17-12-2013, 17:43
Hallo!
Heute kam mal wieder ein schreiben vom Amt.
Auf das letzte Schreiben hatte mein Mann nochmals geschrieben, dass er mit den neuen Berechnungen ebenfalls nicht einverstanden ist. Noch bevor dieses Schreiben raus ging kam das Schreiben von oben mit der Ablehnung des Widerspruchs. Daraufhin hat mein Mann das Schreiben ergänzt und die Dame gebeten ihm schriftlich bis zum 15.12.13 mitzuteilen ob dies ein versehen war und ob er Klage erheben soll.
Die Antwort lautet das sie wohl nicht für die Erörterung gerichtlicher Entscheidungen zuständig ist und wir das mit unserem Anwalt besprechen sollen.
Ebenso weißt sie darauf hin, dass wenn mein Mann im Dezember (der schon zur hälfte vorbei ist) nicht den errechneten Unterhalt an Frau XY bezahlt, sie ein gerichtliches Verfahren einleitet mit dem Ziel eines entsprechenden Titels.
Sollen wir das Schreiben jetzt komplett ignorieren und warten bis die Klagen?
Oder ist es Sinnvoll selbst beim Notar einen Betrag zu titulieren?
Müssen wir wegen des Schreibens das der Widerspruch abgelehnt wurde wirklich Klage einreichen?
Wir haben am Donnerstag endlich einen Termin bei einer Anwältin, wir wollen aber so gut wie möglich Vorbereitet sein, damit wir nicht über den Tisch gezogen werden.
Ich hoffe wirklich das wir mit der Anwältin Glück haben. Diese haben wir von der "Withe Liste" von "Väter aktuell"
Lg
Heute kam mal wieder ein schreiben vom Amt.
Auf das letzte Schreiben hatte mein Mann nochmals geschrieben, dass er mit den neuen Berechnungen ebenfalls nicht einverstanden ist. Noch bevor dieses Schreiben raus ging kam das Schreiben von oben mit der Ablehnung des Widerspruchs. Daraufhin hat mein Mann das Schreiben ergänzt und die Dame gebeten ihm schriftlich bis zum 15.12.13 mitzuteilen ob dies ein versehen war und ob er Klage erheben soll.
Die Antwort lautet das sie wohl nicht für die Erörterung gerichtlicher Entscheidungen zuständig ist und wir das mit unserem Anwalt besprechen sollen.
Ebenso weißt sie darauf hin, dass wenn mein Mann im Dezember (der schon zur hälfte vorbei ist) nicht den errechneten Unterhalt an Frau XY bezahlt, sie ein gerichtliches Verfahren einleitet mit dem Ziel eines entsprechenden Titels.
Sollen wir das Schreiben jetzt komplett ignorieren und warten bis die Klagen?
Oder ist es Sinnvoll selbst beim Notar einen Betrag zu titulieren?
Müssen wir wegen des Schreibens das der Widerspruch abgelehnt wurde wirklich Klage einreichen?
Wir haben am Donnerstag endlich einen Termin bei einer Anwältin, wir wollen aber so gut wie möglich Vorbereitet sein, damit wir nicht über den Tisch gezogen werden.
Ich hoffe wirklich das wir mit der Anwältin Glück haben. Diese haben wir von der "Withe Liste" von "Väter aktuell"
Lg