Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Titel
#1
Hallo zusammen!!!

Kann mir jemand sagen, ob ein Unterhaltstitel herausgegeben werden muss, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen niedriger wurde?
Zitieren
#2
(20-02-2009, 15:18)Anna schrieb: Kann mir jemand sagen, ob ein Unterhaltstitel herausgegeben werden muss, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen niedriger wurde?
Erst mal trennungsfaq lesen:
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#alttitel
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Zitieren
#3
Es geht darum, dass der Verdienst des Pflichtigen niedriger wurde - weshalb auch immer?

Dann bleibt der Titel unverändert bestehen.

Einen Automatismus gibt es nur nach oben (mehr zu zahlen) - nicht nach unten. Zumindest ist das so bei den Titeln, die ich unterschrieben habe.
Zitieren
#4
Rückgabe erst nach erfolgreicher Abänderungsklage auf Null. Oder freiwillig.
Zitieren
#5
Danke!!!
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste