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Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ?
#3
(06-01-2014, 19:16)Heiratsphobiker schrieb: Hallo !
meine Freundin möchte heiraten und ein Kind von mir bekommen.

Willst du das auch?
Kind kriegen geht auch ohne Heiraten.

Wie stellt sie sich denn euer Zusammenleben/-wirtschaften in Zukunft vor?
Eher "klassisch", oder eher wollt ihr beide beruflich kürzer treten?

Falls klassisch, dann bringt eine Ehe zwar evtl Steuervorteile aber auch ganz erhebliche finanzielle Risiken alleine für dich. Chance alles zu verlieren liegt bei rd. 1/3.
Falls ihr beide beruflich kürzer treten wollt und das Kind gemeinsam betreuen wollt, dann macht Heiraten finanziell kaum noch Sinn.

Mit was für einer Reaktion rechnest du, wenn du sie auf die 50.000€ ansprichst? Wenn sie dir bisher keinen Schuldschein unterschrieben hat, warum sollte sie es jetzt tun? Hast du keine sonstigen Belege, wie Überweisungsquittungen etc.?

Im Worst case Fall, also Trennung innerhalb der ersten 3 Jahre, Ex nicht erwerbstätig, wird dir der Schuldschein rein gar nichts bringen, Existenzsicherung geht vor.

Die beste Empfehlung kann daher nur sein: beteilige dich im erheblichen Umfang an der Kinderbetreuung, tretet beide gemeinsam/abwechselnd beruflich kürzer. Das solltest du mit deiner Partnerin sobald wie möglich besprechen, reagiert sie negativ darauf, würde ich mir das Ganze noch mal gut überlegen, denn dann sieht sie heiraten und Kind eher als Existenzsicherung auf deinem Rücken.

Im Trenungsfall hast du so die Chance einer Betreuung im Wechselmodell, was die Unterhaltsproblematik erheblich entschärft, wenn auch nicht völlig.
Mit dem Heiraten würde ich bis nach der Geburt warten. Bleibt die Beziehung auch mit Kind und dem ganzen Drumherum weiterhin gut, steigen die Chancen, dass es so bleibt.
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RE: Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ? - von MitGlied - 06-01-2014, 19:38

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