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Leben in Spanien, Unterhalt für Volljährige in D
#1
Heute möchte ich mal meinen Fall hier zur Diskussion stellen.

Ich habe mehrere Kinder welche ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben (bzw. noch nicht mal begonnen haben). Alle sind schon volljährig bis auf die Jüngste, die wird im Sommer volljährig. Die Jüngste lebt bei ihrer Mutter, es gibt auch einen Unterhaltstitel welcher auf das 18. LJ begrenz ist. Somit wäre ich aus der Unterhaltsnummer (zumindest was bestehende Titel betrifft) im Sommer raus.

Da mir nur noch einige Jahre bis zum Rentenalter fehlen habe ich mir überlegt meinen Job hier in D zu beenden und Mitte des Jahres nach Spanien überzusiedeln. Ich arbeite aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Teilzeit und bekomme eine Erwerbsminderungsrente (ca. 800 Euros/Monat).

Jetzt die spannende Frage: ich hätte bis auf die Erwerbsminderungsrente keine weiteren laufenden Einkünfte. Kann die Justiz in D diese Rente pfänden? Da ich ja vermutlich ab Sommer in Spanien wohne und dort gemeldet bin, gilt dann spanisches oder deutsches Recht?

Die Mutter ist selbständig in D und erzielt selbstverständlich keine nennenswerten Einkünfte....

Schon mal im Voraus vielen Dank für Eure Beiträge.
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#2
Man würde beim Renträger pfänden. Weshalb sollte da spanisches Recht eine Rolle spielen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
Ausser die Rente liegt unter dem Pfändungsfreibetrag. Wie hoch ist die Rente denn?
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#4
ca. 800 Euros. Das sollte pfändungssicher sein, da ich sonst über keine Einkünfte verfüge.
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#5
(05-01-2014, 15:37)Zahlmeister schrieb: ca. 800 Euros. Das sollte pfändungssicher sein, da ich sonst über keine Einkünfte verfüge.

Absolut sicher. Keine Sorge
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#6
Du kannst auch auf den Mars auswandern, einen zurückgelassenen Tresor in Deutschland werden sie trotzdem knacken.

Das muss dir aber keine Sorgen machen. Wie es sich andeutet, sind die Kinder nicht gerade zu Überfliegern geworden. Sollte die jüngste Tochter mit der Volljährigkeit keine privilegierte Volljährige mehr sein, gilt ein höherer Selbstbehalt und nur noch eine einfache Erwerbsobliegenheit. Du kannst also bereits auf der Ebene des Unterhaltsrechts Pfändungen oder unbezahlbare Forderungen abwehren.
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#7
Ich denke auch das ich das so durchziehen könnte. Wichtig ist:

- meine Einkünfte müssen unterhalb des Selbstbehalts liegen
- Forderungen (falls sie denn kommen) in jedem Fall gerichtlich abwehren. Das kann ich machen ob ich in D oder ES wohne.

p hat richtig vermutet. Leider hat Mutti ganze Arbeit geleistet und die Kinder haben einen Schulabschluss hingelegt welcher kaum zur Aufnahme einer Ausbildung taugt geschweige mehr...ich hätte meine Kinder gerne weiter unterstützt aber unter diesen Rahmenbedingungen ist halt nicht mehr drin.

Aber dank Eurer Hinweise ist für mich die Richtung jetzt klar. Ich muss wohl wegen meiner angegriffenen Gesundheit bald aufhören zu Arbeiten. Big Grin
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#8
Da ohnehin Anwaltspflicht herrscht, kannst du auch bei einem Gerichtsverfahren in Spanien bleiben und den Anwalt zum Termin gehen lassen. Ich bezweifle aber, dass es so weit kommen wird. Der Selbstbehalt gegenüber einem Volljährigen beträgt 1200 EUR. Selbst mit miesen Tricks beim runterrechnen dürfte es kaum möglich sein, dir von deinen 800 EUR noch etwas abzuziehen.

Wenn die Dame keine Ausbildung beginnt, hat sie sowieso jeden Anspruch verloren. Dann muss sie eben so wie alle anderen gewöhnlichen Menschen auch halt jobben, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
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