21-03-2014, 15:18
@ Sorglos
Wie versprochen das Schreiben des Jobcenters:
Sehr geehrter Herr Kindsvater,
anbei erhalten Sie die Rechnung betreffend die Erstbrille Ihres Kindes XY mit der Bitte um Ausgleich der entstandenen Kosten bei Frau Kindsmutter.
Es handelt sich hierbei um Sonderbedarf. Eine Erstattung des Jobcenters kann hierbei leider nicht erfolgen.
MfG
Jobcenter
Anbei ist eine Rechnungkopie des Optikers bei der man sieht das was abgeschnitten ist da das Ende nicht vollständig ersichtlich ist.
Es ist ein Kreuz bei einem Betrag dran. Davor steht:
Versicherung für Brillenversicherung 69,00 Euro
Die Fassung und die Gläser sind separat aufgelistet und ergibt einen anderen Betrag so das eine Verwechslung ausgeschlossen ist.
Lg
Wie versprochen das Schreiben des Jobcenters:
Sehr geehrter Herr Kindsvater,
anbei erhalten Sie die Rechnung betreffend die Erstbrille Ihres Kindes XY mit der Bitte um Ausgleich der entstandenen Kosten bei Frau Kindsmutter.
Es handelt sich hierbei um Sonderbedarf. Eine Erstattung des Jobcenters kann hierbei leider nicht erfolgen.
MfG
Jobcenter
Anbei ist eine Rechnungkopie des Optikers bei der man sieht das was abgeschnitten ist da das Ende nicht vollständig ersichtlich ist.
Es ist ein Kreuz bei einem Betrag dran. Davor steht:
Versicherung für Brillenversicherung 69,00 Euro
Die Fassung und die Gläser sind separat aufgelistet und ergibt einen anderen Betrag so das eine Verwechslung ausgeschlossen ist.
Lg