland gezogen ist, um dort zu arbeiten. Er hat im Ausland Quellensteuer bezahlt für die paar Monate, die er dort gearbeitet hat.
Er hat natürlich sofort Einspruch erhoben auf das Schreiben, trotzdem kam vom Finanzamt letzte Woche eine Mahnung. Wie geht man da weiter vor? Sie hat damals mal gesagt, sie brauche seine Unterschrift weil was nachgezahlt werden müsse. Nachdem er aber darauf bestanden hat, irgendwelche Belege zu sehen, hat sie nichts mehr davon erwähnt.
Für 2012 musste er jetzt die zwei Monate noch deklarieren, die er noch in Deutschland war und in denen er Arbeitslosengeld bezogen hat. Seit Februar 2012 lebt er getrennt. Wir haben die Erklärung letzthin gemacht - ich hab ja noch jede Steuererklärung selber ausgefüllt, aber die eurige hat es wirklich in sich!!!
Ich dank euch im Voraus für eure Antworten.
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#6
@Ahnungslos
Quellensteuer heißt dann wahrscheinlich Schweiz. Da seit ihr dran. Erstens hat dein Freund die 180 Tage ueberschritten und zweitens hat er mit seiner Ehefrau zusammengelebt, was heißt Lebensmittelpunkt DE. Hab ich auch durch, musste eine 5stellige Summe nachzahlen. Grundsaetzlich gilt, wenn man nicht mehr in DE ist, abmelden und natuerlich nicht ueber das halbe Jahr kommen.
Gruß
Pennfred
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#7
Hallo zusammen, danke Nappo:

Ich erledige meine Part und werde wegen diesen Quatsch wieder Geld zum Fenster rauswerfen.

Na ja, es soll ja zum Thema Steuererklärung das letzte Mal sein. Schön zu wissen, dass ich ihr eine Angriffsfläche danach , weniger biete. Wink
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#8
@knecht: Sind die Kosten die Dir verbleiben nicht der Ex anzulasten?

@Ahnungslos: Melde mich später noch hierzu. Muss mir das Wirrwarr gerade mal auseinander dröseln ;-)
Mal sehen, ob ich helfen kann. In Sachen Doppelbesteuerunjgsabkommen bin ich nicht ganz auf dem Stand.
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#9
@Ahnungslos: Ich habe es nun paarmal gelesen, aber ich kann damit leider nichts anfangen. Das ist ein bißchen zuviel durcheinander. Sorry.
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#10
@Nappo
Nun ja, für mich liest sich das ganze auch nicht einfacher und mein Freund hat diese Sachen bisher immer von jemandem machen lassen.

Er soll nachzahlen und in der Erläuterung steht, dass der ausländische Bruttolohn der deutschen Einkommenssteuer unterworfen wurde. Der hier erzielte Lohn ist aber doch schon mit der Quellensteuer versteuert? Und muss er die Nachzahlung alleine machen oder muss die Frau auch einen Teil daran bezahlen?
Dann hat er jetzt eine Mahnung betr. der Nachzahlung bekommen, obwohl er Widerspruch eingelegt hat. Selbst wenn er wollte, einen solchen Betrag wird er nicht so einfach aufbringen können - nach Abzug von Unterhalt für Frau und Kind bleibt ihm nicht mehr viel übrig.
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#11
Es gibt zwischen den Ländern sogenannte Doppelbesteuerungabkommen. Diese sehen vor, dass nur einmal besteuert werden kann.

Wenn er also in der Schweiz (?) besteuert wurde, so sollte er diese Besteuerung dem deutschen Finanzamt nachweisen. Damit könnte man schon mal etwas erreichen. Nun kommt aber noch folgendes hinzu:

Hatte er Einkünfte in Deutschland in demselben Jahr und Einkünfte in der Schweiz (die dort versteuert wurden), dann sind die schweizerischen Einkünfte in D zwar nicht nochmals zu versteuern (s. Doppelbesteuerungsabkommen) fallen aber hier in D in den Progressionsvorbehalt.

Wie sage ich es möglichst kurz und Versändlich (?): Der Progressionsvorbehalt bewirkt, dass diese Einkunft selbst (also die aus der Schweiz) zwar nicht versteuert wird, aber letztlich auf das Einkommen in D gerechnet wird, weshalb sich der Steuersatz erhöht des Einkommens, dass er hier erzielte.

Hat er auch noch wie oben vermerkt, Arbeitslosengeld zeitweise bekommen, wird dieses letztlich auch nicht besteuert, erhöht aber den Progresionsvorbehalt. Ich weiß, das ist Steuerrecht. Das kann man nicht einfach so verstehen ;-)

Zu der Frau: Wenn nur Er die Einkünfte erzielte, hat er sie, ob zusammen veranlagt oder nicht, auch zu leisten. Also die Steuern.
Hat die Exe auch Einkünfte erzielt, könnte man einen Aufteilungsbescheid beim Finanzamt beantragen. Die freuen sich dann wahnsinnig! Haha. Das ist richtig Handarbeit!

Dann werden die Einkünfte von Ihr und von Ihm aufgeteilt und die jeweilige Steuerlast ebenso.

Im Zweifel kann das hier im Forum aber nicht abschließend geklärt werden.

Dem Finanzamt ist es völlig egal ob Unterhalt zu leisten ist oder das Geld aus anderen Gründen nicht da ist. Man kann Stundungen beantragen in Form einer Ratenzahlung. Funktioniert nur dann, wenn:

1. Nachzahlungen innerhalb von 6 Monaten in Raten geleistet werden.
2. Nachgewiesen (!) wird, das KEINE Bank einen Kredit gibt
3. Man tatsächlich nicht leistungsfähig ist.

Ist bißchen Schreiberei, habe ich aber schon für manche durchbekommen. Kann man also hin kriegen. Ist aber Krampf.
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#12
Guten Morgen Nappo und Danke für deine Bemühungen.

Hab das nochmal gegoogelt und auch gefunden mit den bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und Schweiz - hatte ein Brett vor dem Kopf, entschuldige.

Es ist so, dass seine Frau auch gearbeitet hat. Vielleicht kann man da ja was machen.

Er ist tatsächlich nicht leistungsfähig, hat gerade PKH bewilligt bekommen und ich glaube, dass will was heissen.
Ausserdem wird er hier nicht so leicht zu einem Kredit kommen wie in Deutschland, vor allem wenn er die monatlichen Belastungen schon kaum tragen kann. Es gibt da nämlich noch ein Haus, das abbezahlt werden muss solange die Frau drin wohnt und sie ist absolut nicht kooperativ. Die Grundstücksteuer hat er aber in monatlichen Raten schon abgestottert.
Die Schreiberei ist nicht das Problem für mich, mehr das Nichtauskennen in den Deutschen Gesetzen - da bin ich, wie mein Nick schon sagt, ahnungslos. Ich finde es schon interessant, dass am Schluss des Schreiben des Finanzamtes zwar der Hinweis auf eine Rechtsmittelfrist steht aber nicht erwähnt ist, wie lange die Rechtsmittelfrist dauert. Und wenn man davon ausgeht, dass das Schreiben bis hierhin schon ein paar Tage unterwegs ist dann sind solche Fristen wichtig. Ausserdem ist auch noch interessant: Wenn das Finanzamt von ihm was will, senden sie die Schreiben direkt an die Adresse hier. Wenn er allerdings vom Amt irgendetwas möchte, bekommt er die Briefe an die alte Adresse in Deutschland geschickt.
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#13
Rechtsmittelbehelf / Frist : 1 Monat

1. Im Widerspruchsverfahren die Besteuerung des Einkommens in der Schweiz nachweisen!

2. Gesondert Aufteilungsbescheid beantragen, da Ex gearbeitet hat. (Prima!, dann wird alles neu ausgerechnet)

Zeit gewonnen....

Wieso zahlt ER für ein Haus, in dem SIE wohnt?
Erklär mal!

1. Auf wen läuft der Kredit?
2. Auf wen läuft das Haus?
3. Zahlt Sie Miete? Auch Besitzer eines Hauses, die gleichzeitig das ganze Haus bewohnen, obwohl es einen weiteren Mitbesitzer gibt, müssen für dessen Anteil Miete zahlen!
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#14
Hallo und schönen guten Abend,

ich erhielt jetzt nach mehrmaligen Aufforderungen zur Steuererklärung für das 2012 jetzt die zweite Vollstreckungsankündigung.
Die Vorgeschichte ist eigentlich schnell erklärt (es gibt davon schon einen Thread). Meine Ex hat wiederholt eine Einzelveranlagung abgegeben wider der Erfahrung, dass ich vor Gericht gehen würde um eine Zusammenveranlagung (zum letzten Mal) zu beantragen!
Nun liegen alle erforderlichen Papiere schon seit Monaten vor Gericht und es ist noch immer nicht zu einer Verhandlung gekommen. Was mich jetzt wirklich mehr als verärgert ist der Umstand, dass ich jetzt wie oben schon kurz angedeutet meine zweite Vollstreckungsankündigung erhalten habe. Die erste kam vor 4 Wochen. Hier hat mein Anwalt sehr zögerlich eine Stundung beantragt. Im gleichen Atemzug und aus einer grundlegenden Befürchtung heraus, habe ich mein Konto komplett zum Monatsanfang gleich mal geleert (das hat mir mein Anwalt nicht geraten war aber auch der Meinung, dass das jetzt nicht die schlechtetste Idee warAngry), sollte es zu einer Sperrung kommen.
Jetzt sind wieder 4 Wochen vergangen und nichts ist passiert. Mein Anwalt meldet sich nicht, meine Ex hat noch immer keinen Anwalt damit beauftragt und ich weiß nicht wie es weiter geht.
Der geforderte Gesamtbetrag beläuft sich jetzt schon auf fast 5000€.
Ich habe jetzt heute das Schriftstück meinen Anwalt als PDF zugesendet und ihn informiert, dass ich ihn morgen versuche telefonisch zu erreichen!
Frage an Euch/Sie.
Was kann ich jetzt noch veranlassen??
Schönen Abend und Grüße aus Franken
Knecht
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#15
Hallo zusammen,

hat keiner noch einen Ratschlag?

VG
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#16
Ich blicke nicht durch, die Geschichte ist zu wirr und hat zu viele offene Enden. Ganz offensichtlich bezahlst du aber einen Anwalt, der vielleicht gut im Kaffeetrinken ist, aber sonst nichts tut. Hast du ihn denn jetzt erreicht?
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#17
Gegen den Bescheid mit der Einzelveranlagung wurde Einspruch eingelegt?

Wenn ja, dann würde ich Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen und als Begründung eine Kopie des Antrages ans Familiengericht als Nachweis beifügen.

Es gibt Finanzämter, die gehen damit entspannt um und dann gibt es welche, die drehen bei sowas am Rad.

Ich hatte in meiner Sache neulich auch ein Thema, wo ich mich fragte, wann das Gericht endlich meine Klage zustellt.

Ich habe zunächst die (nicht titulierte) Zahlung auf Kindesunterhalt eingestellt und hätte dann erwartet, dass die Alte einen zeitnahen Beschluss wegen des Kindesunterhaltes herbeiführt. War dann aber doch nicht nötig, Gericht hätte die Klage doch zugestellt und ich habe Kindesunterhalt noch rasch überwiesen.

Insofern die Frage: kannst Du durch eigenes Verhalten (nichtzahlung von nichttitulierten Beträgen) ggf. eine Reaktion des Gerichtes provozieren?

Verspätungs- und Säumniszuschläge müssten jedenfalls rückwirkend erlassen werden, wenn die Zusammenveranlagung beschieden ist.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#18
Der Anwalt hat keine Ahnung! Er darf steuerlich beratend tätig werden und hat es aber nicht gelernt.
Ich muss wissen, was vollstreckt werden soll. Es liegt zu vermuten, dass es sich um Zwangsgelder handelt, da keine Erklärung abgegeben wurde. Insofern musst Du sofort nun eine irgendwie geartete Erklärung abgegeben. Diese kann später geändert werden. Sie darf auch unvollständig sein!
Die Zwangsgelder werden dann sofort ausgesetzt. Insofern auch die Vollstreckungsankündigung.
Beispielsweise das Einreichen der Jahreslohnsteuerbescheinigung unter Ausfüllen der Formulare würde schon reichen. Kanst Du morgen schon schaffen. Man meldet sich dann seitens des FA, wenn was fehlt. Die Vollstreckung wird ausgesetzt, aufgrund des Erklärungseingangs. Dann - wenn das FA sich gemeldet hat - dem Sachbearbeiter erklären was los ist. Das geht! Fehlende Unterlagen nachreichen. Auf den Sachverhalt hinweisen!
Man kann dann die Erklärung seitens des Finanzamtes im Rahmen des Einkommensteuerbescheides unter "dem Vorbehalt der Nachprüfung" austellen. Wird man auch tun. Muss man aber nicht unbedingt, weil: Wenn Du die Zusammenveranlagung danach erzwingst, kann man die Änderung ohne Einhaltung üblicher Einspruchsfrist nach Erhalt des Est-Bescheides im Nachhinein ändern lassen.
Ich unterstelle, dass die Steuerschuld selbst bei Einzelveranlagung geringer sein wird als 5.000 Euro. Die Zusammenveranlagung reichst Du dann nach, wenn es soweit ist. Auch wenn es 1 Jahr dauert.
So. Nun hast Du die Kuh vom Eis. So und nicht anders muss es laufen.

Konto leer räumen ist immer gut! Die Pfändung des Kontos kann nun jederzeit kommen. Zur Sicherheit dem FA morgen schnell brieflich (ist übermorgen da) mitteilen, dass die Erklärung bis zum x.x.xx eingereicht sein wird.

Und wenn Du dem schäbigen Mietmaul nue einen Heller für seinen Dilletantismus überweist, biste selbst Schuld ;-)
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#19
@raid: Das Finanzrecht ist nicht das Einfachste. Genauso wie das Familienrecht;-) HAHA. Das musste Knecht nun leidvoll erfahren, dass auch Anwälte hier kapitulieren müssen. Selbst die im Finanzrecht tätigen sind mittlerweile auf Teilgebiete spezialisiert, weil es so umfangreich ist.

Bitte also genau lesen! Ich sagte, dass er eine Erklärung einreichen soll. Ich sagte nicht, dass er sich im Vorhinein mit dem Sachbearbeiter treffen soll ;-)
Die Frist des fehlerhaften Bescheides ist mir bekannt. Bei Änderung hin zu einer Zusammenveranlagung handelt es sich nicht um einen fehlerhaften Bescheid, sondern um eine Neubeantragung in anderer Form. Die Frist gilt dann nicht. Fachbegriff für diese Änderung gerade entfallen. 22:43 Uhr. Nappo trinkt noch was und muss ins Bettchen...

Gute Nacht an Alle. Lasst Euch nicht unterkriegen. Deutschland ist dem Untergang geweiht. Und LD auch.. ;-)
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#20
SUPER!!
Herzlichen Dank für die sachdienlichen Antworten!!

Ich werde wie von Nappo geraten eine entsprechende Erklärung (liegt schon lange im Kuvert) noch heute abgeben.

Zudem werde ich um ein Telefongespräch mit meiner Sachbearbeiterin des Finanzamts bitten um etwaige Information nachzuschieben.

Ich hoffe dann, dass ich dem Schlimmsten nochmal entkommen bin!

Ich danke Euch!
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#21
Hallo zusammen,

ich habe jetzt mit der zuständigen Sachbearbeiterin ein sehr freundliches Telefongespräch geführt und wir konnten uns darauf einigen, dass ich noch heute bei ihr vorbeikomme und meine Steuererklärung bei ihr abgeben kann.
Ich soll dazu noch ein kurzes Schriftstück entwerfen in der ich dem Finazamt mitteile, dass ich die Aufforderung als ungerechtigt ansehe.

Komisch! Mein erster Anruf kommt sofot bei der Sachbearbeiterin an. Mein Anwalt meint immer, er hat sie nicht erreicht und wartet auf ihren Rückruf!
Irgendwie bin ich am Überlegen ob ein Wechsel jetzt nicht mal angebracht wäre!?


Allen einen schönen Tag.
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#22
Hallo zusammen,

bis zum heutigen Tag hat mein Anwalt sich nicht mehr gemeldet? Er antwortet nicht mal mehr auf meine E- Mails. Langsam platzt mir der Kragen. Ich habe das ungute Gefühl, dass er nicht mal einen rechtskonformen Antrag Richtung Amtsgericht gestellt hat!
Und jetzt?
Das Gericht zu kontaktieren ist Zeitverschwendung da diese gleich mit dem Hinweis :"Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen." um die Ecke kommen.
Einen Anwaltswechsel kommt wahrscheinlich nicht in Frage, da er ja zu diesem Thema das Mandat erhalten hat!
Mich nervt das nur noch!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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#23
Neuen Anwalt heimsuchen. Diese Umgangsthemen haben einen Gegenstandswert von 3000 EUR, die halben Gerichtskosten waren da jeweils 27 EUR.

Neuer Anwalt sollte formal Fristsetzung für dich formulieren. Nach Ablauf der Frist kündigst Du das Mandat, dann dürfte meines Erachtens auch kein Honorar fällig werden.

Im übrigen forderst du auf, seine Leistungen zu dokumentieren, damit kannst du zumindest später nachverhandeln.

Es macht keinen Sinn sich von Luschen die Lebenszeit stehlen zu lassen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#24
Für doch das Verfahren selbst und ohne Anwalt. Da Du so ein Verfahren schon mal geführt hast, brauchst Du nur abgucken und abschreiben ;-)
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#25
Hallo zusammen,

gestern rief mich das Finanzamt an mit der Bitte (Besser Tipp) ich solle doch meine Steuerschuld aus dem Jahr 2012 wenigstens anteilig zurückzahlen da ich pro Kalenderjahr mit 6% zusätzlich besteuert werden würde. Falls das Verfahren zu meinen Gunsten ausgehen würde, müsste ja meine Ex mit den dann 12% Verzugszinsen? den Betrag zurückerstatten und ich würde entsprechend das zu viel überwiesene Geld zurückerhalten
Nachdem der Antrag zu einer Zusammenveranlagung seit März 2014 dem zuständigen Familiengericht vorliegt, wollen die Sachbearbeiterinnen (man nennt sie unter vorgehaltener Hand schon Frettchen wegen ihrer Bissigkeit) jetzt über diesen Weg an ihr Geld kommen.
Was ist da dran und lohnt sich eine vorläufige Zahlung?

Dank und Gruß

Knecht
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