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Fülle gerade den vhk-Antrag für gem. Sorgerecht aus.
Dort steht unter Punkt D: Angehörige denen sie Unterhalt gewähren.
In der 3. Spalte dann:
Wenn sie den Unterhalt ausschließlich durch Zahlung gewähren: Betrag
Das mach ich ja nicht ausschließlich. Immerhin leiste ich ja auch Unterhalt durch Erziehung und Pflege an mind. 11 Tagen im Monat.
Lohnt es sich das zu erwähnen oder ist man dann ein querulant?
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Das interessiert den Formularknecht überhaupt nicht, sondern verwirrt ihn nur.
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Also in so einem Fall würde ich in Kauf nehmen, als Querulant zu gelten...
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06-12-2013, 14:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-12-2013, 14:57 von Absurdistan.)
Der Antrag wird doch vom Richter genehmigt oder eben nicht. Der hat mich ja immerhin zur Doppelbelastung Bar und Betreuungsunterhalt verdonnert.
Man könnte es ja auch unter besondere Belastungen bei Punkt J angeben.
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Schreibst Du halt unter Betrag nichts rein und alles unter "J"; dann muß zumindest "umgedacht" werden...
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Puh, heute die Bewilligung der VKH bekommen.
Jetzt gehts nur noch ob auf Raten oder komplett. Wollen aktuelle Belege.
Das wurde aber auch Zeit. Hab im Mai den Antrag gem. Sorge gestellt.
Werde das geschehen im Null Uhr Thread beschreiben.