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Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern?
#1
Ich war heute Morgen beim JA, um mit der KM eine Umgangsvereinbarung zu treffen, nachdem sie diesen Sommer eigenmächtig die bis dato geltende Regelung geändert hat und hin und wieder auch den Umgang komplett boykottierte.
Gegen die Beibehaltung der ursprünglichen Regelung (alle 2 Wochen Fr. Nachmittag bis Di. Morgen) argumentierte die KM mit tatsächlich vorhandenen Schulschwierigkeiten in Kombination mit dem Schulwechsel (10 Jahre alt, Grundschule --> Gymnasium).
Der Grund für die bereits vorher bestehenden Probleme ist mMn die laissez-faire-Erziehung der Mutter, aber die Dame vom JA war auch der Meinung, dass die Schulsachen an einem Platz sein müssten, häufiger Wechsel nicht förderlich sei...
Nun ist, nachdem das von mir geforderte Wechselmodell ("Ceterum censeo..." Big Grin) abgelehnt wurde, folgender Vorschlag auf dem Tisch:

Zitat:Mein Sohn kommt immer Mi. von 15:30 - 19:00 Uhr sowie jedes 2. Wochenende von Fr. 15:30 Uhr bis So. 16:30 Uhr zu mir; Ferien werden geteilt.

Hier liegt nun das Problem: Weil so ein Kind selbstverständlich sämtliche Kapazitäten einer richtigen Vollblut-KM in Anspruch nimmt, liegt ihr nichts ferner als regelmäßige Erwerbsarbeit. Infolgedessen legt sie sich ungern fest, denn dies wiederspräche ihrem fröhlich-spontanen Naturell und dem ihrer Künstler-Freunde.
Daher lehnt sie die von mir vorgeschlagene fixe Regelung (2014: 1. Hälfte Sommerferien bei ihr, 2. bei mir, 2015: umgekehrt usw.) ab. Das JA versuchte zu vermitteln: Die Weihnachtsferien 2013/14 sowie die Osterferien 2014 haben wir jetzt, die Sommerferien sollen bis Ende Januar 2014 geplant sein.
Ich will aber so wenig wie möglich mit der KM zu tun haben, anstatt mich halbjährlich beim JA zu treffen, um Ferien zu planen. Ich bin es echt leid! Außerdem will ich JETZT Flüge für den Sommer buchen, solange sie bezahlbar sind.
Meine Frage: Was kriege ich denn vor Gericht hinsichtlich der Ferienregelung für einen Rahmen? Ich habe mal etwas von 9 Monaten im Voraus gelesen. Das wäre natürlich gut. Mir ist es ohnehin lieber, eine rechtsverbindliche Regelung zu haben, sprich zu klagen.

Zur Erheiterung: Die KM forderte, dass das von mir angeschaffte Schlagzeug unseres Sohnes nunmehr bei ihr aufgestellt werden solle, damit regelmäßiges Üben neben dem von mir organisierten Schlagzeugunterricht auch unter den Voraussetzungen der willkürlichen Umgangseinschränkung möglich sei. Ich konterte natürlich mit der Forderung nach mehr Umgang (mehr Umgang = mehr Üben). Die Dame vom JA kritisierte darauf hin, mir ginge es gar nicht um das Kind; ich wolle vielmehr mit erpresserischen Methoden unrealistische Umgangsforderungen durchsetzen. Wink
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#2
Das Kind muss jetzt 3 mal wechseln in einer Woche.
Beim Wechselmodell müsste das Kind nur einmal die Woche wechseln.
Wenn man meint das die Wechsel schädlich sind dann also ein Wechselmodell oder nicht blöde rumlabern und man soll dir direkt sagen das du für dein Kind unwichtig bist.

Weit über 90% des Arbeitskreises Wechselmodell (Deutscher Familiengerichtstag) fordern die empierische Forschung zur Kenntnis zu nehmen. Es ist mehr als offensichtlich das dein JA dies nicht gemacht hat. Frag doch mal nach ob sie dogmatisch und beratungsresistent sind.
Wenn du viel Umgang willst solltest du allerdings kommunikationsbereitschaft was die Elternebene angeht sehr deutlich sein

von einem asymtetrischem Wechselmodell hat dein JA wahrscheinlich auch nie etwas gehört
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#3
(20-11-2013, 13:52)Absurdistan schrieb: Wenn du viel Umgang willst solltest du allerdings kommunikationsbereitschaft was die Elternebene angeht sehr deutlich sein

Wenn es was zu aktuell regeln gibt, was man nicht einfacher verbindlich für längere Zeit im Vorhinein festlegen kann, bin ich immer gesprächsbereit.
Die Crux der Sache ist die von Dir angesprochene Elternebene .
Da hapert's dann doch noch etwas auf Seiten der KM. Daher meine Meinung:

Je mehr Rahmenbedingungen ohne weiteren Klärungsbedarf im Einzelfall geregelt sind, desto weniger Konfliktpotential gibt es.

Ansonsten hast Du natürlich recht, was Deine Ausführungen zum Wechselmodell betrifft - Es hilt nur bekanntermaßen nichts.
Ich reibe mich damit beim JA und ähnlichen Betonköpfen nicht mehr auf, außer es besteht Aussicht, etwas zu verändern, am besten gesamtgesellschaftlich. Da bin ich sofort dabei! Alles andere ist vergeudete Energie.
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#4
(20-11-2013, 14:15)resistance01 schrieb: Alles andere ist vergeudete Energie.

das glaube ich nicht. Wenn du schon bereit bist in ein Verfahren zu gehen, dann gleich mit paritätischem Wechselmodell. Je mehr es versuchen desto besser. Gerade jetzt ist die Zeit reif.
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#5
Das Argument mit den Schulsachen ist ja eines der dümmsten, die ich je gehört habe. Bisher war er ein paar Tage am Stück bei dir, ergo nur einmal alle Schulsachen mitschleifen, um sich gut für die nächsten Stunden vorbereiten zu können. Jetzt muss er das wöchentlich und zusätzlich jedes zweite WE, um jeweils nicht nur Hausaufgaben machen zu können, sondern um sich auch auf den nächsten Schultag vorbereiten zu können.
Bei der neuen Regelung wird also häufiger gewechselt als bei der alten - ist das der JA-Tussi nicht aufgefallen?

Zu deiner Frage: Evtl. bekommst du in einem Gerichtsbeschluss eine sehr langfristige Regelung, z.B. 2014 die 1. Hälfte der Sommerferien bei dem KV, die 2. Hälfte bei der KM, in den Folgejahren jeweils wechselnd. Gilt dann quasi für alle Ewigkeit (d.h. bis das Kind 18 ist oder die KM dagegen Beschwerde einlegt). Vergleichbare Regelungen kann man auch für die hohen Feiertage und Geburtstage fordern. Die KM wird sich schwer tun dagegen zu argumentieren, weil es a) weitere Reiberein verhindert, b) Regelmäßigkeit dem Kind gut tut, und c) du auf eine langfristige Regelung angewiesen bist zwecks Beruf, sie aber wohl solche Zwänge zwecks Erwerbslosigkeit eh nicht hat. Macht also alles in allem gute Karten für dich, was diesen Punkt betrifft.
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#6
Kenne ich. Typisch.
Zusätzlich ist die JA Tante auf Seiten der KM. Nicht sonderlich überraschend. Dir werden die Dinge vorgeworfen, die der KM vorgewirfen gehören. So ist die Taktik.
Halt Dich vom JA fern. Das kann jetzt nur noch nach hinten los gehen. Weitestgehenden Umgang hast Du nun erst mal "erreicht".
Schiest die KM nun wieder bei einem Umgang quer, solltest Du sofort den Gang zum FG suchen. Beim JA hast Du es ja nachweislich nun versucht.

Das die lebensfrohen Exilein ihre Ferien nie planen wollen/können, da es ja immer mal sein kann, dass ein Prinz plötzlich daher kommt mit dem ein spontaner Urlaub gemacht werden muss, ist eine alte Masche. Die ticken alle gleich, obwohl sie sich nicht kennen. Ein tolles Gebiet für einen philosophischen Esoteriker wo diese Verbindung herkommen mag....

Evtl. wird man versuchen, Dich abzuspeisen nach dem Motto: Dann seien Sie eben mal etwas flexibler und klären das jeweils vor den Ferien. Mehr ist vom JA definitiv nicht zu erwarten.
Das das Wort Wechselmodell beim JA auf der schwarzen Liste steht, ist wohl überall so.

Ich denke, Dein Exilein wird den nächsten Anschlag auf Deinen Umgang in jedem Fall versuchen. Sie fühlt sich wahrscheinlich dummerweise bestärkt durch das Verhalten des JA.
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#7
(20-11-2013, 13:21)resistance01 schrieb: Die Dame vom JA kritisierte darauf hin, mir ginge es gar nicht um das Kind; ich wolle vielmehr mit erpresserischen Methoden unrealistische Umgangsforderungen durchsetzen. Wink
Solange du dich auf diesem Parkett bewegst, wirst du dir immer solchen Unsinn anhören müssen.

Bereite doch auf dieser Grundlage einfach eine Klage vor. Erkläre, dass Einigungsversuche bei JA gescheitert sind.
(20-11-2013, 13:21)resistance01 schrieb: ... ursprünglichen Regelung (alle 2 Wochen Fr. Nachmittag bis Di. Morgen)

vorgeschlagene fixe Regelung (2014: 1. Hälfte Sommerferien bei ihr, 2. bei mir, 2015: umgekehrt usw.)

Den Klage-Entwurf nimmst du zum nächsten Gespräch mit. Gleichzeitig hast du entsprechende Elternvereinbarung und bittest um Unterschrift. Punkt. Fertig.

Vielleicht so:

Wir, .... und ... sind uns einig:

1. Das Kind NAME hält sich von jedem Freitag der ungeraden Kalenderwoche bis zum darauffolgenden Dienstag früh beim Vater in dessen Haushalt auf. Diese Regelung beginnt am XX.XX.2013.

2. Das Kind NAME hält sich in jeder geraden Kalenderwoche von Mittwoch auf Donnerstag beim Vater auf.

3. Die Obhut wechselt an jedem Übergabetag um 11 Uhr auf den Elternteil, bei dem es die nächste Nacht verbringt. Die Eltern sind sich einig dass die üblichen Schul-, Kita-, Hortzeiten eingehalten werden.

4. In geraden Kalenderjahren verbringt das Kind NAME die 1. Hälfte der Sommer- und Weihnachtsferien und die 2. Hälfte der Winter-, Oster- und Herbstferien bei der Mutter und die andere Hälfte beim Vater. In ungeraden Kalenderjahren umgekehrt. Ferien beginnen mit Schulschluss am letzten Schultag und enden am Tag vor dem 1. Schultag.

5. Änderungen dieser Regelungen erfolgen nur einvernehmlich. Vor gerichtlichen Schritten verpflichten sich die Eltern geeingete Beratung in Anspruch zu nehmen.


Falls du strikte hälftige Betreuung vereinbaren willst, dann fasse einfach Punkt 1. + 2. zusammen: hält sich in der geraden Kalenderwoche von Montag bis Sonntag bei ....

Punkt 3. ist enorm wichtig. Damit ist klar, wer bei Hitzfrei, Schulausfall einzuspringen hat und falls irgendwann bei einem der Eltern ALGII-Bezug eine Rolle spielt, dann ist klar geregelt, wie die 12-Stunden-Regel anzuwenden ist und es ist fair gegenüber beiden Eltern. .
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#8
(20-11-2013, 13:21)resistance01 schrieb: Ich will aber so wenig wie möglich mit der KM zu tun haben, anstatt mich halbjährlich beim JA zu treffen, um Ferien zu planen.

Völlig richtige Ansicht. Mir wurden solche Gespräche auferlegt, in Kombination mit einem pervers einseitigen und kontraproduktiven Jugendamt war dies der erfolgreichste aller Hebel, um Stück für Stück den Umgang zusammenbrechen zu lassen. Bei mir wars sogar der Richter, der sich weigerte meine beantragte feste Regelung bezüglich der Ferien zu treffen. Die Ex hat einen Job, in dem die Ferien der nächsten Jahre immer in denselben Wochen liegen, trotzdem kam sie mit der platten Lüge durch, der Umgang sei wegen variabler Ferien nicht festzulegen.

Man muss immer feste Regelungen verlangen und Gespräche anbieten, wenn davon abgewichen werden soll. Exen, JA-Deppen und "Richter Unwillig" machen es immer umgekehrt: Gespräche, aus denen Regelungen entstehen sollen. Was nie klappt.

Das Schlagzeug? Das gehört euch gar nicht, du hast es von Bekannten geliehen und darfst es deshalb nicht weitergeben. Wir werden doch bei 99% der Aussagen von Jugendamt und Ex nach Strich und Faden belogen, für dumm verkauft und verarscht. Deshalb haben wir unsererseits das Recht, die jeweils zielführendste Antwort zu geben.
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#9
(20-11-2013, 16:20)p schrieb: Das Schlagzeug? Das gehört euch gar nicht, du hast es von Bekannten geliehen und darfst es deshalb nicht weitergeben. Wir werden doch bei 99% der Aussagen von Jugendamt und Ex nach Strich und Faden belogen, für dumm verkauft und verarscht. Deshalb haben wir unsererseits das Recht, die jeweils zielführendste Antwort zu geben.

Verquere Logik. Abgesehen davon, dass es kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht gibt, ist das Einbehalten des Schlagzeuges als Druckmittel auch nicht besonders zielführend, jedenfalls nicht dann, wenn man das Wohl des Kindes im Auge hat.

Musikunterricht ist eine ziemlich kostspielige Angelegenheit. Wenn man das Geld investiert, sollte das Ganze auch ernsthaft betrieben werden. Mit zwei Tagen Üben pro Woche im Schnitt wird das Ergebnis weniger als unterdurchschnittlich sein.

Sinnvoll ist es, wenn das Instrument tatsächlich dort steht, wo sich das Kind am häufigsten aufhält. Aber um das zu erkennen bedarf es erwachsener Eltern, die irgendwann über das "Wenn-Du-mit-Sandförmchen-wirfst-hau-ich-Dich-mit-meiner-Schaufel"-Stadium hinausgekommen sind.
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#10
(20-11-2013, 17:03)Theo schrieb: Sinnvoll ist es, wenn das Instrument tatsächlich dort steht, wo sich das Kind am häufigsten aufhält. Aber um das zu erkennen bedarf es erwachsener Eltern, die irgendwann über das "Wenn-Du-mit-Sandförmchen-wirfst-hau-ich-Dich-mit-meiner-Schaufel"-Stadium hinausgekommen sind.

Schade, dass du ein Problem mit dem Wechselmodell hast. Ich hoffe, dass Väter statt ihre gekauften Kindersachen an die Mutter abzugeben sie im Wechselmodell dem Kind zur Verfügung stellen und sich dafür nicht als Sandkastenschläger diffamieren lassen. Sehr bedauerlich, wenn du immer noch im "alles zur Mutter geben" festhängst statt "Kind lebt bei Vater und Mutter gleichermassen".
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#11
Sowohl in meinem spanischen als auch in dem ersten Urteil aus Gibraltar waren feste Ferienregelungen vorgesehen. Das ist hier zumindest absolut ueblich eben um Konflikte zu vermeiden.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#12
(20-11-2013, 17:55)p schrieb: Ich hoffe, dass Väter statt ihre gekauften Kindersachen an die Mutter abzugeben sie im Wechselmodell dem Kind zur Verfügung stellen und sich dafür nicht als Sandkastenschläger diffamieren lassen. Sehr bedauerlich, wenn du immer noch im "alles zur Mutter geben" festhängst statt "Kind lebt bei Vater und Mutter gleichermassen".

Ich sehe das ähnlich.
@Theos Standpunkt muss natürlich überdacht werden, jedoch wird unter Zuhilfenahme desselben Argumentationsmusters regelmäßig für den kompletten Rückzug von entsorgungsunwilligen Vätern aus der Erziehungsarbeit votiert, frei nach dem Motto:
Zitat:"Jetzt haben wir doch nun mal faktisch die Situation, dass Du, lieber Vater, aussortiert werden sollst, also füg Dich, anstatt alles noch schwieriger zu machen."
Man muss nämlich meines Erachtens den Kontext mitbeachten, und der ist, dass etwas Gutes bzw. die Abwendung von etwas Schlechtem durch die Handlungsweise der entsprechend veranlagten Mütter nur noch unter der Voraussetzung möglich ist, dass der Vater sich freiwllig überflüssig macht und zurückzieht.
Das kann doch aber nicht der Weisheit letzter Schluss sein!
Der Maxime, dass es keine Gleichbehandlung im Unrecht gibt, ließe sich also entgegenhalten, dass es kein richtiges Leben im Falschen gibt, so dass hier zwei Übel gegeneinander abgewogen werden müssen: Ich persönlich komme zu dem Ergebnis, dass mein Rückzug für meinen Sohn das größere ist. Es ist ok, wenn es für ihn einen Grund mehr gibt, zu mir zu kommen.
@Theos Logik folgend könnte ich ja ggf. auch darauf verzichten, Ferienumgang zu erstreiten und stattdessen der KM einen Urlaub mit Sohnemann finanzieren. Wink
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#13
(20-11-2013, 17:03)Theo schrieb: ist das Einbehalten des Schlagzeuges als Druckmittel auch nicht besonders zielführend, jedenfalls nicht dann, wenn man das Wohl des Kindes im Auge hat.
...
Sinnvoll ist es, wenn das Instrument tatsächlich dort steht, wo sich das Kind am häufigsten aufhält. Aber um das zu erkennen bedarf es erwachsener Eltern, die irgendwann über das "Wenn-Du-mit-Sandförmchen-wirfst-hau-ich-Dich-mit-meiner-Schaufel"-Stadium hinausgekommen sind.

Sag mal geht's noch?
Ist das zurückbehalten des Geldes gegenüber einem Bankräuber vielleicht auch nur kindischer Trotz?
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#14
Hat denn wirklich nur ein Forumsteilnehmer einen Gerichtsbeschluss vorliegen, in dem festgelegt wird, wie lange im Voraus die Ferien geplant werden müssen? Huh
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#15
Warum tust Du nicht den ersten Schritt und beanspruchst Ferien nach Deinen Vorstellungen? Wenns der KM nicht passt, wird sie sich schon regen.
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#16
Moin,

welche Sorgerechtssituation liegt hier vor ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#17
(22-11-2013, 12:28)Pistachio 00 schrieb: Moin,

welche Sorgerechtssituation liegt hier vor ?

Gemeinsames SR, ABR bei mir - nein, Scherz, bei der Mutter natürlich.
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#18
(22-11-2013, 12:35)resistance01 schrieb: Gemeinsames SR, ABR bei mir - nein, Scherz, bei der Mutter natürlich.
Sicher ?
Oder meinst Du gSR und gemeinsames ABR (der Regelfall bei gSR).
Anderenfalls müsste der KM das ABR gerichtlich übertragen worden sein.

Wie kam denn die ursprüngliche, bis dato geltende Regelung zu Stande ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#19
(22-11-2013, 16:18)Pistachio 00 schrieb: Wie kam denn die ursprüngliche, bis dato geltende Regelung zu Stande ?

Das ist eine laaange Geschichte. Die Kurzfassung:
Trennung als unser Kind 3 1/2 Jahre alt war; dann ca. 2 1/2 Jahre variierende einvernehmliche Aufenthaltsregelungen im Rahmen von 50/50. Mit der Einschulung machte dann die KM das Ganze mit den üblichen Methoden strittig (endlich Unterhalt!):
Vater war nie da, ist geisteskrank, nimmt Drogen etc.
Die Richterin am AG verordnete, weil ich beweisen konnte, wie die Dinge bisher liefen, die Fortsetzung des Wechselmodells [sic!] bis zur Fertigstellung des obligatorischen psychologischen Gutachtens. Sofortige Beschwerde der KM brachte den OLG-Beschluss:
ABR vorläufig zur Mutter. Machen wir immer so, und ist ja nur solange das Gutachten läuft.
Die Gutachterin stellte dann fest, dass das Wechselmodell dem Wohle des Kindes aufgrund seiner Bindung zu beiden Elternteilen zwar am besten entspräche, dass aber wegen des konflikthaften Verhältnisses und vor allem, weil das Kind wegen des OLG-Beschlusses nun schon 6 Monate hauptsächlich bei der Mutter lebe, eine erneute Veränderung auf keinen Fall angeraten sei. Quod erat demonstrandum. Undecided
Seitdem gestaltet die KM den Umgang nach Lust und Laune, und solange es mehr als das gesetzliche Minimum ist, habe ich bisher nichts gesagt.
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#20
OLG-Hamm?
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#21
Schwierig Regelungen aus dem Finanz- und Steuerrecht zu übertragen. Dort heißt es "Recht im Unrecht gibt es nicht", sofern sich jemand auf einen Sachverhalt beruft der Unrecht war und als solches nicht erkannt wurde bzw. verfristet ist und nicht mehr anfechtbar. So ist Berufung hierauf nicht möglich.

Das Finanz- und Steuerrecht sieht auch vor: "Gleiches wird gleich und Ungleiches ungleich behandelt."

Erzähl das mal der Küstenbarbie! Da müsste die sich schon ein drittes Bein wachsen lassen um mit uns gleich zu sein. Da möchte ich die quäken hören.

Soll die Mutter vom Unterhalt ein Schlagzeug kaufen. Basta! Dafür kriegt sie die Kohle! Ich war auch nicht so bescheuert, immer alles mit zu geben. Das Zeug verschwand auf nimmer wiedersehen.

Ordentliche Ferienregelung kriegst Du nur vorm FG durchgesetzt. Und ob die KM sich dauerhaft dran hält, bis Du wieder dort antreten musst, ist immer fraglich.

1. Regelung der Ex vortragen
2. Antwort abwarten / 10 Tage Zeit lassen
3. Klagen
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#22
(22-11-2013, 16:37)beppo schrieb: OLG-Hamm?

JA!
Glaskugel?
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#23
Zitat:Glaskugel?
Nein.
Es ist einfach deren Handschrift.
Niemand hat den Familienterrorismus so zur Perfektion gebracht wie diese Henker.
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#24
(22-11-2013, 16:35)resistance01 schrieb: Das ist eine laaange Geschichte. Die Kurzfassung:
Verstehe ...

(22-11-2013, 16:35)resistance01 schrieb: Seitdem gestaltet die KM den Umgang nach Lust und Laune, und solange es mehr als das gesetzliche Minimum ist, habe ich bisher nichts gesagt.
Sehr schwierig, Dir einen Rat zu geben.
Da Du ausreichend Erfahrungen über Familiengerichte an Deinem Wohnort sammeln konntest, weisst Du also nicht, was Dich da wieder erwarten könnte (auch ein plötzlicher Entzug des gSR ist ja nicht auszuschließen).
Ich persönlich würde nur noch vor Gericht ziehen, wenn die Umstände gar nicht anders zu verändern wären z.B. bei einem Totalboykott o.ä.
Wenn Du also bekannte Risiken eingehen willst und der Auffassung bist, das Gericht könnte Dir tatsächlich zu einer verbindlichen Ferienregelung verhelfen, dann musst Du klagen.
Vielleicht tauschst Du Dich auch vorher mal mit Vätern, die Erfahrungen in Hamm gemacht haben, aus.

Ein gesetzlich vorgeschriebenes Minimum über Umgang gibt es übrigens nicht, sondern lediglich deutschlandweit eingeschliffene "Regelumgänge".
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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