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Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ?
#4
(06-01-2014, 19:16)Heiratsphobiker schrieb: Gibt eine abstrakte Absicherungsmöglichkeit ?

Ich denke da etwa an einen Schuldschein.

Das wird das Scheidungsgericht als unzulässig kippen (Verstoss gegen Treu und Glauben, die guten Sitten oder die Tagesstimmung des Richters). Sie könnte Dir aber irgendeinen Wert im Vorweg geben, wie zB. 100.000,- EUR in bar - das kann keiner prüfen und im Falle eines Falles zahlst Du den Unterhalt von diesem Geld.


(06-01-2014, 19:16)Heiratsphobiker schrieb: Zu unserer Einkommenssituation:
Sie: netto 1.500 Euro p.m. (ohne Vermögen)
ich: netto 3.000 Euro p.m. + Einkünfte aus Kapitalvermögen ca. netto 1.000 Euro p.m.

Das ist genau der kritische Einkommensbereich. Im Grunde seid ihr beide gut im staatlichen Versorgungssystem verankert. Gerade genug, um bei Vollarbeit gut zu leben und zu wenig für extravagante Extras. Wenn sie ein Kind bekommt und dann eine Trennung stattfindet, sieht die Rechnung so aus:
Sie: null (immer noch ohne Vermögen)
Du: netto < 4.000 Euro p.m. (andere Steuerklasse), wovon dann Trennungsunterhalt (vielleicht 1000 E/M), Betreuungsunterhalt (nach Scheidung vielleicht 800 E/M), Kindesunterhalt (457 E/M) und weitere Aufwendungen für Umgang etc. (150 E/M) gezahlt wird. Hinzu kommen unüberschaubare Kosten für Anwälte, Beratungen, Gerichte etc.

Wenn es bei einem Kind bleibt, bleiben Dir also ca. 2350 E/M. Damit kannst Du Dir dann eine neue Wohnung suchen, diese neu einrichten und versuchen ein neues Leben zu beginnen.


(06-01-2014, 19:16)Heiratsphobiker schrieb: Mein Ziel ist eine Neutralisierung ihrer etwaigen Unterhaltsforderung durch meine Schuldscheinforderung.

Vergiss es. Du könntest allenfalls dafür sorgen, dass das Kind biologisch nicht von Dir ist, denn dann wird ein anderer unterhaltspflichtig - aber das ist eben auch nicht die feine Methode.
https://t.me/GenderFukc
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RE: Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ? - von Petrus - 06-01-2014, 19:40

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