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Wie läuft das mit dem Umgang wenn er auf Feiertage wie zb. Ostern fällt?
#6
(18-11-2013, 21:19)L3NNOX schrieb: Der RA hat mir davon abgeraten bzw empfohlen das nicht zu fordern.

Mit welcher Begründung? Meine Praxiserfahrung zeigt, dass das ein schlechter Rat ist. Undefiniertes und Unklares sind typische Zündpunkte für neuen Ärger. Oder Angriffspunkte für Rache, wenn Ärger an anderer Stelle (z.B. Unterhalt) stattfindet.

Umgangsregelungen sollen nicht überladen sein, aber sie müssen den Aufenthalt des Kindes für 365 Tage im Jahr definieren. Tage nicht zu beachten oder gar Punkte mit "das vereinbaren die Eltern im Gespräch" sind auf die Dauer tödlich. Das geht immer nur gut, solange Friede Freude Eierkuchen ist. Und das ist es bestenfalls nur eine Zeitlang. Unklarheiten gehen immer zu Lasten des Umgangsberechtigten, der ist immer im Nachteil. In seinem Interesse muss es liegen, eine wohldefinierte Regelung zu erreichen.
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RE: Wie läuft das mit dem Umgang wenn er auf Feiertage wie zb. Ostern fällt? - von p__ - 18-11-2013, 21:30

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