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Titulierung des Kinderunterhaltes
#8
Der Notar oder das Jugendamt hat den Mindestunterhalt nicht akzeptiert, oder mindestens 90 % des ausgerechneten Unterhalts, Druck wurde genug ausgeübt,
kann es in Januar 2014 ja mit mehr Fakten nocheinmal probieren.
Was hat eigentlich die Notarkammer für Vorgaben, kann man die nachlesen.
Hat jemand ein Schreiben vom Notar wie es richtig formuliert wird.
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Nachrichten in diesem Thema
Titulierung des Kinderunterhaltes - von Joggl63 - 12-12-2013, 18:50
RE: Titulierung des Kinderunterhaltes - von Joggl63 - 13-12-2013, 00:23

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