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Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ?
#8
(06-01-2014, 21:16)beppo schrieb: Wenn sie später doch Unterhalt will, dann wird sie eben kein eigenes Einkommen mehr haben, dass du pfänden könntest.

Das ist zwar möglich, aber sehr unwahrscheinlich, denn sie würde sich gleichzeitig selbst benachteiligen.

Unabhängig davon bleibt natürlich das Risiko der unverschuldeten Erwerbslosigkeit, ggf. auch durch Krankheit...das ist mir bewußt.

Letztlich geht es mit dem Schuldschein auch um das psychologische Moment....aber ich möchte das zumindest mal vorher theoretisch durchgespielt haben....
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RE: Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ? - von Heiratsphobiker - 06-01-2014, 21:28

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