18-11-2013, 13:38
Dass die Schulden nicht angerechnet werden ist eben die vollkommen schwachsinnige Rechtssprechung des Unterhaltsrechts. Dass sie unlogisch ist und nur vom Unterhaltsmaximierungsprinzip geleitet, wissen wir, aber das hilft uns auch nichts. Dass die Lebensverhältnisse des Vaters viel schlechter sind wie das nackte Einkommen dies vermuten liesse, interessiert schlicht niemand, jedenfalls keinen Richter.
Wie hoch dein Einkommen wirklich ist, muss du mal ausrechnen. Einnahmen der letzten 12 Monate dividiert durch zwölf.
Wenn der Vater Stufe 4 bezahlt, wird das Jugendamt je nach Streitlust klagen oder nicht. Zahlt er Stufe 3 oder weniger, werden sie ziemlich sicher klagen. Ihr könnt es probieren: Stufe 4 zahlen, Klage abwarten. Anschliessend braucht ihr aber einen Anwalt, das kostet heftig. Das Jugendamt machts für die Mutter kostenlos, die hat keinerlei Risiko. Das Risiko liegt ganz auf der Seite des Vaters.
Wie hoch dein Einkommen wirklich ist, muss du mal ausrechnen. Einnahmen der letzten 12 Monate dividiert durch zwölf.
Wenn der Vater Stufe 4 bezahlt, wird das Jugendamt je nach Streitlust klagen oder nicht. Zahlt er Stufe 3 oder weniger, werden sie ziemlich sicher klagen. Ihr könnt es probieren: Stufe 4 zahlen, Klage abwarten. Anschliessend braucht ihr aber einen Anwalt, das kostet heftig. Das Jugendamt machts für die Mutter kostenlos, die hat keinerlei Risiko. Das Risiko liegt ganz auf der Seite des Vaters.