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#1
Hallo zusammen,

hab mich nun auch angemeldet nachdem ich mal wieder selbst Betroffener der staatl. Verfolgung bin und diesmal etwas anders machen möchte.
Von diesem Beitrag erhoffe ich mir Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise. Ich muss mich diesem Thema endlich stellen, weiß aber nicht wie. Zunächst schreibe ich mir mal alles von der Seele und schaue, welche Sichtweise Aussenstehende haben. Da hier 11 Jahre aufgearbeitet werden bitte ich um Verständnis für den langen Text.

Bin 2002 ungewollt Vater geworden, war damals 21 und mit der KM nur wenige Wochen zusammen. Als mir die KM seinerzeit sagte, dass sie ein Kind erwarte habe ich ihr geraten es nicht zu bekommen, da weder Sie noch ich in gesicherten Verhältnissen lebten (beide zu jung und unerfahren, beide kein Geld, beide keine Ausbildung, beide kein Job). Weiterhin teilte ich ihr mit, dass ich ihr zwar nicht verbieten könne das Kind zu gebären, jedoch müsse Sie es allein versorgen falls Sie es bekommen möchte. Damit war die KM einverstanden.
In der Schwangerschaft habe ich mich getrennt.
Heutzutage ist die KM verheiratet und hat mittlerweile 3 Kinder von 3 Männern.
Kurz nach der Geburt ging es dann los: Vaterschaftsfestellungs- und Unterhaltsklage (d.h. gerichtl. Anordnung der Blutentnahme, Familiengerichtstermin).
Die Klage ergab, dass ich zu 99,9% der Vater bin und im weiteren Verlauf trotz Erwerbslosigkeit zu 100% des Regelbedarfs nach DD-Tabelle verurteilt wurde.
Das Kind habe ich bis heute nie gesehen. Da ich keinerlei Bezug zur KM oder zum Kind habe wurde auch die ersten 6 Jahre kein Unterhalt gezahlt.

2005 wurde ich zum ersten Mal wg. §170StGB rechtskräftig verurteilt zu 6 Monaten Haft, die zur 3-jährigen Bewährung ausgesetzt wurden. Ohne Verteidiger. Rein,Urteil,raus - Sache von 20 Minuten. Ich verlies das Gericht ohne Geldstrafe, ohne Sozialstunden, ohne Bewährungsauflage. So gesehen keine wirkliche Strafe für mich, Geldstrafe hätte mich wesentlich härter getroffen.
Weiterhin Kopf in den Sand gesteckt und kein Unterhalt gezahlt. Die KM erhielt Unterhaltsvorschuss und Hartz4.
Kurz nach Ablauf der Bewährungsstrafe dann 2008 das gleiche Spiel, erneut Anzeige, erneut Verurteilung. Die Bewährung wurde diesmal auf 5 Jahre (bis Anfang 2013 also) festgesetzt.
Wieder habe ich nicht das Gefühl gehabt bestraft worden zu sein.
Aufgrund des halbjährigen Verfahrens mit zwei Terminen und der erst kürzlich abgelaufenen ersten Bewährung riet mir mein Anwalt damals aufgrund meines Einkommens von etwa 1500€ 55€ monatlich Unterhalt zu zahlen. Dieser Betrag wurde vom Richter und Staatsanwaltschaft als angemessen erachtet. Verurteilt wurde ich trotzdem für die Monate vor Klageerhebung, aber die zweite Verurteilung wurde wenigstens auch zur Bewährung ausgesetzt. Dank Job und guter Sozialprognose wurde ich also nicht ins Gefängnis gesteckt.

2008 hatte ich in etwa 200€ weniger Einkommen wie heute (allerdings auch weniger Miete und berufsbedingte Aufwendungen), der Unterhalt von 55€ wurde seitdem regelmäßig/lückenlos gezahlt.
Anfang 2013 endete der Anspruch der KM auf Unterhaltsvorschuss. Sie hat dann eine Beistandschaft eingerichtet.
Der Beistand hat mich kontaktiert und Einkommensnachweise gefordert.
Da ich im Jahr zuvor erst Nachweise erbracht habe, habe ich dies abgelehnt. Daraufhin hat der Beistand sich die gewünschten Daten ohne mein Wissen direkt beim Arbeitgeber eingeholt und eine Neuberechnung des Unterhalts vorgenommen, sprich Jahreseinkommen geteilt durch 12 minus 5% pauschal Abzug.
Zudem noch Drohung mit Anzeige nach §170StGB und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen mittlerweile knapp über 6000€ rückständigem Unterhalt. Meine Ausführungen was ich alles zahlen muss, meine Gesamtschuldenlage und persönliche Verhältnisse interessieren den Beistand nicht, er hat sein 11 Jahre altes Urteil und will vollstrecken wenn ich nicht nach seiner Pfeife tanze.
Daraufhin habe ich seit Mai diesen Jahres monatlich widerwillig und eingeschüchtert den Mindestunterhalt gezahlt (272€, obwohl seit seiner Berechnung 290€ plus mindestens 29€ Schuldentilgung, also insgesamt 319€ fällig wären).
Klingt nicht nach viel Geld, ist es aber für mich. Ich lebe in einer Großstadt und die Mieten sind enorm (ein Drittel des Einkommens geht für Miete drauf), dann weitere berufsbedingte Aufwendungen, Strom,Tel,Auto,etc. pp, kein Luxus, keine Urlaube, keine Altersvorsorge....nur überleben.
Da bleibt nach Abzug der laufenden Kosten und Unterhalt nurnoch maximal der H4-Regelsatz zum Leben. Dazu "verdammt" zu sein buckeln zu müssen für eine Person, die ich garnicht kenne...da komme ich nicht mit klar.
Schon garnicht, wenn mir trotz Vollzeitarbeit bei einer Pfändung nach $850d ZPO nurn Tausender bliebe.

Und gestern fische ich wieder eine Vorladung wg. §170 StGB aus dem Briefkasten, soll mich bei der Polizei äußern.
Ich fass es nicht, so gehts nicht mehr weiter.
Tatzeit soll der Vormonat sein indem ich die erste Zahlung ans JA sendete.

Anderes Thema ist meine Gesundheit, habe eine chronische Krankheit, die mir zuweilen auch KH-Aufenthalte beschert, zuletzt im Mai.Passenderweise kam im November noch die betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsplatzes hinzu. So werde ich vermutlich bedürftig genug sein pflichtverteidigt zu werden falls Klage erhoben wird.
Im Moment is die "Kacke also richtig am Dampfen": Gesundheit mau, Job weg und wieder ein Verfahren anhängig.

Ich möchte das nun alles aufarbeiten, aber wo anfangen?

Zum Thema Gesundheit würde ich mir gern bescheinigen lassen, dass ich aufgrund psychischer und chronischer physischer Leiden nur bedingt erwerbsfähig bin. Wie stellt man das an?

Beruflich habe ich aufgrund der Aussicht auf Pfändung und derzeitigem Gesundheitszustand keine Motivation mehr mir wieder einen gutdotierten Job zu suchen.
Zumindest nicht bevor ich aufgrund von etwa 25k € Schulden in der PrivInso bin.
Und wie siehts strafrechtlich aus, wird bei einschlägiger Vorstrafe bei erneuter Verurteilung Gefängnis fällig oder ist die Uhr nach Ablauf der Bewährung wieder auf null?

Bitte helft mir...
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#2
möglichkeiten:

1. so lange nicht zahlen wie geht
2. evtl. gerichtl. feststellen lassen wieviel du wirklich zahlen mußt
3. privat insolvenz anmelden
fertig

lass möglichst viele uh-schulden auflaufen, gebüren etc. die lassen es dann von alleine.

vorsicht: nach insolvenzeröffnung laufen neue schulden weiter, also wenn nur 55 eur gezahlt wird -gut ist...

lass dich vom vpf nicht einschüchtern!

bb
netlover
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#3
Indem zu gezahlt hast, hast du bewiesen dass du das Geld hast. Die Anzeige kam dadurch erst recht, zumal Beistände für sowas ohnehin schon alles in der Schublade und im Textbausteinkasten liegen haben. Die Anzeige ist ein massenhaftes Standardinstrument dieser Figuren. Lies dir die Hinweise in der faq dazu durch und beantrage einen Pflichtverteidiger, wenn es zur Anklage kommt.

Du laufendenden Unterhalt: Hast du schon versucht, Aufstocker zu werden?
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#4
(13-12-2013, 10:42)OfellO schrieb: Zum Thema Gesundheit würde ich mir gern bescheinigen lassen, dass ich aufgrund psychischer und chronischer physischer Leiden nur bedingt erwerbsfähig bin. Wie stellt man das an?
Man geht zum Arzt.
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#5
(13-12-2013, 13:36)comment schrieb:
(13-12-2013, 10:42)OfellO schrieb: Zum Thema Gesundheit würde ich mir gern bescheinigen lassen, dass ich aufgrund psychischer und chronischer physischer Leiden nur bedingt erwerbsfähig bin. Wie stellt man das an?
Man geht zum Arzt.

Und spielt den Kranken (falls man nicht ist). Aber bitte überzeugend. Big Grin
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#6
Und im Zweifel wird dich der Arzt trotzdem als "krank" bezeichnen, denn wenn du gesund wärst, würde er kein Geld mit dir verdienen können. Hauptsache du machst ihm nicht unnötige Arbeit.

Es gibt eine Logik, die sagt: wenn sich wirklich jemand die Mühe macht zum Arzt zu gehen und die ganzen Auswüchse des Gesundheitssystems erträgt, der ist wirklich krank.
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#7
Hallo OffellO, geh zu deinen Hausarzt und bitte um Überweisung zu einem Psychologen.Der Grund dein Hausarzt kann dich auch krank schreiben aber ich denke mir mal so das vor einem Gericht ein Befund von einem Arzt der für solche Krankheiten Spezialisiert ist und seine zulassungen hat eher anerkannt wird.Ob es ausreicht um dich vor diverse Zahlungen und Verurteilungen zukünftig zu schützen hängt auch wieder dann vom Richter ab.Wenn du den Kranheitsbedingten befund hast geh zu deinen Anwalt und lass dich beraten ob es möglichkeiten gibt dich von diversen Zahlungspflichten befreien zu lassen und ob es möglichkeiten dann gibt Verurteilungen aufheben zu lassen.Was auch sehr wichtig ist dann den Befund dem Jugendamt Vorderungsstelle Unterhalt zukommen zu lassen.Ich hoffe ich konnte dir damit etwas weiterhelfen.
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