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Wie läuft das mit dem Umgang wenn er auf Feiertage wie zb. Ostern fällt?
#1
Ich habe einen gerichtlichen Umgangsbeschluß, habe das Kind alle geraden Kalenderwochen von Freitag bis Sonntag.
Wie ist das jetzt, wenn Ostern nächstes Jahr genau da rein fällt?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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Wie läuft das mit dem Umgang wenn er auf Feiertage wie zb. Ostern fällt? - von L3NNOX - 18-11-2013, 18:56

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