22-02-2009, 12:34
Jedes Kind ist unterhaltsberechtigt. Die beiden bei deiner Ex und das bei dir. Gegenrechnen geht grundsätzlich nicht. Das Kind bei dir hat aber einen geringeren Anspruch, weil es eine Ausbildungsvergütung erhält. Wie das eingerechnet wird, steht in der faq. Hohe, nachgewiesene Fahrtkosten können aber ein Grund sein, den nicht anzurechnenden Teil der Ausbildungsvergütung zu erhöhen. Ein Richter könnte das akzeptieren oder ablehnen, eindeutig ist die Frage nicht zu beantworten, das ist Richterrecht. Probiere es, weise die Fahrtkosten nach.
Die ARGE wird Ärger machen. Die werden versuchen, mit allen zu Verfügung stehenden unfairen Tricks möglichst viel Unterhalt aus dir herauszuholen bzw. deine Ex dazu zu bringen, das zu tun. Nicht nur Kindesunterhalt, auch Trennungs/Ehegattenunterhalt. Wenn die ARGE im Boot ist, gibts keine gütlichen Einigungen mehr.
Die ARGE wird Ärger machen. Die werden versuchen, mit allen zu Verfügung stehenden unfairen Tricks möglichst viel Unterhalt aus dir herauszuholen bzw. deine Ex dazu zu bringen, das zu tun. Nicht nur Kindesunterhalt, auch Trennungs/Ehegattenunterhalt. Wenn die ARGE im Boot ist, gibts keine gütlichen Einigungen mehr.