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Wie läuft das mit dem Umgang wenn er auf Feiertage wie zb. Ostern fällt?
#4
Feiertage sind NICHT angesprochen. Da ich schon lange hier im Forum bin, habe ich meinen RA vor dem Prozess darauf angesprochen, auch so Termine wie Vatertag und Geburtstag von Oma/Opa väterlicherseits und eben auch Weihnachten zu regeln. Der RA hat mir davon abgeraten bzw empfohlen das nicht zu fordern. Im nachhinein vlt. etwas zu vorsichtig..
Aber das schöne ist, seit der Regelung zickt Mama kaum noch, Umgang wurde nicht mehr vereitelt mit dem Argument er habe Schnupfen und ich hab Sohnemann regelmässig. Insofern ist alles ok.

EDIT: Ja Ordnungsgeld ist angedroht, ich denke das hat die Ex auch nachhaltig beeindruckt.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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RE: Wie läuft das mit dem Umgang wenn er auf Feiertage wie zb. Ostern fällt? - von L3NNOX - 18-11-2013, 21:19

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