29-11-2013, 15:55
Threads zusammengefügt, ist dasselbe Thema und derselbe Fall.
1. Ja.
2. Nein. Umgangskosten sind vom verbleibenden Einkommen des Pflichtigen zu bestreiten.
3. Korrekt. Ich verstehe die diesbezügliche Einlassung des Jugendamts nicht. Vermutlich der übliche Versuch, den Vater für dumm zu verkaufen.
1. Ja.
2. Nein. Umgangskosten sind vom verbleibenden Einkommen des Pflichtigen zu bestreiten.
3. Korrekt. Ich verstehe die diesbezügliche Einlassung des Jugendamts nicht. Vermutlich der übliche Versuch, den Vater für dumm zu verkaufen.