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Kindesentzug durch Wegzug
#1
Hallo liebe Boardmitglieder!

Ich gestehe, ich habe das Board erst gestern Nacht entdeckt. Ich schreibe gerne auf (ähnlich aussehenden Boards) zu ganz anderen Themen. Was mir hier als ersten auffällt. Hier geht es total freundlich und hilfsbereit zu. Woanders wird gerne gedisst, gepöbelt und beleidigt - keine Ahnung warum. Hier offensichtlich nicht: Ich bin begeistert und hoffe meinen Teil dazu beitragen zu können!

Aber zu meiner Frage:

Vorweg, außer Acht möchte ich lassen folgende Aspekte
a) finanzielle (zu kompliziert)
b) Trennungsgründe (zu unspektakulär)
c) gesundheitliches (möglicherweise Urteils-beeinflussend)

So:

Seit ca. 3 Jahren lebe ich mit meiner (H)Exe in einer Kinder-WG. Zustand unbefriedigend, für die Kinder aber nicht übel. Wir streiten nicht. Die Kinder sind beide in der Grundschule. Wir haben ein eigenes Kind und ein Pflegekind (wohl auf Dauer). Wir wohnen in einer norddt. Stadt. Nun möchte Sie Ihrem Arbeitgeber nach Südwestdeutschland folgen. Mit den Kindern. Das Pflegekind hat sogar noch Kontakt zur Erzeuger-Mutter. Einmal im Monat. Zu dem Zweck würde die KM in den Norden kommen.

Wie man sich unschwer vorstellen kann, möchte nicht, dass meine Kinder entwurzelt werden und werde nicht zustimmen. Wir waren nicht verheiratet. Ich habe allerdings für die beiden Kinder Opfer gebracht und mache sicher 50% der Aufgaben. Die KM arbeitet nicht Vollzeit sondern nur 2 Tage pro Woche vor Ort beim Arbeitgeber. Sie könnte also pendeln. Will aber nicht. Sie will weg. Verständlich, denn die Situation muss ja irgendwann gelöst werden. Nur so verliere ich die Kinder, denn ich kann nicht mein Leben danach ausrichten und diese Entfernungen auf mich nehmen.

Jemand einen Ratschlag oder eine Idee? Ich kenne mich rechtlich überhaupt nicht aus, obwohl rings um mich das den meisten (!) anderen Vätern auch passiert ist. Sie machen entweder Wechselspiel oder haben sich ganz verabschiedet. Für mich beides keine Option. Oh shit!
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#2
Hallo Zubizareta,

sofern du derzeit noch Vollzeit arbeitest hast du bereits fast verloren.
Dann musst du zahlen und die Kinder kommen noch ein oder zweimal nach Norden...
All deine anderen Argumente kannst du der Parkuhr erzählen aber nicht dem deutschen Familiengericht.

ABER:
Bist du dir sicher dass du derzeit noch Vollzeit arbeitest ?
Hast du Ex bereits informiert, dass du pleite bist und leider dauerhaft keinen Unterhalt zahlen kannst ?
Schulden hast du sicher auch ...
GSR hoffentlich auch.
Und Kind hat Freunde in deiner Nähe !!!
Und Kind ist sozial eingebunden in deiner Nähe !

Optimal wäre natürlich, wenn Ex nach Süden geht und Vollzeit arbeitet und Unterhalt laut DDT an dich zahlt.

Meine Ex wurde in diesem Sinne verurteilt, zahlt aber nicht.
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#3
Besteht gemeinsames Sorgerecht? Will sie nach dem Wegzug auch nur zwei Tage die Woche arbeiten? Glaubt sie, Süddeutschland sei eine billige Gegend, in der man das finanziell so einfach machen kann?
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#4
ja - der aspekt der sozialen komponente ist beachtlich - hat bei mir auch eine wesentliche rolle gespielt.

1. wie alt ist euer gem. kind?
2. wie alt sind das pflegekind?
3. wie sind die kinder im sozialem umfeld verbunden?
4. wie ist der tagesablauf organisiert - wenn du vollzeit arbeitest?
5. wenn exe-hexe wegzieht und die kinder bleiben bei dir - wie kannst du OHNE großartig auf fremdbetreuung zu setzen, die kinder betreuen?
6. kann exe-hexe keine arbeit finden? dies muß zumutbar sein! ihr betreut die kinder und wegen 2 tagen - sorry - so eine scheiße habe ich selten gelesen - mit einer firma 600 km in den süden....da ist was andres dran
7. so einfach kann sie nicht losziehen, weil ja das pflegekind auch die mutter sehen will - und glaub ja nicht, daß exe-hexe nach N kommt....
8. ihr gebt beiden kindern personelle kontinuität - auch als nichtverheiratete - das würde der springende punkt werden! und ein guter familienanwalt kann die sozialbindungen sehr gut herausarbeiten.

wenn exehexe mit sich reden läßt- soll sie doch einen job woanders suchen, und wenns in der fischfabrik ist, den toten fischen die augen zu zudrücken.

bb
netlover
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#5
Was meinst Du mit "Kindesentzug"?
Den Straftatbestand des 235 StGB?

Eine tatbestandsmäßige "Entziehung Minderjähriger" liegt ja -leider- nicht immer vor, obwohl die betroffenen Kinder faktisch entzogen werden.

Wenn die Kindsmutter gegen den Willen des anderen sorgeberechtigten Elternteils mit dem Kind umzieht, dann ist sie wegen des ihr in der Regel zustehenden ABR (Aufenthaltsbestimmungsrechts) dazu befugt.
Aber auch einem "nur" umgangsberechtigten Vater kann sein Kind entzogen werden.
Eltern können den 235 jedoch nur mit den Tatmitteln des 235 I 1.Alt. erfüllen (Gewalt, Drohung, List).
Die dürften bei einer Ankündigung eines Umzuges nicht vorliegen.

Die von dir beschriebenen Verhältnisse zur KM werden mit ziemlicher Sicherheit stark belastet, wenn du gegen sie strafrechtlich vorgehst.
Ich würde die Finger davon lassen. Erst recht, weil die Ermittlungen von vornherein nicht aufgenommen oder jedenfalls schnell wieder eingestellt werden würden.

Und dann?
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#6
Vielen Dank für Eure Antworten!

Ich sehe, ihr seid da voll drin im Thema, knietief quasi. Ich noch nicht.

Ja und dann, dass ist die beste Frage!

Also:

Die beiden Kids gehen in die Grundschule (7 und 9). Wir haben für Kind und Pflegekind viel "geopfert" - beide, nämlich Karriere. Aber tut man das nicht immer?

Sie arbeitet Teilzeit von zuhause aus, schon lange in einem großen deutschen Technologiekonzern. Dieser sitzt in Südwestdeutschland. Die Möglichkeit von zuhause aus zu arbeiten soll nun teilweise (sagt sie!) gekündigt werden und sie soll lt. Arbeitgeber 2* pro Woche vor Ort sein (oder alle zwei Wochen eine ganze Woche etc.). Ich habe die Info nur vom Hörensagen. Neuer Job damit also keine Option - aber das mit der Fischfabrik gefällt mir außerordentlich Big Grin

Aber klar ist auch, Sie will auch einfach raus aus dieser "Kinder-WG" und mich als Vater entsorgen. Punkt.

Ich arbeite auch zumeist von zuhause aus, selbständig. Bin aber ca. 6 Tage im Monat unterwegs (davon eine Übernachtung). D.h. an 1 Morgen und an 6 Abenden nicht zuhause bzw. spät. Ansonsten bin ich immer für die Kids da.

Finanziell können wir uns und die Kinder beide jew. alleine tragen - ohne Probleme.

Aber die Aussicht des Wechselbetreuers und -vaters über 600km zerschlägt meine Planung vollständig (davon abgesehen möchte ich kein Ab-und-zu-Vater sein.)
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#7
GSR: ja.
soziale Einbindung: ja
Pflegekind: erhöhter Pflegebedarf (Kontinuität hier besonders wichtig)
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#8
(01-12-2013, 14:53)Zubizareta schrieb: Ich arbeite auch zumeist von zuhause aus, selbständig. Bin aber ca. 6 Tage im Monat unterwegs (davon eine Übernachtung). D.h. an 1 Morgen und an 6 Abenden nicht zuhause bzw. spät. Ansonsten bin ich immer für die Kids da.
Dann wäre ein Umzug für dich erforderlichenfalls kein Problem?

Wenn es der KM nur darum geht, einen Grund zu haben, aus der WG zu fliehen und dich auf diese Weise zu entsorgen, dann würde ich sie schnellstens davon in Kenntnis setzen, dass du ggf sofort hinterher ziehst ...
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#9
also - mit der beantwortung der fragen hast du zu 90 % die möglichkeit, beide kinder am ort zu haben! also deine exe sollte ganz lieb sein!

auf wunsch kann ich dir meine entscheidung vom fg in fs schicken und darauf kannst du mit deinem anwalt dann aufbauen!

wenn sie ihren teil des gsr ausnutz und mit den kindern wegzieht, verliert sie alles! PUNKT!

bb
netlover
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#10
Wir sollten Wunschdenken und Glücksfälle nicht zum Anlass nehmen, die Realität zu ignorieren.

In Deutschland haben Mütter fast ausschließlich immer die besseren Karten, wenn es darum geht, bei wem das Kind lebt oder leben soll, falls die Eltern sich nicht einigen.

Wer sich als Vater deswegen streitet, kann ziemlich sicher sein, dass er verliert.

Mütter stellen die Gerichte frech vor vollendete Tatsachen und verschwinden sogar ins Ausland:
http://www.experten-branchenbuch.de/ratg...rch-mutter

oder sie weigern sich, gerichtlichen "Auflagen" nach zu kommen:
http://www.xn--vterwiderstand-5hb.de/dok...0_2000.pdf

Wir erleben das ständig und warnen davor, sich vorschnell an Ausnahmen zu orientieren.
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#11
übikuss...das 2te urteil oder beschluß zeigt doch ganz deutlich die richtung an: richtung vater!

wenn es zubinator gelingt, das alles, was alles momentan FÜR ihn spricht - folgerichtig aufzulisten...dann wird selbst der dümmste familienrichter ihm recht geben, weil er das soziale umfeld der kinder beibehalten will! fertig!

nur nicht soooo negativ denken!

bb
netlover
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#12
Ich wuerde Dir empfehlen einen GUTEN und erfahrenen (und daher wahrscheinlich auch teuren) Familienrechtler zu konsultieren. Das kostet schnell ein paar Hunderter aber danach bist Du dann schlauer. Komm auf Netlovers Angebot zurueck und lass Dir seinen Fall als ev. Vorlage schicken und konsultiere dann den teuren Rechtsverdreher. Ich kann Dir gerne eine RICHTIG gute Anwaeltin aus Brandenburg nennen. Die ist auch garantiert nicht Vaeterfeindlich ;-)
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#13
Was hier nicht außer Acht gelassen werden darf, ist der Faktor Pflegekind. Üblicherweise hat das Sorgerecht für das Pflegekind das Jugendamt, auch bei Dauerpflege. Zudem besteht ein regelmäßiger Kontakt des Pflegekindes zur leiblichen Mutter (der vielleicht in den nächsten Jahren intensiviert werden will/soll). Insofern dürften hier die Hürden für die Ex größer sein, einfach mal eben ohne Zustimmung des TO (und des JA) mit Kind und Pflegekind quer durch Deutschland wegzuziehen.
Fraglich ist hier vor allem, ob das Pflegekind tatsächlich der Familie erhalten bleibt, da Alleinerziehende in der Regel keine Kinder zur Dauerpflege überlassen bekommen. Insofern steht bei einer Trennung der Erwachsenen auch die Trennung der "Geschwisterkinder" im Raum.
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