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Ausgleichswert nach §18 VersAuslG
#2
Es geht m. E. um Ansprüche aus dem Scheidungsverbund/Versorgungsausleich, hier wohl aus
einer kapitalgebundenen Lebensversicherung o. ä..

Wie kommst du auf den Begriff Antrag? Wo kommt das her?
Gericht, Anwalt , Anwalt der Gegenseite?

Ist das normal? Ich würde sagen, ja. Ich hatte auch nur
ein paar hundert Euro in der Riester Rente und da das weniger
als 3.500 Euro waren, mußte ich davon nix an die Ex abtreten.

Ich müsste aber erst wieder die Beschlüsse rauskramen, um
die Rechtsgrundlagen dazu nachzulesen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Nachrichten in diesem Thema
Ausgleichswert nach §18 VersAuslG - von Knecht - 11-12-2013, 15:53
RE: Ausgleichswert nach §18 VersAuslG - von Sixteen Tons - 11-12-2013, 16:00

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